Beförderung von behinderten Schülerinnen und Schülern zur Martinsschule Ladenburg
Was wird ausgeschrieben
Das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis schreibt die Beförderung von Schülern der Martinsschule in Ladenburg für zwei Linien aus. Der Auftrag ist in zwei Lose unterteilt und umfasst eine Laufzeit von einem Schuljahr ab September 2026 mit zwei Verlängerungsoptionen. Das geschätzte Auftragsvolumen beläuft sich auf rund 432.555 EUR.
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Fachgerechte Beförderung von behinderten Schülerinnen und Schülern zur Martinsschule in Ladenburg ab 14.09.2026 (2 Lose)
Das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis sucht einen Dienstleister für den Schülerspezialverkehr zur Martinsschule in Ladenburg. Die Ausschreibung ist in zwei Lose unterteilt, die jeweils die Beförderung von Schülern mit Behinderung, inklusive Rollstuhlfahrern, ab dem 14. September 2026 abdecken. Der Vertrag läuft zunächst über ein Schuljahr, kann jedoch zweimal um jeweils ein weiteres Schuljahr verlängert werden. Die Vergabe erfolgt zu gleichen Teilen nach Preis und einem qualitativen Anforderungskatalog des Auftraggebers.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Bestätigung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß GWB
- Erklärung zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes
- Nachweis über ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen
- Erklärung zur Nichtbeschäftigung illegaler Arbeitskräfte
- Bestätigung über das Fehlen von Kartellabsprachen
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Es ist im Formular "Allgemeine Angaben des Bieters sowie geforderte Nachweise (Bieterfragebogen)" im E-Vergabesystem zu bestätigen, - dass entweder, für das Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 42 VgV in Verbindung mit § 123 und § 124 GWB vorliegen - oder, dass zwar für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB oder § 124 GWB vorliegt, jedoch das Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen hat, durch die für das Unternehmen die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde. Es ist zu erklären, dass das Unternehmen in den letzten 2 Jahren nicht - gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder - gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder - gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist. Es ist zu bestätigen, - dass keine illegalen Beschäftigten eingesetzt werden - dass für die angebotene Leistungen keine Kartellabrede, Preisbindungen, ähnliche Vereinbarungen oder vorbereitende Handlungen in diese Richtung getroffen wurden - dass die Bestimmungen des Geseztes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) eingehalten werden - dass keine Geldbuße von wenigsten 2.500 EUR wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) verhängt wurde Die Vergabestelle behält es sich vor, Auskünfte aus dem Wettbewerbsregister einzuholen. Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung: Es ist zu erklären, dass das Unternehmen dessen Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat. Eine Nachforderung von Unterlagen erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben der VgV.
Aufteilung in Lose
2 LoteIm Rhein-Neckar-Kreis ist die Beförderung von behinderten Schülerinnen und Schülern der Linie HD 6, die an dem Standort der Martinsschule Ladenburg beschult werden, ab dem 14.09.2026 mit einer Laufzeit von 1 Schuljahr (bis Ende des Schuljahres 2026/2027) und zweimaliger Verlängerungsoption des Auftraggebers für je 1 weiteres Schuljahr (Schuljahr 2027/2028 sowie Schuljahr 2028/2029) neu zu vergeben. Es handelt sich um einen Umsetzer, zwei Läufer und einen Rollstuhlfahrer.
Im Rhein-Neckar-Kreis ist die Beförderung von behinderten Schülerinnen und Schülern der Linie MA 19, die an dem Standort der Martinsschule Ladenburg beschult werden, ab dem 14.09.2026 mit einer Laufzeit von 1 Schuljahr (bis Ende des Schuljahres 2026/2027) und zweimaliger Verlängerungsoption für je 1 weiteres Schuljahr (Schuljahr 2027/2028 sowie Schuljahr 2028/2029) neu zu vergeben. Es handelt sich um drei Umsetzer und einen Rollstuhlfahrer.
Zuschlagskriterien
4 Kriterien- quality50%
Es liegt ein vom Auftraggeber entwickelter Anforderungskatalog zu Grunde, nach dem Qualtätsmerkmale im Rahmen der Ausschreibung bewertet werden.
- price50%
Das Zuschlagskriterium Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen.
- quality50%
Es liegt ein vom Auftraggeber entwickelter Anforderungskatalog zu Grunde, nach dem Qualtätsmerkmale im Rahmen der Ausschreibung bewertet werden.
- price50%
Das Zuschlagskriterium Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen.
Zeitplan
- 11. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 13. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung