TED·344281-2026·Schließt in 21 Tagen

Export-Absatzförderungsmaßnahmen für bayerische Agrar- und Ernährungsprodukte

Auftragswert
€1.3M
Veröffentlichter Wert
Einreichungsfrist
19. Juni 2026
21 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus sucht Dienstleister für die internationale Absatzförderung bayerischer Lebensmittel. Die Ausschreibung ist in 15 Regionallose unterteilt, für die jeweils Rahmenvereinbarungen mit einer Laufzeit von drei Jahren plus Verlängerungsoption geschlossen werden. Der geschätzte Gesamtwert für das Sammellos 15 beträgt 1,33 Millionen Euro.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (StMELF) bzw. deren Agentur für Lebensmittel – Produkte aus Bayern (alp Bayern) führt in vielen Zielländern Export-Absatzförderungsmaßnahmen durch, um die Marke Bayern bei Lebensmitteln im Ausland bekannt zu machen und den Absatz bayerischer Lebensmittel und Agrarprodukte zu steigern. Ziel der gegenständlichen Ausschreibung ist es, für die verschiedenen Zielländer geeignete Dienstleister für die Durchführung dieser Maßnahmen zu finden. Die ausgeschriebene Leistung ist in Regionallose (Zielländer) untergliedert. Für die verschiedenen Lose werden Rahmenvereinbarungen mit EINEM Wirtschaftsteilnehmer geschlossen. AUSNAHME: Bei Los 15 „SONSTIGE LÄNDER“ handelt es sich um ein SAMMELLOS für die aufgeführten Länder. Dies bedeutet aber nicht, dass für EIN Land Rahmenvereinbarungen mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern geschlossen werden, sondern dass für die aufgeführten Länder ein Gesamtbudget pro Jahr zur Verfügung steht. Für jedes aufgeführte Land wird eine eigene Rahmenvereinbarung abgeschlossen. In den Leistungskriterien finden Sie jeweils eine abschließende Liste mit Ländern (Länderliste) die Teil der Rahmenvereinbarung werden können. Je dort aufgeführtem Land kann höchstens ein Bieter den Zuschlag erhalten. Näheres hierzu, ist den Leistungskriterien zu entnehmen. Im EU-Bekanntmachungsformular kann unter IV.1.3) nur eine Variante zu den Rahmenvereinbarungen angegeben werden. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarungen beträgt drei Jahre zuzüglich einer einseitigen Verlängerungsoption für den Auftraggeber um ein weiteres Jahr. Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

VergabeHero-Einschätzung

Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus möchte die Marke Bayern im Ausland bekannter machen und den Absatz bayerischer Lebensmittel und Agrarprodukte steigern. Hierfür werden Dienstleister gesucht, die in verschiedenen Zielländern Marketing- und Absatzförderungsmaßnahmen durchführen. Die Ausschreibung ist in 15 Lose unterteilt, die sich auf verschiedene Länder oder Ländergruppen beziehen. Für jedes Los wird ein Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von drei Jahren abgeschlossen, wobei der Auftraggeber die Option hat, die Zusammenarbeit um ein weiteres Jahr zu verlängern. Bei Los 15 handelt es sich um ein Sammellos für sonstige Länder, für das ein jährliches Gesamtbudget zur Verfügung steht.

Marketing- und WerbedienstleistungenBeratungsdienstleistungenÖffentliche VerwaltungLandwirtschaft und ErnährungMarketingExportfoerderungAgrarwirtschaftOeffentliche VerwaltungRahmenvertragLebensmittelwirtschaft
Eignung

Zentrale Anforderungen

6 Punkte
  • Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB
  • Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen
  • Eigenerklärung zur Einhaltung arbeitsrechtlicher und sozialer Verpflichtungen
  • Eigenerklärung zur Integrität und zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen
  • Eigenerklärung zur Einhaltung von Wettbewerbsregeln
  • Eigenerklärung zur Einhaltung von Mindestlohn- und Arbeitnehmerentsendegesetzen

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.

Eignungskriterien (Volltext)

Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A „Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. 1) Die Bieter haben eine Eigenerklärung hierzu einzureichen, mit folgendem Inhalt: - Eigenerklärung, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach zuzurechnen ist, wegen eines der in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten rechtskräftig verurteilt worden ist und nicht aus denselben Gründen eine Geldbuße nach § 30 OWiG gegen das Unternehmen rechtskräftig festgesetzt worden ist. - Eigenerklärung bzgl. Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung und zu menschen-, umwelt-, sozial oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen. - Eigenerklärung bzgl. Zahlungsunfähigkeit, Liquidation und Insolvenz. - Eigenerklärung dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach zuzurechnen ist, schwere Verfehlungen begangen hat, die die Integrität als Auftragnehmer für öffentliche Aufträge in Frage stellen. - Eigenerklärung bzgl. vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen, irreführenden Informationen und Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. - Eigenerklärung bzgl. Nichtvorliegen eines Ausschlussgrund nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG und § 98c AufenthG. 2) Für Bietergemeinschaften je Mitglied, für alle Unterauftragnehmer und Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe ist eine gesonderte Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB abzugeben. Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.

Lose

Aufteilung in Lose

15 Lote
LOT-0001Export- Absatzförderungsmaßnahmen BOSNIEN-HERZOGOWINA

Export- Absatzförderungsmaßnahmen BOSNIEN-HERZOGOWINA

CPV 98900000Frist 19. Juni 2026
LOT-0002Export- Absatzförderungsmaßnahmen BULGARIEN

Export- Absatzförderungsmaßnahmen BULGARIEN

CPV 98900000Frist 19. Juni 2026
LOT-0003Export- Absatzförderungsmaßnahmen CHINA

Export- Absatzförderungsmaßnahmen CHINA

CPV 98900000Frist 19. Juni 2026
LOT-0004Export- Absatzförderungsmaßnahmen FRANKREICH

Export- Absatzförderungsmaßnahmen FRANKREICH

CPV 98900000Frist 19. Juni 2026
LOT-0005Export- Absatzförderungsmaßnahmen ITALIEN

Export- Absatzförderungsmaßnahmen ITALIEN

CPV 98900000Frist 19. Juni 2026
LOT-0006Export- Absatzförderungsmaßnahmen KROATIEN

Export- Absatzförderungsmaßnahmen KROATIEN

CPV 98900000Frist 19. Juni 2026
LOT-0007Export- Absatzförderungsmaßnahmen NIEDERLANDE

Export- Absatzförderungsmaßnahmen NIEDERLANDE

CPV 98900000Frist 19. Juni 2026
LOT-0008Export- Absatzförderungsmaßnahmen ÖSTERREICH

Export- Absatzförderungsmaßnahmen ÖSTERREICH

CPV 98900000Frist 19. Juni 2026
LOT-0009Export- Absatzförderungsmaßnahmen RUMÄNIEN

Export- Absatzförderungsmaßnahmen RUMÄNIEN

CPV 98900000Frist 19. Juni 2026
LOT-0010Export- Absatzförderungsmaßnahmen SCHWEIZ

Export- Absatzförderungsmaßnahmen SCHWEIZ

CPV 98900000Frist 19. Juni 2026
LOT-0011Export- Absatzförderungsmaßnahmen SERBIEN

Export- Absatzförderungsmaßnahmen SERBIEN

CPV 98900000Frist 19. Juni 2026
LOT-0012Export- Absatzförderungsmaßnahmen SLOWENIEN

Export- Absatzförderungsmaßnahmen SLOWENIEN

CPV 98900000Frist 19. Juni 2026
LOT-0013Export- Absatzförderungsmaßnahmen UNGARN

Export- Absatzförderungsmaßnahmen UNGARN

CPV 98900000Frist 19. Juni 2026
LOT-0014Export- Absatzförderungsmaßnahmen USA

Export- Absatzförderungsmaßnahmen USA

CPV 98900000Frist 19. Juni 2026
LOT-0015Export- Absatzförderungsmaßnahmen SONSTIGE Länder
€1.3M

Export- Absatzförderungsmaßnahmen SONSTIGE Länder

CPV 98900000Frist 19. Juni 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

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Zeitleiste

Zeitplan

  1. 20. Mai 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 19. Juni 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung
Anhänge

Dokumente & Links

1 Link