Externe Scan-Dienstleistungen zur digitalen Belegverarbeitung

Was wird ausgeschrieben
Die AOK Rheinland/Hamburg schreibt externe Scan-Dienstleistungen zur Digitalisierung von Abrechnungsprozessen gemäß SGB V und SGB XI aus. Der Auftrag umfasst die ganzheitliche Belegannahme und -verarbeitung für verschiedene Leistungsbereiche wie Hilfsmittel, Heilmittel und Pflegesachleistungen. Die Vertragslaufzeit beträgt 720 Tage bei einem geschätzten Auftragswert von 10 Millionen Euro.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Externe Belegannahme und Belegverarbeitung für Prozesse der Rechnungsprüfung nach Maßgabe des § 302 SGB V und SGB XI.
Die AOK Rheinland/Hamburg sucht einen Dienstleister, der die Digitalisierung ihrer Abrechnungsunterlagen übernimmt. Dabei geht es um die sogenannte Belegannahme und -verarbeitung, bei der physische Rechnungen und Dokumente aus Bereichen wie Heil- und Hilfsmittel oder Pflegeleistungen gescannt und digital für die Rechnungsprüfung aufbereitet werden. Ziel ist es, die internen Prozesse effizienter zu gestalten, indem die manuelle Bearbeitung durch digitale Workflows ersetzt wird. Der Auftrag ist auf eine Laufzeit von etwa zwei Jahren angelegt und umfasst ein Volumen von 10 Millionen Euro. Bieter sollten Erfahrung in der Verarbeitung sensibler Gesundheitsdaten und der Einhaltung gesetzlicher Abrechnungsstandards nach dem Sozialgesetzbuch mitbringen.
Zentrale Anforderungen
3 Punkte- Einhaltung der Regelungen gemäß § 56 VgV
- Nachweis der Leistungsfähigkeit für großvolumige Scan-Prozesse
- Erfüllung der Anforderungen nach § 302 SGB V und SGB XI
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Der Auftraggeber verweist insoweit auf die Regelungen des § 56 VgV; dort insbesondere auf Abs. 3: Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen.
Aufteilung in Lose
1 LotFür weitere Effizienzsteigerungen in den Prozessen soll die Rechnungsbearbeitung digitalisiert werden. Konkret betroffen sind dabei die Abrechnungsprozesse gem. § 302 SGB V und § 105 SGB XI. Der Umfang der Digitalisierung der Eingangspost betrifft die Rechnungsprozesse Hilfsmittel, Heilmittel, Fahrkosten, Rehasport und Funktionstraining, Hebammen/Entbindungspflege, Pflegesachleistungen, Tages- und Verhinderungspflege, Beratungsbesuche gem. § 302 SGB V sowie § 105 SGB XI. Der Auftragnehmer erhält die ungeöffnete Brief- und Paketpost der Auftraggeberin (z.B. Rechnungen bzw. Rechnungsbestandteile) in Papierform. Der Auftragnehmer hat alle für den Scan der Unterlagen erforderlichen Vorarbeiten eigenverantwortlich zu erbringen. Dies beinhaltet beispielsweise das Öffnen von Briefumschlägen und Versandmaterial, die Dokumentation des Posteingangsdatums sowie, falls notwendig, das Entfernen von Heftklammern oder anderen Materialen wie Klebestreifen. Die eingehenden Dokumente sind seitens des Auftragnehmers einzuscannen und als PDF-Dokument der PDF-Version 1.7 im Format PDF/A 1 bereitzustellen. Über abweichende Versionen verständigen sich die Vertragspartner gemeinschaftlich. Der Scan soll in Farbe und mit einer Auflösung von mind. 200 DPI erfolgen. Es sind die Vorder- und Rückseite der Dokumente zu scannen. Der Scan beinhaltet ferner die Digitalisierung von mitgesendeten Anlagen. Der Auftragnehmer hat sicher zu stellen, dass Dokumente, die nach Bewertung des Auftraggebers irrelevant sind, durch den Auftraggeber nachträglich gelöscht oder geschwärzt werden können. Dies können z.B. medizinische Unterlagen sein, welche der Krankenkasse aus Datenschutzgründen regulär nicht hätten zur Verfügung gestellt werden dürfen. Nach erfolgter Digitalisierung und Bereitstellung der Dokumente für die Auftraggeberin sind diese für 30 Kalendertage aufzubewahren und anschließend durch den Auftragnehmer zu vernichten. Die Auftraggeberin ist berechtigt (z.B. für Prüfzwecke) die Originalunterlagen innerhalb 30 Kalendertagen anzufordern. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass die Unterlagen binnen 14 Kalendertagen der Auftraggeberin übermittelt werden. Die Dokumente sind vom Auftragnehmer unmittelbar nach dem Scan jeweils mit einer qualifizierten elektronischen Signatur/Siegelung zu versehen.
Zeitplan
- 27. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 25. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung