Arzneimittelrabattvertrag für Cequa (Ciclosporin)
Was wird ausgeschrieben
Die AOK Bayern beabsichtigt den Abschluss eines Arzneimittelrabattvertrages gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für das Präparat Cequa mit dem Wirkstoff Ciclosporin. Es handelt sich um eine Ex-Ante-Transparenzbekanntmachung für einen Vertrag mit einer Laufzeit von 730 Tagen. Der Auftrag dient der Sicherstellung der Versorgung mit diesem spezifischen Augenarzneimittel.
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Arzneimittelrabattvertrag § 130a Abs. 8 SGB V Arzneimittelbezeichnung: Cequa(R) Wirkstoff: Ciclosporin ATC-Code: S01XA18
Die AOK Bayern plant einen Rabattvertrag für das Medikament Cequa abzuschließen, das den Wirkstoff Ciclosporin enthält und zur Behandlung von Augenbeschwerden eingesetzt wird. Bei einem solchen Vertrag vereinbart die Krankenkasse mit dem pharmazeutischen Unternehmen exklusive Rabatte für das genannte Medikament, um die Kosten für die Versicherten zu senken. Die Laufzeit dieser Vereinbarung ist auf zwei Jahre (730 Tage) festgelegt. Da es sich um eine Ex-Ante-Transparenzbekanntmachung handelt, informiert die AOK den Markt vorab über ihre Absicht, diesen Vertrag direkt zu vergeben, um Transparenz zu schaffen.
Aufteilung in Lose
1 LotArzneimittelrabattvertrag § 130a Abs. 8 SGB V Arzneimittelbezeichnung: Cequa(R) Wirkstoff: Ciclosporin ATC-Code: S01XA18
Zeitplan
- 24. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert