Rahmenvereinbarung für Dienstrad-Leasing an Beschäftigte
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 02.11.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 1.650.000 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Landkreis Grafschaft Bentheim
- Erfüllungsregion
- Niedersachsen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 02.10.2026
- CPV-Codes
AnzeigenAusblenden
- Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste für Fahrzeuge und zugehörige Ausrüstungen (50100000)
- Finanzierungs-Leasing (66114000)
- Bekanntmachung
- dtvp.de
- Bekanntmachungsnummer
- 678457-2026
- Verfahrensnummer
- ddf85bfd-bfee-4a5b-bca8-806877e0b7eb
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Der Landkreis Grafschaft Bentheim schreibt eine Rahmenvereinbarung für das Leasing von Fahrrädern und Pedelecs an seine Beschäftigten im Wege der Entgeltumwandlung aus. Zum Angebot gehören unter anderem Vollkaskoversicherung, Inspektions- und Serviceleistungen sowie die Abwicklung über ein Online-Portal; die einzelnen Leasingverträge laufen jeweils 36 Monate. Der geschätzte Auftragswert beträgt 1,65 Millionen Euro; eine Mindestabnahmemenge ist laut Beschreibung nicht vorgesehen.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
Gegenstand ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Fahrrädern und Pedelecs im Wege des Leasings zur Überlassung an die Beschäftigten des Landkreises Grafschaft Bentheim im Rahmen der Entgeltumwandlung nach dem TV-Fahrradleasing.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Rahmenvereinbarung über Dienstrad-Leasing für die Beschäftigten des Landkreises Grafschaft Bentheim
Die Einzel-Leasingverträge haben eine Laufzeit von 36 Monaten. Zum Leistungsumfang gehören die obligatorische Vollkaskoversicherung, ein obligatorisches Basis-Inspektionspaket, wählbare Service- und Verschleißpakete in unterschiedlichen Leistungsstufen, das Störfall- und Schadensmanagement, ein Online-Portal mit Mitarbeitenden- und Arbeitgeberbereich, die vollständige Prozess- und Abrechnungsabwicklung sowie Implementierung, Schulung und Kommunikation. Eine Mindestabnahmemenge wird nicht vereinbart. Höchstmenge: 400 Einzel-Leasingverträge (Grundlaufzeit 220, Verlängerung um 1 Jahr jeweils 40) (verbindlich; mit Erreichen endet die Abrufbefugnis)
Frist: 02.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erfolgt zunächst ausschließlich durch Eigenerklärungen auf den Formblättern D2 bis D6 (§ 122 Abs. 3 GWB, § 48 Abs. 2 VgV). Die Vorlage von Nachweisen mit dem Angebot ist nicht erforderlich. Nach dem Bestbieterprinzip fordert der Auftraggeber die Nachweise vor der Zuschlagserteilung nur von dem Bieter an, dessen Angebot für den Zuschlag vorgesehen ist. Dieser hat sie innerhalb von sechs Kalendertagen nach Aufforderung über die Vergabeplattform vorzulegen. Werden die Nachweise nicht fristgerecht vorgelegt oder bestätigen sie die Eigenerklärung nicht, wird das Angebot ausgeschlossen und der nächstplatzierte Bieter geprüft. Es dürfen keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie keine Ausschlüsse nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG, § 98c AufenthG oder nach Art. 5k VO (EU) Nr. 833/2014 vorliegen. Mit dem Angebot genügt die Eigenerklärung (Formblätter D4 und D5). Vor Zuschlagserteilung holt der Auftraggeber für den Bestbieter eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister ein (§ 6 WRegG) und kann Nachweise zu etwaigen Selbstreinigungsmaßnahmen (§ 125 GWB) anfordern. Die Nachforderung richtet sich nach § 56 VgV.
Vergabeunterlagen
Die Seite mit den Unterlagen ist beim Ursprungsportal nicht mehr erreichbar.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erfolgt zunächst ausschließlich durch Eigenerklärungen auf den Formblättern D2 bis D6 (§ 122 Abs. 3 GWB, § 48 Abs. 2 VgV). Die Vorlage von Nachweisen mit dem Angebot ist nicht erforderlich. Nach dem Bestbieterprinzip fordert der Auftraggeber die Nachweise vor der Zuschlagserteilung nur von dem Bieter an, dessen Angebot für den Zuschlag vorgesehen ist. Dieser hat sie innerhalb von sechs Kalendertagen nach Aufforderung über die Vergabeplattform vorzulegen. Werden die Nachweise nicht fristgerecht vorgelegt oder bestätigen sie die Eigenerklärung nicht, wird das Angebot ausgeschlossen und der nächstplatzierte Bieter geprüft. Es dürfen keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie keine Ausschlüsse nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG, § 98c AufenthG oder nach Art. 5k VO (EU) Nr. 833/2014 vorliegen. Mit dem Angebot genügt die Eigenerklärung (Formblätter D4 und D5). Vor Zuschlagserteilung holt der Auftraggeber für den Bestbieter eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister ein (§ 6 WRegG) und kann Nachweise zu etwaigen Selbstreinigungsmaßnahmen (§ 125 GWB) anfordern. Die Nachforderung richtet sich nach § 56 VgV.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 02.10.2026BekanntmachungBekanntmachung CXP4YLGM2CD
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.