Fachbauüberwachung für Stahlbau und Beschichtung bei Brückenneubauten

Was wird ausgeschrieben
Der Landesbetrieb Straßenbau NRW schreibt die Fachbauüberwachung für den Stahlbau und die Korrosionsschutzbeschichtung bei zwei Ersatzneubauten über die Lippe aus. Es handelt sich um eine Dienstleistung im Bereich der Ingenieurleistungen für Brückenbauwerke. Die Beauftragung erfolgt als Einzelauftrag.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Fachbauüberwachung Stahl und Beschichtung im Zuge von 2 Ersatzneubauten über die Lippe
Der Landesbetrieb Straßenbau NRW sucht ein Ingenieurbüro oder spezialisierte Fachkräfte für die baubegleitende Überwachung von Stahlbauarbeiten und Beschichtungen. Konkret geht es um zwei neue Brückenbauwerke, die über den Fluss Lippe errichtet werden. Die Aufgabe umfasst die technische Kontrolle der Ausführung vor Ort, um die Qualität und Einhaltung der Vorgaben sicherzustellen. Da es sich um sicherheitsrelevante Infrastruktur handelt, sind entsprechende Qualifikationen im Stahlbau und Korrosionsschutz zwingend erforderlich.
Zentrale Anforderungen
3 Punkte- Nachweis der beruflichen Befähigung der technischen Fachkräfte
- Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssumme von mindestens 2.000.000 EUR für Personenschäden
- Einhaltung der Ausschlusskriterien gemäß § 123 und § 124 GWB
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
siehe Vergabeunterlagen und § 123 - § 124 GWB Unterlagen können nach Ermessen der Vergabestelle nachgefordert werden
Aufteilung in Lose
1 LotIm Zuge des Ersatzneubaus von 2 Lippebrücken ist eine Fachbauüberwachung Stahl einschl. Beschichtung erforderlich
Zuschlagskriterien
4 Kriterien- price100%
Preiskriterium für "Niedrigster Preis (mit Ausschlusskriterien)"
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§ 46 (3) Nr. 2 VgV Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung. Die Zulassungen zu den einzelnen Gewerken sind nachzuweisen. Ein(e) Mitarbeiter/-in kann für mehrere Bereiche aufgeführt werden. (1) Der Bauüberwacher für die Fertigungsüberwachung der Stahlkonstruktion muss Schweißfachingenieur gemäß DVS-IIW/EWF 1170 sein und mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in einem vergleichbaren Projekt aufweisen.
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§ 46 (3) Nr. 2 VgV Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung. Die Zulassungen zu den einzelnen Gewerken sind nachzuweisen. Ein(e) Mitarbeiter/-in kann für mehrere Bereiche aufgeführt werden. Für die Überwachung der Korrosionsschutzarbeiten muss der Bauüberwacher die Anforderungen gemäß ZTV-ING, Teil 4, Abschnitt 3, Anhang E, E 2.2 und E 2.3 (siehe TVB-ING) erfüllen und mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in einem vergleichbaren Projekt aufweisen
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§ 45 (4) Nr. 2 VgV: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung. Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 2.000.000 EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 2.000.000 EUR gegeben ist.
Zeitplan
- 7. Aug. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 8. Sept. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung