Externe Verwaltungsdienstleistungen für etwa 20 bis 60 Vergabeverfahren jährlich
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 22.07.2025, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Ost
- Erfüllungsregion
- Sachsen-Anhalt, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 24.06.2025
- CPV-Codes
- Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung (75130000)
- Bekanntmachung
- vergabe.autobahn.de
- Bekanntmachungsnummer
- 403523-2025
- Verfahrensnummer
- 64065c39-39e7-47a7-b7b7-c88029a352e2
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Ost in Halle (Saale), sucht externe Unterstützung bei der Durchführung von Vergabeverfahren im Zeitraum 2025 bis 2026. Der genaue Umfang steht noch nicht fest; erwartet werden etwa 20 bis 60 Verfahren pro Jahr für Bau-, Liefer- und Dienstleistungen sowie freiberufliche Leistungen. Eine juristische Rechtsberatung ist nicht Bestandteil der Leistung, und Angebote müssen bis zum 22. Juli 2025 um 08:00 Uhr (UTC) eingereicht werden.
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Leistungsbeschreibung
RV Externe Ausschreibungsdienstleistungen 2025 - 2026
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · RV Externe Ausschreibungsdienstleistungen 2025 - 2026
Der Auftragnehmer erbringt Ausschreibungsdienstleistungen als Verwaltungsdienstleistung. Eine juristische Rechtsberatung wird vom Auftragnehmer weder geschuldet, noch erwartet. Der Umfang der Leistungen kann derzeit noch nicht genau bestimmt werden. Es wird derzeit von der Durchführung von ca. 20-60 Vergabeverfahren im Jahr ausgegangen. Diese Vergabeverfahren können sowohl Bau-, Liefer-, als auch Dienstleistungen und Freiberufliche Leistungen betreffen und müssen sowohl dem Ober- als auch dem Unterschwellenvergaberecht zugeordnet werden. Die geschätzte Menge der Leistungen (inkl. Optionen nach Ziffer 4.2 RVB), die auf der Grundlage der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung voraussichtlich abgerufen werden sollen, wird auf 99 Vergabeverfahren festgelegt. Die tatsächliche Auftragsmenge wird hiermit nicht festgelegt, d.h. diese kann höher oder geringer ausfallen. Eine Mindestabnahmemenge ist nicht vereinbart, d.h. es besteht kein Anspruch des Auftragnehmers gegen die Auftraggeberin auf Abruf von Leistungen. Grobmengen: - Öffentliche Ausschreibung/Offenes Verfahren über Bauleistungen (HVA B-StB): 15 Stk. pro Jahr - Öffentliche Ausschreibung/Offenes Verfahren über Liefer- und Dienstleistungen (HVA L-StB): 5 Stk. pro Jahr - Offenes Verfahren über Freiberufliche Leistungen (HVA F-StB): 5 Stk. pro Jahr - Leistungsanfragen über Freiberufliche Leistungen (HVA F-StB): 5 Stk. pro Jahr - Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb über Freiberüfliche Leistungen (HVA F-StB): 3 Stk. pro Jahr Die Höchstmenge (inkl. Optionen nach Ziffer 4.2 RVB), die auf der Grundlage der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung abgerufen werden kann, wird auf 198 Vergabeverfahren festgelegt.
Frist: 22.07.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde). Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. 1. Präqualifizierte Unternehmen können die Nachweise der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) führen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" an entsprechender Stelle auszufüllen und die oben geforderten Angaben unter Beachtung etwaiger Mindestanforderungen zu tätigen bzw. formlos als Anlage beizufügen. 2. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV. 3. Soweit zutreffend ist die Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft bereits mit dem Angebot einzureichen.
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LOT-0000 · RV Externe Ausschreibungsdienstleistungen 2025 - 2026
- Preis
- 100 %
Vergabeunterlagen
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Zum UrsprungsportalAnforderungen
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde). Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. 1. Präqualifizierte Unternehmen können die Nachweise der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) führen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" an entsprechender Stelle auszufüllen und die oben geforderten Angaben unter Beachtung etwaiger Mindestanforderungen zu tätigen bzw. formlos als Anlage beizufügen. 2. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV. 3. Soweit zutreffend ist die Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft bereits mit dem Angebot einzureichen.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 01.09.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 568593-2025
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