Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: unbekannt

Auftragswert

unbekannt

TED·423666-2026

Externe Projektleitung für den Betrieb einer Bildungsplattform

IT-DienstleistungenBeratungsleistungenÖffentliche VerwaltungBildungswesenProjektmanagementBildungsplattformIt DienstleistungenOeffentliche VerwaltungSaas Loesungen
Auftragswert
~€450k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Landeshauptstadt Düsseldorf sucht eine externe Projektleitung für den Betrieb einer Bildungsplattform. Der Auftrag umfasst die Steuerung des Projekts, inklusive Software- und SaaS-Komponenten sowie die mögliche Einbindung von Drittlösungen. Die Vertragslaufzeit beträgt 1440 Tage, was etwa vier Jahren entspricht.

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Externe Projektleitung für den Betrieb einer Bildungsplattform

VergabeHero-Einschätzung

Die Landeshauptstadt Düsseldorf schreibt die externe Projektleitung für eine Bildungsplattform aus. Dabei geht es um die fachliche Steuerung und Koordination der Software-Plattform sowie die Integration von Drittanbieter-Lösungen über einen Zeitraum von rund vier Jahren. Der Auftrag richtet sich an Dienstleister mit Erfahrung im IT-Projektmanagement, wobei die Auswahl zu 70 Prozent über die Qualität des Konzepts und der Erfahrung und zu 30 Prozent über den Preis erfolgt. (interne Bezeichnung des Auftraggebers: DUS-2026-0033)

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Externe Projektleitung für den Betrieb einer Bildungsplattform

Externe Projektleitung für das Projekt mit der Vergabenummer DUS-2026-0033 (Software und SaaS Plattform und ggfls. Einbindung von Drittlösungen)

CPV 794210001440 Tage Laufzeit
Bewertung

Zuschlagskriterien

2 Kriterien
  • quality

    Kurzkonzept und Erfahrung Projektleitung

    70%
  • price

    Preis

    30%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 19. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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