TED·514159-2026

Arzneimittelrabattvertrag für Blutgerinnungsfaktor VIII (FAKTOR VIII SDH Intersero)

AB
München, Germany·Veröffentlicht 24. Juli 2026
GesundheitswesenPharmazeutische ProdukteGesundheitswesenÖffentliche VerwaltungPharmazeutikaGesundheitswesenRabattvertragKrankenkasseArzneimittel
Auftragswert
~€500k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die AOK Bayern beabsichtigt den Abschluss eines Arzneimittelrabattvertrages gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für das Präparat FAKTOR VIII SDH Intersero. Es handelt sich um eine Ex-Ante-Transparenzbekanntmachung für eine Laufzeit von 730 Tagen. Der Wirkstoff ist Blutgerinnungsfaktor VIII (ATC-Code B02BD02).

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Arzneimittelrabattvertrag § 130a Abs. 8 SGB V Arzneimittelbezeichnung: FAKTOR VIII SDH Intersero(R), Wirkstoff: Blutgerinnungsfaktor VIII ATC-Code B02BD02

VergabeHero-Einschätzung

Die AOK Bayern plant den Abschluss eines Rabattvertrages für das spezifische Arzneimittel FAKTOR VIII SDH Intersero, das zur Behandlung von Blutgerinnungsstörungen eingesetzt wird. Bei einem solchen Vertrag vereinbart die Krankenkasse mit dem pharmazeutischen Hersteller einen Preisnachlass für das Medikament, um die Kosten für die Versicherten zu senken. Die Laufzeit der Vereinbarung ist auf zwei Jahre (730 Tage) festgelegt. Da es sich um eine Ex-Ante-Transparenzbekanntmachung handelt, informiert die AOK den Markt vorab über die beabsichtigte Vergabe, um Transparenz zu schaffen.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Ex-Ante-Transparenzbekanntmachung § 130 a Abs. 8 SBG V Arzneimittelbezeichnung: FAKTOR VIII SDH Intersero(R), Wirkstoff: Blutgerinnungsfaktor VIII ATC-Code B02BD02

Arzneimittelrabattvertrag § 130a Abs. 8 SGB V Arzneimittelbezeichnung: FAKTOR VIII SDH Intersero(R), Wirkstoff: Blutgerinnungsfaktor VIII ATC-Code B02BD02

CPV 33600000730 Tage Laufzeit
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 24. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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