Fachplanung Elektroinstallationen Feuerwehr Überlingen
Was wird ausgeschrieben
Die Große Kreisstadt Überlingen schreibt Fachplanungsleistungen für Elektroinstallationen im Rahmen des Umbaus der Feuerwehr Kernstadt Überlingen aus. Der Auftrag umfasst die Fachplanung für die technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI für die Anlagengruppen 4, 5 und 6 (§ 53 HOAI) in Honorarzone II. Zu erbringen sind die Leistungsphasen 1, 2, 3 und 5. Die Vergabe erfolgt auf Grundlage des Feuerwehrbedarfsplans 2022.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Gegenstand dieser Vergabe sind Fachplanungsleistungen Elektroinstallationen für die Feuerwehr Kernstadt Überlingen.
Die Stadt Überlingen beauftragt die Fachplanung für Elektroinstallationen beim Umbau ihrer Feuerwehr in der Kernstadt. Das Projekt ist Teil eines grundlegenden Umbaus der Hauptfeuerwache, um die Einsatzfähigkeit der Feuerwehr langfristig zu sichern. Die Planungsleistungen umfassen die technische Ausrüstung in den Anlagengruppen 4, 5 und 6 nach HOAI — also Starkstromanlagen, Beleuchtung und Sicherheitsstromversorgung — und werden in Honorarzone II erbracht. Bewerber müssen Standard-Nachweise wie Unbedenklichkeitsbescheinigungen und Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen vorlegen. Die Angebotsfrist endet am 18. Mai 2026.
Zentrale Anforderungen
6 Punkte- Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialkasse/Krankenkasse
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts
- Nachweis über Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft
- Eigenerklärung zum Verbot russischer Unternehmen nach EU-Sanktionen
- Fachplanungsqualifikation nach HOAI § 55
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Vom Bieter mit dem Angebot vorzulegen: (1) Eigenerklärungen unter Verwendung der Formularsammlung zur Bestätigung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 Abs. 1 GWB. (2) Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung (gültig bzw. nicht älter als 6 Monate seit Veröf-fentlichung der Bekanntmachung in EU-Amtsblatt) der tariflichen Sozialkas-se/Krankenkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist. (3) Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung (gültig bzw. nicht älter als 6 Monate seit Veröf-fentlichung der Bekanntmachung in EU-Amtsblatt) des Finanzamts bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt. (4) Aktuelle Unbedenklichkeitserklärung /Nachweis über die Mitgliedschaft in der Berufsge-nossenschaft (gültig bzw. nicht älter als 6 Monate seit Veröffentlichung der Bekanntmachung in EU-Amtsblatt). (5) Eigenerklärung unter Verwendung der Formularsammlung zum Verbot der Beteiligung russischer Unternehmen nach Maßgabe des 5. EU-Sanktionspakets in Verbindung mit Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014. Klarstellung zu obiger Angabe: Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt nach Maßgabe des § 56 Abs. 2 - 4 VgV und Artikel 56 Abs. 3 RL 2014/24/EU.
Aufteilung in Lose
1 LotDie Stadt Überlingen beabsichtigt nach Vorgaben aus dem Feuerwehrbedarfsplan 2022, das Areal der Hauptfeuerwache grundlegend umzubauen und umzugestalten, um den heutigen Anforderungen an die Feuerwehr gerecht zu werden und deren Leistungsfähigkeit auch zukünftig zu erhalten. Der ausgeschriebene Auftrag umfasst: - Fachplanungsleistungen für die technische Ausrüstung (Elektroinstallationen § 55 HOAI) für die Anlagengruppen 4, 5 und 6 (§ 53 HOAI) - Honorarzone: II - Leistungsphasen 1- 3 und 5 - 9, stufenweise Beauftragung: o BA I und BA II LPH 1-3; o BA I LPH 5-6; o BA II LPH 5-6; o BA I LPH 7-9; o BA II LPH 7-9. Weitere Einzelheiten finden sich in der Leistungsbeschreibung
Zeitplan
- 21. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 18. Mai 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung