Export-Absatzförderungsmaßnahmen für bayerische Agrar- und Ernährungsprodukte
Was wird ausgeschrieben
Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus sucht Dienstleister für die internationale Absatzförderung bayerischer Lebensmittel. Die Ausschreibung ist in 15 Regionallose unterteilt, für die jeweils Rahmenvereinbarungen mit einer Laufzeit von drei Jahren plus Verlängerungsoption geschlossen werden. Der geschätzte Gesamtwert für das Sammellos 15 beträgt 1,33 Millionen Euro.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (StMELF) bzw. deren Agentur für Lebensmittel – Produkte aus Bayern (alp Bayern) führt in vielen Zielländern Export-Absatzförderungsmaßnahmen durch, um die Marke Bayern bei Lebensmitteln im Ausland bekannt zu machen und den Absatz bayerischer Lebensmittel und Agrarprodukte zu steigern. Ziel der gegenständlichen Ausschreibung ist es, für die verschiedenen Zielländer geeignete Dienstleister für die Durchführung dieser Maßnahmen zu finden. Die ausgeschriebene Leistung ist in Regionallose (Zielländer) untergliedert. Für die verschiedenen Lose werden Rahmenvereinbarungen mit EINEM Wirtschaftsteilnehmer geschlossen. AUSNAHME: Bei Los 15 „SONSTIGE LÄNDER“ handelt es sich um ein SAMMELLOS für die aufgeführten Länder. Dies bedeutet aber nicht, dass für EIN Land Rahmenvereinbarungen mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern geschlossen werden, sondern dass für die aufgeführten Länder ein Gesamtbudget pro Jahr zur Verfügung steht. Für jedes aufgeführte Land wird eine eigene Rahmenvereinbarung abgeschlossen. In den Leistungskriterien finden Sie jeweils eine abschließende Liste mit Ländern (Länderliste) die Teil der Rahmenvereinbarung werden können. Je dort aufgeführtem Land kann höchstens ein Bieter den Zuschlag erhalten. Näheres hierzu, ist den Leistungskriterien zu entnehmen. Im EU-Bekanntmachungsformular kann unter IV.1.3) nur eine Variante zu den Rahmenvereinbarungen angegeben werden. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarungen beträgt drei Jahre zuzüglich einer einseitigen Verlängerungsoption für den Auftraggeber um ein weiteres Jahr. Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus möchte die Marke Bayern im Ausland bekannter machen und den Absatz bayerischer Lebensmittel und Agrarprodukte steigern. Hierfür werden Dienstleister gesucht, die in verschiedenen Zielländern Marketing- und Absatzförderungsmaßnahmen durchführen. Die Ausschreibung ist in 15 Lose unterteilt, die sich auf verschiedene Länder oder Ländergruppen beziehen. Für jedes Los wird ein Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von drei Jahren abgeschlossen, wobei der Auftraggeber die Option hat, die Zusammenarbeit um ein weiteres Jahr zu verlängern. Bei Los 15 handelt es sich um ein Sammellos für sonstige Länder, für das ein jährliches Gesamtbudget zur Verfügung steht.
Zentrale Anforderungen
6 Punkte- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB
- Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen
- Eigenerklärung zur Einhaltung arbeitsrechtlicher und sozialer Verpflichtungen
- Eigenerklärung zur Integrität und zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen
- Eigenerklärung zur Einhaltung von Wettbewerbsregeln
- Eigenerklärung zur Einhaltung von Mindestlohn- und Arbeitnehmerentsendegesetzen
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A „Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. 1) Die Bieter haben eine Eigenerklärung hierzu einzureichen, mit folgendem Inhalt: - Eigenerklärung, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach zuzurechnen ist, wegen eines der in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten rechtskräftig verurteilt worden ist und nicht aus denselben Gründen eine Geldbuße nach § 30 OWiG gegen das Unternehmen rechtskräftig festgesetzt worden ist. - Eigenerklärung bzgl. Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung und zu menschen-, umwelt-, sozial oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen. - Eigenerklärung bzgl. Zahlungsunfähigkeit, Liquidation und Insolvenz. - Eigenerklärung dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach zuzurechnen ist, schwere Verfehlungen begangen hat, die die Integrität als Auftragnehmer für öffentliche Aufträge in Frage stellen. - Eigenerklärung bzgl. vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen, irreführenden Informationen und Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. - Eigenerklärung bzgl. Nichtvorliegen eines Ausschlussgrund nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG und § 98c AufenthG. 2) Für Bietergemeinschaften je Mitglied, für alle Unterauftragnehmer und Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe ist eine gesonderte Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB abzugeben. Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Aufteilung in Lose
15 LoteExport- Absatzförderungsmaßnahmen BOSNIEN-HERZOGOWINA
Export- Absatzförderungsmaßnahmen BULGARIEN
Export- Absatzförderungsmaßnahmen CHINA
Export- Absatzförderungsmaßnahmen FRANKREICH
Export- Absatzförderungsmaßnahmen ITALIEN
Export- Absatzförderungsmaßnahmen KROATIEN
Export- Absatzförderungsmaßnahmen NIEDERLANDE
Export- Absatzförderungsmaßnahmen ÖSTERREICH
Export- Absatzförderungsmaßnahmen RUMÄNIEN
Export- Absatzförderungsmaßnahmen SCHWEIZ
Export- Absatzförderungsmaßnahmen SERBIEN
Export- Absatzförderungsmaßnahmen SLOWENIEN
Export- Absatzförderungsmaßnahmen UNGARN
Export- Absatzförderungsmaßnahmen USA
Export- Absatzförderungsmaßnahmen SONSTIGE Länder
Zuschlagskriterien
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Zeitplan
- 20. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 19. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung