TED·337996-2026

Studie zur Bearbeitungsdauer kommunaler Bebauungspläne

ForschungsdienstleistungenBeratungsleistungenÖffentliche VerwaltungForschung und EntwicklungStadtplanungWissenschaftliche StudieOeffentliche VerwaltungBauleitplanungForschung Und Entwicklung
Auftragswert
€185k
Veröffentlichter Wert
Einreichungsfrist
22. Juni 2026
-21 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) schreibt eine wissenschaftliche Studie zur Analyse der Bearbeitungsdauer von Bebauungsplänen in Deutschland aus. Ziel ist die Untersuchung von Einflussfaktoren, Prozessen sowie die Identifikation von Optimierungsmöglichkeiten. Der Auftrag hat einen geschätzten Wert von rund 185.000 Euro.

Vollständige Beschreibung anzeigen

siehe Leistungsbeschreibung

VergabeHero-Einschätzung

Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung sucht einen Auftragnehmer für eine wissenschaftliche Studie, die untersucht, warum die Erstellung von Bebauungsplänen in deutschen Kommunen oft lange dauert. Ziel der Untersuchung ist es, die zugrunde liegenden Prozesse zu verstehen und konkrete Vorschläge zu erarbeiten, wie diese Verfahren effizienter und schlanker gestaltet werden können. Die Studie soll als Grundlage für zukünftige städtebauliche Entscheidungen dienen. Der Auftrag wird als Dienstleistung vergeben und hat einen geschätzten Wert von etwa 185.000 Euro.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Experimenteller Wohnungs- und Städtebau (ExWoSt) - Studie „Bearbeitungsdauer kommunaler Bebauungspläne in Deutschland - Determinanten, Prozesse, Steuerungs- und Entschlackungsoptionen“
€185k

siehe Leistungsbeschreibung

CPV 73000000Frist 22. Juni 2026
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 18. Mai 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 22. Juni 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

VergabeHero