Fachlich-konzeptionelle Erarbeitung von Modulen für die Hinweise zum Vollzug der Eingriffsregelung (HVE) in Brandenburg
Was wird ausgeschrieben
Das Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MLEUV) vergibt die fachlich-konzeptionelle Erarbeitung von neun Modulen für die Neukonzeption der Hinweise zum Vollzug der Eingriffsregelung (HVE). Die HVE dienen als Leitfaden zur Anwendung der Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz und dem Brandenburgischen Naturschutzausführungsgesetz. Im Jahr 2026 sind verbindlich die Module 3 und 4 zu bearbeiten; die Module 2, 6, 7, 9 (2027), Module 1, 5, 8 und Endredaktion (2028) sowie eine Schulung (2029) sind als Optionen ausgestaltet. Die Vertragslaufzeit endet am 31.12.2026.
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Gegenstand der Vergabe ist eine fachlich-konzeptionelle Leistung zur inhaltlichen Erarbeitung sowie zur methodischen und redaktionellen Ausgestaltung von vorgegebenen Modulen für die Hinweise zum Vollzug der Eingriffsregelung (HVE). Die HVE dienen als Leitfaden zur praktischen Anwendung der Eingriffsregelung in Brandenburg nach dem Bundesnaturschutzgesetz und dem Brandenburgischen Naturschutzausführungsgesetz und sind als Vollzugshinweise strukturiert. Die Leistung umfasst die vollständige inhaltliche Ausarbeitung aller zugehörigen Teil- und Untermodule der jeweilig aufgerufenen Module. Die Modultexte sollen so entwickelt werden, dass sie eine praktische und nachvollziehbare Anwendung der Eingriffsregelung ermöglichen. Sie müssen klar strukturiert und vollzugstauglich sein und den relevanten fachlichen und rechtlichen Anforderungen gerecht werden. Der Leistungsgegenstand umfasst sowohl die inhaltliche Erarbeitung der Module als auch deren methodische Aufbereitung und redaktionelle Integration in die vorgegebene Gesamtstruktur der HVE. Ziel der Vergabe ist die Erstellung fachlich belastbarer, rechtlich konsistenter und redaktionell abgestimmter Modultexte, die nahtlos in den Gesamtleitfaden integriert werden. Das Leistungsergebnis besteht in klar strukturierten, vollzugstauglichen Leitfadenbestandteilen mit eindeutig definiertem Inhalt und Umfang. Im Jahr 2026 sind die Module 3 und 4 verbindlich zu bearbeiten. Die Module 2, 6, 7 und 9 im Jahr 2027, die Module 1 ,5, 8 und die Endredaktion im Jahr 2028 und die Schulung im Jahr 2029 sind als Optionen ausgestaltet und können nach schriftlicher Ausübung des Optionsrechts durch den Auftraggeber beauftragt werden. Ein Anspruch auf Beauftragung der optionalen Module und Leistungspunkte besteht nicht. Die Laufzeit des Vertrages endet am 31.12.2026 und verlängert sich bei im Falle der Beauftragung der optionalen Leistungen entsprechend. Modul 1 "Rechtliche Grundlagen und Systematik" (M1.1-M1.4) Modul 2 "Eingriffstatbestand und Rechtsfolgen" (M2.1-M2.4) Modul 3 "Vermeidung, Ausgleich & Ersatz" (M3.1-M3.8) Modul 4 "Unterlagen, Methodik & Dokumentation" (M4.1-M4.7) Modul 5 "Bezüge zu anderen Instrumenten" (M5.1-M5.9) Modul 6 "Umsetzung, Sicherung und Pflege" (M6.1-M6.5) Modul 7 "Ersatzzahlung" (M7.1-M7.4) Modul 8 "Flächenpools und Bevorratung von Maßnahmen" (M8.1-M8.3) Modul 9 "Beispiele für die Anwendung der HVE für bestimmte Vorhabentypen" (M9.1-M9.9) Ein weiterer Bestandteil der Bearbeitung sind Abstimmungen mit dem Auftraggeber sowie anderen relevanten Akteuren, wie Naturschutzbehörden und Fachabteilungen des MLEUV. Diese Abstimmungen sollen sicherstellen, dass alle Modulinhalte den rechtlichen Vorgaben und den praktischen Anforderungen entsprechen.
Das Brandenburger Umweltministerium (MLEUV) beauftragt die Überarbeitung eines Leitfadens zur praktischen Anwendung der Eingriffsregelung im Naturschutz — sogenannte Hinweise zum Vollzug der Eingriffsregelung (HVE). Der Auftrag umfasst die inhaltliche Ausarbeitung von neun Fachmodulen zu Themen wie Vermeidung, Ausgleich und Ersatz, Ersatzzahlung sowie Flächenpools und Maßnahmenbevorratung. Zwei Module (M3 und M4) sind 2026 verbindlich zu bearbeiten, weitere fünf Module und eine Schulung können bis 2029 optional beauftragt werden. Die Texte müssen rechtlich konsistent, praktisch anwendbar und vollzugstauglich für die Naturschutzbehörden im Land Brandenburg sein. (interne Bezeichnung des Auftraggebers: MLEUV)
Zentrale Anforderungen
6 Punkte- Fachkenntnisse im deutschen Naturschutzrecht (Bundesnaturschutzgesetz, Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz)
- Erfahrung in der Erstellung von Vollzugshinweisen oder Verwaltungsleitfäden
- Methodische und redaktionelle Kompetenz für die Strukturierung komplexer Fach-Texte
- Nachweis vergleichbarer Referenzprojekte im Bereich Naturschutz oder Umweltverwaltung
- Fähigkeit zur Abstimmung mit Behörden und Fachabteilungen
- Kenntnisse in der Eingriffsregelung (Vermeidung, Ausgleich, Ersatz)
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise in Bezug auf die Eignung der Bieter werden mit einer Frist von 6 Kalendertagen nachgefordert. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Aufteilung in Lose
1 LotVon den insgesamt neun Modulen werden im Jahr 2026 zwei Module verbindlich beauftragt; die weiteren sieben Module sind als einzeln zu kalkulierende Optionen ausgestaltet, auf deren Beauftragung kein Anspruch besteht, die jedoch mit einer Vorlaufzeit von jeweils zwei Monaten innerhalb der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich durch den Auftraggeber beauftragt werden. Im Jahr 2026 sind die Module 3 und 4 verbindlich zu bearbeiten. Die Bearbeitung erfolgt auf Grundlage der jeweils geltenden Fassung der §§ 13 bis 18 des Bundesnaturschutzgesetzes sowie der §§ 6 und 7 des Brandenburgischen Naturschutzausführungsgesetzes. Zu beachten ist ferner die einschlägige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Oberverwaltungsgerichts Berlin Brandenburg. Sofern sich im Zuge aktueller Gesetzgebungsaktivitäten Änderungen der Rechtslage ergeben, ist eine entsprechende Anpassung der Ausarbeitung vorzunehmen. Als Grundlagen der Bearbeitung sind verbindlich heranzuziehen: - die HVE in der Fassung von 2009 - das Gutachten zur Analyse, Bewertung und Systematisierung des Änderungsbedarfs der HVE (2009), erstellt von Fugmann Janotta Partner aus dem Jahr 2025 (welches zu Vertragsbeginn überreicht wird) - vorgegebene Gliederungsstruktur der zukünftigen HVE - die zum jeweiligen Bearbeitungszeitpunkt geltende Gesetzeslage einschließlich einschlägiger Rechtsprechung - der aktuelle Methodenstandard. Sämtliche Inhalte sind durchgängig und konsistent auf der Grundlage der verbal-argumentativen Methodik zu erarbeiten. Der Bezug zu den jeweils betroffenen Schutzgütern ist sowohl bei der Beschreibung von Beeinträchtigungen als auch bei der Herleitung und Ausgestaltung von Vermeidungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen herzustellen. Bearbeitung 2026 - Modul 3 "Vermeidung, Ausgleich & Ersatz" (M3.1-M3.8) - Modul 4 "Unterlagen, Methodik & Dokumentation" (M4.1-M4.7) Für die Bearbeitung sind die vom Auftraggeber bereitgestellten Unterlagen verbindlich zu verwenden. Dies sind insbesondere: - das Gutachten von Fugmann Janotta Partner (2025) - die Fassung der HVE aus dem Jahr 2009 - Hinweise aus der Vollzugspraxis - Arbeitshilfe Betriebsintegrierte Kompensation - Beiträge anderer Fachabteilungen des MLEUV - einschlägige Regelungen und Vollzugshinweise anderer Bundesländer Die Unterlagen werden vollständig durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Der Auftragnehmer hat diese Unterlagen fachlich auszuwerten und in der Bearbeitung sachgerecht zu berücksichtigen. Sofern bei der Bearbeitung der einzelnen Module vorgeschlagene Beispiele aus dem Gutachten von Fugmann Janotta Partner aus Dokumenten anderer Bundesländer bzw. der Bundeskompensationsverordnung angewandt bzw. adaptiert werden, ist die vorherige Bestätigung des Auftraggebers erforderlich. Eine Anpassung der verbindlich vorgegebenen Gliederungsstruktur bedarf der vorherigen Bestätigung durch den Auftraggeber. Für detaillierte Beschreibungen der Module siehe Vergabeunterlagen Teil B - LeistungsVZ Nr. 2 und 3.
