TED·368195-2026

Durchführung der Baulandumfrage 2027 zur Erfassung von Bauland- und Innenentwicklungspotenzialen

ForschungsdienstleistungenBeratungsleistungenÖffentliche VerwaltungForschung und EntwicklungForschung Und EntwicklungOeffentliche VerwaltungStadtplanungDatenerhebungStatistik
Auftragswert
€378k
Veröffentlichter Wert
Einreichungsfrist
29. Juni 2026
-14 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung schreibt die Durchführung einer bundesweiten, repräsentativen Baulandumfrage für das Jahr 2027 aus. Ziel ist die Erhebung von Daten zu Bauland- und Innenentwicklungspotenzialen im Rahmen des Forschungsprogramms Experimenteller Wohnungs- und Städtebau (ExWoSt). Der Auftrag hat einen geschätzten Wert von rund 378.000 Euro.

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siehe Leistungsbeschreibung

VergabeHero-Einschätzung

Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) sucht einen Dienstleister für die Durchführung einer bundesweiten Baulandumfrage im Jahr 2027. Dabei sollen repräsentative Daten über verfügbare Flächen für den Wohnungsbau und Möglichkeiten zur Innenentwicklung von Städten und Gemeinden erhoben werden. Diese Umfrage ist Teil des Forschungsprogramms 'Experimenteller Wohnungs- und Städtebau', kurz ExWoSt, das wissenschaftliche Grundlagen für die Stadtplanung liefert. Der Auftrag umfasst die methodische Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der Stichprobenerhebung. (interne Bezeichnung des Auftraggebers: Experimenteller Wohnungs- und Städtebau (ExWoSt) - Baulandumfrage 2027)

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Experimenteller Wohnungs- und Städtebau (ExWoSt) - Baulandumfrage 2027: Bundesweit repräsentative Stichprobe zu Bauland- und Innenentwicklungspotenzialen
€378k

siehe Leistungsbeschreibung

CPV 73000000Frist 29. Juni 2026
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 29. Mai 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 29. Juni 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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