Arzneimittelrabattvertrag für Blutgerinnungsfaktoren VIII und IX
Was wird ausgeschrieben
Die AOK Bayern beabsichtigt den Abschluss eines Arzneimittelrabattvertrages gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für die Wirkstoffe Blutgerinnungsfaktor VIII und IX. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 730 Tagen. Es handelt sich um eine Ex-Ante-Transparenzbekanntmachung für die Beschaffung spezifischer pharmazeutischer Produkte.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Arzneimittelrabattvertrag § 130a Abs. 8 SGB V Arzneimittelbezeichnung: HAEMOCTIN SDH (R), Blutgerinnungsfaktor VIII ATC-Code B02BD02; HAEMONINE(R), Blutgerinnungsfaktor IX ATC-Code B02BD04
Die AOK Bayern schreibt einen Rabattvertrag für lebenswichtige Blutgerinnungsmedikamente aus, konkret für die Wirkstoffe Faktor VIII (Handelsname HAEMOCTIN SDH) und Faktor IX (Handelsname HAEMONINE). Mit solchen Verträgen sichert sich die Krankenkasse günstigere Konditionen für die Versorgung ihrer Versicherten mit diesen speziellen Arzneimitteln über einen Zeitraum von zwei Jahren. Da es sich um eine Ex-Ante-Transparenzbekanntmachung handelt, informiert die Kasse den Markt über ihre Absicht, diesen Vertrag direkt zu vergeben, um potenziellen Wettbewerbern die Möglichkeit zur Stellungnahme zu geben.
Aufteilung in Lose
1 LotArzneimittelrabattvertrag § 130a Abs. 8 SGB V Arzneimittelbezeichnung: HAEMOCTIN SDH (R), Blutgerinnungsfaktor VIII ATC-Code B02BD02; HAEMONINE(R), Blutgerinnungsfaktor IX ATC-Code B02BD04
Zeitplan
- 24. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert