Externe Beratung Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit für A 565 Autobahnbauprojekt mit Rheinbrücke
Die Autobahn GmbH des Bundes - Niederlassung Rheinland vergibt eine externe Beratung für Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen des Ausbaus der A 565 vom Autobahnkreuz Bonn-Nord bis zur Anschlussstelle Bonn-Beuel, einschließlich einer Rheinquerung. Das Projekt umfasst den links- und rechtsrheinischen Vorlandbereich sowie die Anschlussstellen Bonn-Auerberg und Bonn-Beuel. Die Vergabe erfolgt über ein Verhandlungsverfahren mit Aufruf zum Wettbewerb.
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A 565 AK Bonn Nord (o) bis AS Bonn Beuel (inkl. Rheinbrücke) - Externe Beratung Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
- Nachweis keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB
- Nachweis ordnungsgemäßer Zahlung von Steuern und Abgaben
- Nachweis ordnungsgemäßer Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
- Keine Verstöße gegen Arbeitnehmer-Entsendegesetz, Mindestlohngesetz, Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
- Eignung nach VOB/A nachzuweisen
- Selbstreinigungsnachweise gemäß § 125 GWB möglich
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen — verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.
A 565 AK Bonn Nord (o) bis AS Bonn Beuel (inkl. Rheinbrücke) - Externe Beratung Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit Beschreibung der Leistung: Die Autobahn 565 ist im Bereich der Stadt Bonn Teil eines äußeren Autobahnringes. Die Maßnahme umfasst den Bereich vom AK Bonn-Nord (ohne Kreuz) bis zur AS Bonn-Beuel östlich des Rheins, incl. der AS Bonn-Auerberg und der AS Bonn-Beuel und beinhaltet die Rheinquerung einschließlich der links- und rechtsrheinischen Vorlandbereiche. Die Brücke wurde ursprünglich für deutlich geringere Verkehrsstärken und Lasten konzipiert und weist altersbedingt einen entsprechenden Bauwerkszustand mit begrenzter Restnutzungsdauer auf. Auch ist der Querschnitt des Bestandsbauwerks zu schmal für die im Bundesverkehrswegeplan 2030 vorgesehene sechsstreifige Erweiterung der A565 zwischen dem Autobahnkreuz Bonn-Nord und der Anschlussstelle Bonn-Beuel, so dass die bestehende Rheinquerung die zukünftigen verkehrlichen Anforderungen nicht mehr erfüllen kann. Vor diesem Hintergrund ist der Ersatzneubau der Rheinbrücke Bonn-Nord mit einem breiteren Querschnitt vorgesehen, der die sechsstreifige Erweiterung der A565 in diesem Abschnitt aufnimmt und die Leistungsfähigkeit für den heutigen und zukünftigen Verkehr sicherstellt. Aktuell befindet sich das Projekt in der Leistungsphase 2 HOAI (Vorplanung). Die Erbringung der Leistung wird vorwiegend während der Leistungsphasen 3 HOAI (Entwurfsplanung) und Leistungsphase 4 HOAI (Genehmigungsplanung) erfolgen. Der Kommunikationsbedarf ergibt sich teilweise aus der Beteiligung gemäß dem §25 VwVfG. Jedoch soll nicht nur das Mindestmaß für die Betroffene kommuniziert werden. Das Projekt soll den Betroffenen nahgebracht und Akzeptanz geschaffen werden. Der Gegenstand der Leistung besteht in einer kommunikativen Begleitung für das Projekt "Ersatzneubau der Rheinbrücke Bonn-Nord" über einen Zeitraum von vier Jahren bis zum Abschluss der Planfeststellung. Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Rheinland, benötigt dabei projektbezogene Beratungsleistungen im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation. Die Leistungen umfassen vor allem Maßnahmen der externen Kommunikation.
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Die Bewertung erfolgt auf Grundlage des eingereichten Erläuterungskonzeptes. Die folgenden Teilaspekte dienen der Transparenz zur Entscheidungsfindung im Kriterium. Sie werden mit 0 bis 5 Punkten gewertet. Eine Rundung auf einen vollen Punktwert erfolgt erst in der Gesamtsumme. Dieser volle Punktwert des Kriteriums geht dann in die Wichtung ein. Die folgenden Punkte werden zu gleichen Teilen berücksichtigt: • Personaleinsatzplan in Bezug auf die Umsetzung der Leistung • Anzahl und Verfügbarkeit des projektverantwortlichen Personals • Reaktionszeiten • Personalressourcen im Unternehmen • Vertreterregelungen Hinweis: Das Personalkonzept wird Vertragsbestandteil.
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Die Bewertung erfolgt auf Grundlage des eingereichten Erläuterungskonzeptes. Die folgenden Teilaspekte dienen der Transparenz zur Entscheidungsfindung im Kriterium. Sie werden mit 0 bis 5 Punkten gewertet. Eine Rundung auf einen vollen Punktwert erfolgt erst in der Gesamtsumme. Dieser volle Punktwert des Kriteriums geht dann in die Wichtung ein. Gewertet werden die folgenden Kriterien in Bezug auf die entscheidenden Rahmenbedingungen und Risiken im Planungs- und Bauablauf jeweils zu gleichen Teilen: • Resultierende Lösungen für die externe Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit • Konzept zur Zielgruppen- und Stakeholderanalyse • Maßnahmen- und Kanalstrategie • Monitoring, Evaluation und Reporting • Risiko- und Krisenkommunikation Hinweis: Das Erläuterungskonzept wird Vertragsbestandteil.
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Honorar/Preis
- 30. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 2. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung