TED·374024-2026

Fachplanung für Rückbau, Entkernung und Schadstoffsanierung der Studierendenwohnanlage Heiglhofstraße in München

Bayern
München, Germany·Veröffentlicht 1. Juni 2026
IngenieurdienstleistungenBauleistungenÖffentliche VerwaltungBildungswesenIngenieurleistungenSchadstoffsanierungRueckbauOeffentliche VerwaltungHochbauModernisierung
Auftragswert
~€450k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
29. Juni 2026
-16 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Das Studierendenwerk München Oberbayern schreibt Ingenieurleistungen für die Fachplanung von Rückbau-, Entkernungs- und Schadstoffsanierungsmaßnahmen aus. Das Projekt umfasst zwei Gebäude mit einer Bruttogeschossfläche von rund 15.993 m² im Rahmen einer Generalsanierung. Die Beauftragung der Leistungsphasen 5 bis 8 erfolgt stufenweise.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Vergabe von Ingenieurleistungen der Fachplanung für Rückbau-, Entkernungs- und Schadstoffsanierungsmaßnahmen (LPH 5–8, stufenweise) im Rahmen der Generalsanierung/Modernisierung der Studierendenwohnanlage Heiglhofstraße 64–66 in München. Die Wohnanlage umfasst zwei Gebäude (GK 5, Sonderbau), BGF ca. 15.993 m². Die Beauftragung erfolgt stufenweise (Stufe 1: LPH 5+6; Stufe 2: LPH 7+8). Die Maßnahme wird durch das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr gefördert.

VergabeHero-Einschätzung

Das Studierendenwerk München Oberbayern plant die Generalsanierung einer großen Wohnanlage in der Heiglhofstraße in München und sucht hierfür ein Ingenieurbüro für die Fachplanung. Der Auftrag umfasst die spezialisierten Bereiche Rückbau, Entkernung sowie die Schadstoffsanierung für zwei Gebäude mit einer Gesamtfläche von knapp 16.000 Quadratmetern. Die Leistungen werden in Stufen vergeben, beginnend mit der Ausführungsplanung und Vorbereitung der Vergabe bis hin zur Objektüberwachung. Da es sich um einen Sonderbau handelt, sind entsprechende Fachkenntnisse erforderlich. Die Maßnahme wird durch das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr gefördert.

Eignung

Zentrale Anforderungen

3 Punkte
  • Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB
  • Nachweis der fachspezifischen Berufserfahrung des Projektleiters
  • Nachweis der fachspezifischen Berufserfahrung des stellvertretenden Projektleiters

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB werden gefordert Von dem Nachforderungsrecht gemäß § 56 Abs. 2 bis 4 VgV wird der AG Gebrauch machen. Von dem Nachforderungsrecht für Preisangaben gemäß § 56 Abs. 3 Satz 2 VgV wird der AG keinen Gebrauch.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Fachplanung Rückbau-, Entkernungs- und Schadstoffsanierung für die Generalsanierung und Modernisierung der Studierendenwohnanlage Heiglhofstraße 64 bis 66 in München

Vergabe von Ingenieurleistungen der Fachplanung für Rückbau-, Entkernungs- und Schadstoffsanierungsmaßnahmen (LPH 5–8, stufenweise) im Rahmen der Generalsanierung/Modernisierung der Studierendenwohnanlage Heiglhofstraße 64–66 in München. Die Wohnanlage umfasst zwei Gebäude (GK 5, Sonderbau), BGF ca. 15.993 m². Die Beauftragung erfolgt stufenweise (Stufe 1: LPH 5+6; Stufe 2: LPH 7+8). Die Maßnahme wird durch das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr gefördert.

CPV 71000000Frist 29. Juni 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

2 Kriterien
  • quality

    Bewertet wird die Erfahrung des Projektteams bestehend aus • einem Projektleiter, und • einem stellvertretendem Projektleiter anhand der fachspezifischen Berufserfahrung und anhand von persönlichen Referenzprojekten des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters. Mindestanforderungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

    50%
  • price

    Kalkulatorischer Angebotspreis (brutto)

    50%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 1. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 29. Juni 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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