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- price50%
Die Ermittlung des Preises (P) erfolgt auf Grundlage der im Preisblatt vom Bieter ausgewiesenen Gesamtkosten (Summe der Einzelpreise der Grundleistung und der optionalen Leistungen) für die Durchführung des Vorhabens (brutto) unter Berücksichtigung etwaiger Rabatte.
- quality50%
Zur Bewertung der fachlichen und inhaltlichen Qualität des Angebots des Bieters sind mit dem Angebot ein methodisches Konzept gemäß den Vorgaben des Leistungsverzeichnisses vorzulegen. Formale Anforderungen Umfang: maximal 5 Seiten DIN A4 (exkl. Deckblatt und Inhaltsverzeichnis) Das Konzept ist entsprechend der nachstehenden Gliederung (Ziffern 1-6) zu strukturieren. Inhalte, die außerhalb der vorgegebenen Gliederung dargestellt werden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt. Verbindliche Gliederung des Konzepts Das methodische Konzept ist wie folgt zu gliedern: 1. Vollständigkeit des Konzepts/ Bezugnahme auf alle Leistungspunkte Darstellung, wie die vollständige und widerspruchsfreie Bearbeitung aller ausgeschriebenen Leistungen sichergestellt wird. 2. Nachvollziehbarkeit und fachlich-methodische Qualität des Vorgehens Darstellung der methodischen Vorgehensweise zur sachgerechten Erbringung sämtlicher ausgeschriebener Leistungen unter Berücksichtigung der Vergabeunterlagen. Die Darstellung muss in sich schlüssig, fachlich fundiert und nachvollziehbar sein. 3. Modulübergreifende Systematik und Konsistenz Darstellung der methodischen Ansätze zur Gewährleistung einer einheitlichen Struktur sowie fachlichen und inhaltlichen Konsistenz über alle Module hinweg. 4. Arbeitsorganisation und Zeitplan Darstellung der Projektorganisation, der wesentlichen Arbeitsschritte und Meilensteine sowie der Sicherstellung einer termingerechten Umsetzung. 5. Zielgruppen- und anwendungsbezogene Ausgestaltung Darstellung, wie die Ergebnisse adressatenorientiert und anwendungsbezogen für die Vollzugspraxis aufbereitet werden, insbesondere unter Berücksichtigung der maßgeblichen Rechtsvorschriften und der praktischen Anforderungen der beteiligten Akteure. 6. Innovative Ansätze Darstellung ggf. vorgesehener innovativer oder weiterentwickelnder Ansätze mit nachvollziehbarem Mehrwert für Qualität, Effizienz oder Vollzugstauglichkeit. Für die Bewertung der fachlichen und inhaltlichen Qualität des Angebots werden die nachstehenden Unterkriterien wie nachfolgend beschrieben gebildet. Es werden bei der Bewertung je Unterkriterium jeweils 0 bis 5 Punkte vergeben (Leistungspunkte) und diese mit den jeweiligen Gewichtungsanteilen multipliziert. Die maximale erreichbare Gesamtpunktzahl beträgt 500 Punkte. Vollständigkeit des Konzepts (Bezugnahme auf alle Leistungspunkte) ~ 30 % der Leistungspunkte Nachvollziehbarkeit und fachlich-methodische Qualität des Vorgehens zur sachgerechten Erbringung sämtlicher ausgeschriebener Leistungen ~ 30 % der Leistungspunkte Modulübergreifende Systematik und Konsistenz ~ 10 % der Leistungspunkte Nachvollziehbarkeit der dargelegten Arbeitsorganisation und Zeitplanung ~ 10 % der Leistungspunkte Darstellung der Zielgruppen- und anwendungsbezogenen Ausgestaltung ~ 15 % der Leistungspunkte Darstellung Innovativer Ansätze ~ 5 % der Leistungspunkte
Zeitplan
- 23. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 26. Mai 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung