Arzneimittelrabattvertrag für Blutgerinnungsfaktor VIII (FAKTOR VIII SDH Intersero)
Was wird ausgeschrieben
Die AOK Bayern beabsichtigt den Abschluss eines Arzneimittelrabattvertrages gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für das Präparat FAKTOR VIII SDH Intersero. Es handelt sich um eine Ex-Ante-Transparenzbekanntmachung für eine Laufzeit von 730 Tagen. Der Wirkstoff ist Blutgerinnungsfaktor VIII (ATC-Code B02BD02).
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Arzneimittelrabattvertrag § 130a Abs. 8 SGB V Arzneimittelbezeichnung: FAKTOR VIII SDH Intersero(R), Wirkstoff: Blutgerinnungsfaktor VIII ATC-Code B02BD02
Die AOK Bayern plant den Abschluss eines Rabattvertrages für das spezifische Arzneimittel FAKTOR VIII SDH Intersero, das zur Behandlung von Blutgerinnungsstörungen eingesetzt wird. Bei einem solchen Vertrag vereinbart die Krankenkasse mit dem pharmazeutischen Hersteller einen Preisnachlass für das Medikament, um die Kosten für die Versicherten zu senken. Die Laufzeit der Vereinbarung ist auf zwei Jahre (730 Tage) festgelegt. Da es sich um eine Ex-Ante-Transparenzbekanntmachung handelt, informiert die AOK den Markt vorab über die beabsichtigte Vergabe, um Transparenz zu schaffen.
Aufteilung in Lose
1 LotArzneimittelrabattvertrag § 130a Abs. 8 SGB V Arzneimittelbezeichnung: FAKTOR VIII SDH Intersero(R), Wirkstoff: Blutgerinnungsfaktor VIII ATC-Code B02BD02
Zeitplan
- 24. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert