SV.0022_03_Teilnahmebedingungen_offV.pdf

Evaluierung von Alkoholgrenzen für Rad- und Pedelecfahrende

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 17.10.2026, 02:52 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe-online.de

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Teilnahmebedingungen für die Vergabe von

Forschungs- und Entwicklungsleistungen

FE SV.0022/2026

„Evaluierung von Promillegrenzen für Fahrrad- und Pedelec-Fahrende“

Offenes Verfahren

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Inhalt

1 Einschlägige Rechtsvorschriften _____________________ 3

2 Vertragsbestandteile _____________________________ 3

3 Angebotsbedingungen ____________________________ 3

3.1 Form und Inhalt des Angebots ____________________________________________ 3

3.2 Übersendung der elektronischen Angebote _________________________________ 4

3.3 Sprache ______________________________________________________________ 5

3.4 Fristen _______________________________________________________________ 5

3.4.1 Schlusstermin für den Eingang des Angebotes _________________________ 5

3.4.2 Bindefrist _______________________________________________________ 5

3.5 Verschwiegenheitspflicht und Verwendung der Vergabe- und Vertragsunterlagen __ 5

3.6 Fragen und Auskunftsersuchen ___________________________________________ 5

4 Anforderungen an die Eignung ______________________ 6

4.1 Nachweise und Erklärungen über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung 6

4.2 Nachweise und Erklärungen in finanzieller und wirtschaftlicher Hinsicht __________ 7

4.3 Nachweise und Erklärungen hinsichtlich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ______________________________________________________ 7

4.4 Nachweise über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ____________________ 8

5 Bietergemeinschaften _____________________________ 8

6 Nachunternehmen / Unteraufträge _________________ 10

7 Wettbewerbsbeschränkende Absprachen, Vorteile durch

abweichende Umsatzsteuer _______________________ 11

7.1 Wettbewerbswidrige Absprachen ________________________________________ 11

7.2 Wettbewerbsvorteile durch abweichende Umsatzsteuer _____________________ 11

8 Nebenangebote _________________________________ 11

9 Zuschlag _______________________________________ 11

9.1 Zuschlagskriterien_____________________________________________________ 12

9.2 Mitteilungen und Bekanntmachungen über die Zuschlags-/Auftragserteilung _____ 13

9.2.1 Vorinformation über die Zuschlagserteilung (§ 134 GWB) _____________________ 13

9.2.2 Nicht berücksichtigte Bewerbungen und Angebote (§ 62 II VgV i.V.m. § 134 GWB) 14

9.2.3 Bekanntmachung über die vergebenen Aufträge ____________________________ 14

9.3 Anmerkungen zu Rügen und Nachprüfungsanträgen _________________________ 14

10 Kosten ________________________________________ 15

11 Sonstige Angaben _______________________________ 15

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1 Einschlägige Rechtsvorschriften

Auf das Vergabeverfahren finden im Wesentlichen die folgenden Rechtsvorschrif- ten in der jeweils geltenden Fassung Anwendung:

  • Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

  • Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV), im Anwendungsbereich der Richtlinie 2014/24/EG

Auf den Vertragspreis findet die Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öf- fentlichen Aufträgen Anwendung.

2 Vertragsbestandteile

Neben dem Vertrag werden folgende Unterlagen Vertragsbestandteil:

• Leistungsbeschreibung • Angebot mit Anlagen • Anforderung an die Erstellung von BASt-Berichten (Anlage 3 zum Vertrag) • Technische Anforderungen an FE-Ergebnisse (Anlage 4 zum Vertrag) • Checkliste (Anlage 5 zum Vertrag) • Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) (Anlage 6 zum Vertrag) • die VOL/B (Anlage 7 zum Vertrag)

Soweit der Auftragnehmer bei der Durchführung des Forschungsprojekts perso- nenbezogene Daten verarbeitet, sind die Bestimmungen der EU-Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO) zu beachten.

3 Angebotsbedingungen

3.1 Form und Inhalt des Angebots

Das Verfahren wird ausschließlich elektronisch über die e-Vergabe-Plattform ab- gewickelt, so dass Angebote auch nur elektronisch mittels der Angebotsabgabe- software (s. 3.2) über die Plattform abgegeben werden können. Anderweitig ein- gereichte Angebote werden ausgeschlossen. Dies gilt auch für Angebote oder An- gebotsteile, die über andere Kommunikationswege der e-Vergabe-Plattform ein- gereicht werden.

Die Abgabe eines elektronischen Angebots über die Plattform erfordert eine vor- herige Registrierung auf der e-Vergabe-Plattform.

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Für das Angebot sind die von der BASt-Vergabestelle (Referat Z2) vorgegebenen Vordrucke (siehe Nr. 2, Liste der Vergabe- und Vertragsunterlagen) zu verwenden.

Das Angebot ist in Textform gemäß § 126b BGB einzureichen. Das heißt im Unter- schriftsfeld ist der Name der erklärenden Person lesbar einzutragen. Die erklä- rende Person soll vertretungsberechtigt sein. Im Falle von Bietergemeinschaften ist die Erklärung daher vom bevollmächtigten Vertreter abzugeben.

Das Angebot muss vollständig sein; es muss die in den Vergabe- und Vertragsun- terlagen geforderten Angaben, Erklärungen und Preise enthalten.

Alle Preise sind in Euro mit zwei Nachkommastellen anzugeben. Die Preise sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundele- gung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebots hinzuzufügen.

Änderungen und Ergänzungen an den Vergabe- und Vertragsunterlagen sind un- zulässig und führen zum Ausschluss. Soweit Erläuterungen zur besseren Beurtei- lung des Angebotes erforderlich erscheinen, können sie dem Angebot auf geson- derter Anlage beigefügt werden.

Änderungen des Bieters an seinen eigenen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein.

Das Angebot kann vor Ablauf der Angebotsfrist verändert oder zurückgenommen werden. Bei einer Änderung muss eindeutig sein, inwieweit das ursprüngliche An- gebot gültig bleibt. Rücknahme oder Änderung müssen in der gleichen Form wie das Angebot eingereicht werden.

3.2 Übersendung der elektronischen Angebote

Das Angebot ist ausschließlich elektronisch über die e-vergabe-online Plattform einzureichen. Hierzu benötigen Verfahrensteilnehmer die dort bereitgestellte Software AnA-Web. Diese verschlüsselt die Dokumente und ermöglicht eine Ab- gabe an die hinterlegte elektronische Adresse.

Das Angebot sollte inkl. aller zugehörigen Anlagen in einem Sendevorgang über- tragen werden. Das Übermittlungsrisiko liegt beim Verfahrensteilnehmer/Bieter. Das Angebot wird bei Eingang mit einem elektronischen Zeitstempel versehen. Die Vergabestelle hat bis zum Ablauf der Angebotsfrist keinen Zugriff auf die An- gebote.

Sofern im Anschluss an die Angebotsabgabe keine Empfangsbestätigung abrufbar ist oder nach Anforderung keine zugestellt wird, sollte das Angebot erneut einge- reicht werden. Bei (andauernden) technischen Schwierigkeiten sollte die Hotline der e-vergabe-Plattform kontaktiert werden:

Technische Hotline 0228 99 610-1234 oder per E-Mail support@bescha.bund.de.

Bitte informieren Sie im Falle von anhaltenden Problemen die Vergabestelle via Vergabe-Plattform.

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3.3 Sprache Das Angebot ist in deutscher Sprache zu verfassen. Die Kommunikation mit der BASt-Vergabestelle ist in deutscher Sprache zu führen.

3.4 Fristen

3.4.1 Schlusstermin für den Eingang des Angebotes Das Angebot muss vor Ablauf der Angebotsfrist (hier: 08.12.2026; 06:00 Uhr) voll- ständig eingegangen sein. Diese Frist gilt auch für nachträgliche Berichtigungen und Änderungen des Angebots.

Maßgeblich für den fristgerechten Eingang ist der Eingangsstempel/-vermerk der BASt.

3.4.2 Bindefrist Die Bindefrist beginnt mit Ablauf der Angebotsfrist.

Bis zum Ablauf der Bindefrist (hier: 19.02.2026) ist der Bieter – soweit nicht zuvor durch Zuschlag ein Vertrag geschlossen wurde – an sein Angebot gebunden.

Bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote können Sie Ihr Angebot zu- rückziehen. Nach Ablauf der Angebotsfrist kann das Angebot jedoch nicht mehr zurückgezogen werden.

Mit der Abgabe eines Angebotes unterliegen Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV i.V.m. § 134 GWB.

Eine Bezeichnung des Angebotes als „freibleibend“ führt zum unmittelbaren Aus- schluss des Angebotes.

3.5 Verschwiegenheitspflicht und Verwendung der Vergabe- und Ver- tragsunterlagen

Die Vergabe- und Vertragsunterlagen der Vergabestelle der BASt dürfen nur zur Erstellung des Angebotes und zur Erfüllung des folgenden Auftrages benutzt wer- den. Jede Benutzung für andere Zwecke oder Weitergabe an Dritte ist untersagt. Sich hieraus ergebende Patente oder ein Gebrauchsmusterschutz bleiben/bleibt Eigentum der BASt bzw. der Bundesrepublik Deutschland.

Der Bieter hat – auch nach Beendigung der Angebotsphase – über die ihm bei sei- ner Tätigkeit bekannt gewordenen dienstlichen Angelegenheiten Verschwiegen- heit zu bewahren. Er hat hierzu auch die bei der Erstellung des Angebotes be- schäftigten Mitarbeiter zu verpflichten.

3.6 Fragen und Auskunftsersuchen

Fragen und Auskunftsersuchen im Hinblick auf die Vergabe- und Vertragsunterla- gen sind rechtzeitig über die e-vergabe-Plattform an die Vergabestelle zu übermit- teln.

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Die Fragen werden von der Vergabestelle (Referat Z2) entgegengenommen und an die jeweils zuständigen Fachreferate der BASt zur Erstellung eines Antwortbei- trages weitergeleitet.

Rechtzeitig gestellte Bieterfragen beantwortet die Vergabestelle bis spätestens 6 Tage vor dem Schlusstermin durch Veröffentlichung der Antworten über die Vergabeplattform.

Bitte beachten Sie:

Für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen ist eine Registrierung auf der Plattform nicht zwingend erforderlich. Jedoch erfolgt eine automatisierte Verteilung von Ak- tualisierungen oder Zusatzinformationen nur für Interessenten, die sich zur Teil- nahme am Verfahren registriert haben. Alle übrigen Interessenten müssen even- tuelle Aktualisierungen zum Vergabeverfahren in eigener Verantwortung nachver- folgen.

4 Anforderungen an die Eignung

Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeig- nete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB oder § 124 GWB auszu- schließen sind. Hierzu sind die unter 4.1 - 0 gelisteten Anforderungen und Nach- weise mit der Ausschreibung bekannt gemacht worden.

Bitte beachten Sie:

Mit dem Angebot können Bieter anstelle der geforderten Nachweise und Erklä- rungen als vorläufigen Eignungsnachweis die Einheitliche Europäische Eigenerklä- rung (EEE) (siehe Nr. 4d, Liste der Vergabe und Vertragsunterlagen) vorlegen.

Die Vergabestelle ist berechtigt, jederzeit während des Verfahrens von allen Bie- tern die Vorlage der Nachweise zu fordern, falls dies zur angemessenen Durchfüh- rung des Verfahrens zwingend erforderlich ist.

Vor Zuschlagserteilung wird die Vergabestelle mindestens von dem Bieter, wel- cher das wirtschaftlichste Angebot vorgelegt hat, die Vorlage der Nachweise ein- fordern, sofern dieser sie nicht bereits mit dem Angebot vorgelegt hat.

Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen. Werden Unterlagen nicht vollständig fristgerecht vorgelegt, wird das Angebot gem. § 57 VgV von der weiteren Wertung ausgeschlossen.

4.1 Nachweise und Erklärungen über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

Keine Anforderungen.

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4.2 Nachweise und Erklärungen in finanzieller und wirtschaftlicher Hin- sicht

Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit

• Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsda- tum),

Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen

und

• ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflicht- versicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Ge- samtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklä- rung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.

Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Ei- generklärung nachweisen.

4.3 Nachweise und Erklärungen hinsichtlich der technischen und beruf- lichen Leistungsfähigkeit

AnforderungNachzuweisen durch (Referenzliste siehe Anlagen)
Fachkunde und Erfahrung Kenntnisse und Erfahrungen bei der Durchführung von wissenschaftlichen experimentellen Studien sowie quan- titativen und qualitativen Befragungs- studien zum Thema psychoaktiver Substanzkonsum und in statistischer Datenanalyse.Mindestens 1 abgeschlossenes wissen- schaftliches Projekt in den letzten 5 Jahren mit Angabe zu Leistungszeit- punkt, Auftragswert, Auftraggeber (nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV)
Fachkunde und Erfahrung Erfahrung in Dateneinholung von zu- ständigen Behörden z.B. KBA, Polizei oder aus einzelnen Bundesländern so- wie Kenntnisse in deren Analyse und UnfallanalytikMindestens 1 laufendes oder abge- schlossenes wissenschaftliches Projekt in den letzten 5 Jahren mit Angabe zu Leistungszeitpunkt, Auftragswert, Auf- traggeber (nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV), oder formlose Eigenerklärung
Publikationen Publikationen in internationalen, wis- senschaftlichen Fachveröffentlichun- gen im Themenfeld psychoaktiverNachzuweisen durch mindestens 2 Veröffentlichungen (Fachzeitschriften- artikel, FE-Berichte) zu unterschiedli- chen Projekten

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Substanzen in Verbindung mit Ver- kehrssicherheit, insbesondere im Zu- sammenhang mit dem Straßenver- kehr optimalerweise Fahrradverkehr.Bei zugänglicher Literatur ist die ge- naue Quelle zu benennen. Bei nicht zugänglicher Literatur ist auf Anforderung der Vergabestelle ein Be- legexemplar zur Verfügung zu stellen, bevorzugt elektronisch. Bei BMV/BASt veranlasster Forschung ist das Projekt genau zu benennen (FE- Nr.)
Fachkräfte Für die Bearbeitung des Projekts ist mindestens eine Person erforderlich, die über Fachkunde (Qualifikation und Erfahrung) im Bereich Empirische So- zialforschung verfügtAngaben zur personellen/individuellen Besetzung der verantwortlichen Stel- len Erläuterung zur Fachkunde (Qualifika- tion/ Erfahrungshintergrund) in Ver- bindung mit Erklärung zur Verfügbar- keit über die gesamte Projektlaufzeit. (Eigenerklärung – ohne Formatvor- lage)

4.4 Nachweise über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen

Der Bieter hat nachzuweisen, dass kein Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 124 GWB vorliegt.

Hierzu hat er eine Eigenerklärung nach den §§ 123, 124 GWB vorzulegen (Nr. 4b, Liste der Vergabe- und Vertragsunterlagen).

Ab einem Auftragswert von 30 T€ ist die Vergabestelle verpflichtet, beim Bundes- kartellamt von Amts wegen einen Auszug gemäß Erlass des BMVI vom 28.04.2021, Az: Z 23/289.36 aus dem Wettbewerbsregister einzuholen und bei der Eignung entsprechend zu bewerten. Diese Abforderung erfolgt nur bei Bietern, die für eine Zuschlagsentscheidung in Frage kommen.

Von Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen ist zusätzlich die „Garantieerklärung zur Vermeidung unzulässiger Beihilfen und Quersubventio- nen“ (siehe Nr. 5, Liste Vergabe- und Vertragsunterlagen) vorzulegen.

5 Bietergemeinschaften

Bietergemeinschaften sind im Rahmen der wettbewerbsrechtlichen Bestimmun- gen möglich.

Im Falle einer Bietergemeinschaft sind im Angebot

• die fachlichen und administrativen Zuständigkeiten der beteiligten Partner,

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• die einzelnen Mitglieder sowie • eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages (einschließlich der Entgegennahme aller Zah- lungen) zu benennen.

Des Weiteren sind

• für alle beteiligten Partner die Nachweise zum Nichtvorliegen von Ausschluss- gründen (vgl. Nr. 0) Eigenerklärung nach §§ 123+124 GWB (Nr. 4b, Liste der Vergabe- und Vertragsunterlagen), • die Erklärung der Bewerber-/ Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (Nr. 6, Liste der Vergabe- und Vertragsunterlagen) sowie • die Nachweise und Erklärungen zur wirtschaftlichen und finanziellen Leis- tungsfähigkeit (vgl. Nr. 4.2) für alle beteiligten Partner

vollständig auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Im Hinblick auf das Formu- lar „Erklärung der Bewerber-/Bieter-/Arbeitsgemeinschaft“ gilt das Verlangen der Vergabestelle zur Abgabe der verbindlichen Erklärung zu

• rechtsverbindlichen Vertretung • Zahlungsannahme mit befreiender Wirkung sowie • gesamtschuldnerischen Haftung

als ausgesprochen. Mit Abgabe des gezeichneten Formulars in Textform gilt die Erklärung als vollständig abgegeben.

Übrige Eignungsnachweise sind mindestens von demjenigen Teil der Bieterge- meinschaft vorzulegen, dessen Kapazitäten für die Erbringung der (Teil-) Leistung eingesetzt werden sollen.

Sind an der Bietergemeinschaft Universitäten und/oder außeruniversitäre For- schungseinrichtungen beteiligt, so ist von diesen Partnern die

• Garantieerklärung zur Vermeidung unzulässiger Beihilfen und Quersubventio- nen (Nr. 5, Liste der Vergabe- und Vertragsunterlagen)

vorzulegen.

Zum vorläufigen Nachweis der Anforderungen nach Nr. 4.1 - 4.4 können Mitglie- der einer Bietergemeinschaft jeweils eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (vgl. Nr. 4) vorlegen. Die Nachweise sind dann auf Anforderung der Vergabestelle unverzüglich vorzulegen.

Nach Ablauf der Angebotsfrist ist eine Veränderung der Zusammensetzung der Bietergemeinschaft oder das Bilden einer Bietergemeinschaft grundsätzlich aus- geschlossen.

Ab einem Auftragswert von 30 T€ ist die Vergabestelle verpflichtet, beim Bundes- kartellamt von Amts wegen einen Auszug gemäß Erlass des BMVI vom 28.04.2021, Az: Z 23/289.36 aus dem Wettbewerbsregister einzuholen und bei der Eignung

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entsprechend zu bewerten. Diese Abforderung erfolgt bei allen Bietern der Bieter- gemeinschaft, die für eine Zuschlagsentscheidung in Frage kommen.

6 Nachunternehmen / Unteraufträge

Sofern in der Leistungsbeschreibung (vollständig oder in Teilen) zugelassen, ist die Einbindung von Unteraufträgen im Rahmen der wettbewerbsrechtlichen Bestim- mungen möglich.

Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen (Nachunternehmer), so muss er in seinem Angebot

• die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten, • das voraussichtliche Auftragsvolumen sowie • die vorgesehenen Unterauftragnehmer

benennen.

Des Weiteren sind von jedem Unterauftragnehmer

• die Verpflichtungserklärung gemäß § 47 Abs. 1 VgV (siehe Nr. 7 inkl. Anlage, Liste der Vergabe- und Vertragsunterlagen) und • die Nachweise zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Nr. 4.4 (Ei- generklärung nach §§ 123,124 GWB, siehe Nr. 4b, Liste der Vergabe- und Ver- tragsunterlagen) vorzulegen.

Werden die Unterauftragnehmer eingebunden, um die Eignungsanforderungen im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle oder die technische und berufli- che Leistungsfähigkeit zu erfüllen (Eignungsleihe), sind in diesem Fall zusätzlich

• die der Leistung zugehörigen Eignungsnachweise nach Nr. 4.1 – 4.3

vorzulegen.

Bei Vergabe eines Unterauftrags an Universitäten und/oder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen erstreckt sich die Regelung auch auf die Abgabe der

• Garantieerklärung zur Vermeidung unzulässiger Beihilfen und Quersubventio- nen“ (siehe Nr. 5, Liste Vergabe- und Vertragsunterlagen).

Zum vorläufigen Nachweis der Anforderungen nach Nr. 4.1 - 4.4 können Unterauf- tragnehmer eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (vgl. Nr. 4) vorlegen. Die Nachweise sind dann auf Anforderung der Vergabestelle unverzüglich vorzulegen.

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7 Wettbewerbsbeschränkende Absprachen, Vorteile durch

abweichende Umsatzsteuer

7.1 Wettbewerbswidrige Absprachen Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlos- sen.

7.2 Wettbewerbsvorteile durch abweichende Umsatzsteuer

Bei der Ermittlung des Kostenrahmens geht die BASt von einer Regelbesteuerung von derzeit 19 % auf den Umsatz aus.

Weicht ein Bieter bei Angebotsabgabe von der Regelbesteuerung ab, indem er seine Leistungen ohne Umsatzsteuer oder mit einem verminderten Steuersatz an- bietet, ist die BASt aus wettbewerbsrechtlichen Gründen verpflichtet, die Recht- mäßigkeit des Vorgehens zu überprüfen. Ein abweichender Mehrwertsteuersatz kann nur durch eine Bescheinigung des Finanzamts gerechtfertigt werden. Aus der Bescheinigung muss hervorgehen, dass das verfahrensgegenständliche Projekt konkret von der Berechtigung erfasst ist, zu einem reduzierten Umsatzsteuersatz anzubieten.

Kann eine solche Bescheinigung nicht mit Angebotsabgabe vorgelegt werden, wird die BASt den Nettoangebotspreis zzgl. der gesetzlichen 19% Umsatzsteuer berechnen und das Angebot mit dem so errechneten Bewertungspreis in die Wer- tung nehmen.

Leistungsort ist Bergisch Gladbach, so dass auch für Bieter aus dem europäischen Ausland der Regelbesteuerungssatz aus Deutschland zum Tragen kommt. Bewer- tungspreis wird auch hier der Nettoangebotspreis zzgl. der gesetzlichen 19% Um- satzsteuer.

8 Nebenangebote

Nebenangebote werden nicht zugelassen.

9 Zuschlag

Der Zuschlag wird gemäß § 58 Abs. 1 VgV auf das unter Berücksichtigung aller Um- stände wirtschaftlichste Angebot erteilt. Für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit werden die nachfolgenden Zuschlagsbedingungen, Bewertungskriterien und Ge- wichtungen herangezogen. Die so erreichte Leistungspunktzahl wird ins Verhältnis

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zum Angebotspreis inkl. MwSt. gesetzt. Der Zuschlag wird auf das Angebot mit dem höchsten Leistungsquotienten erteilt.

Gemäß EU-Verordnung besteht ein Zuschlagsverbot an Bieter, die vom Tatbe- stand des Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 erfasst sind.

Der Bieter hat daher mit Angebotsabgabe das Nichtvorliegen des Sanktionstatbe- standes des Artikel 5k der Verordnung mittels Eigenerklärung nachzuweisen (Formblatt „Eigenerklärung_EU_Art_5k VO-2022-576“, Liste der Vergabe- und Vertragsunterlagen Nr. 4d).

Ist der Tatbestand erfüllt oder wird die entsprechende Erklärung ggf. auch auf Nachforderung nicht abgegeben, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfah- ren ausgeschlossen.

9.1 Zuschlagskriterien

Zuschlagsbedingungen:

• Auf Angebote, die nicht mindestens 250 gewichtete Gesamtpunkte der insgesamt 1.000 gewichteten Gesamtpunkte erreicht haben, wird der Zuschlag nicht erteilt.

• Auf Angebote, die nicht in jedem Zuschlagskriterium mindestens mit ausreichend bewertet wurden, wird der Zuschlag nicht erteilt.

Qualitative Zuschlagskriterien:

Nr.KriterienGewichtung
1Problemverständnis - Problemfeld, Untersuchungsauftrag und Zielsetzung in Breite und T iefe und in eigenen Worten dargestellt.10
2Projektkonzeption im Hinblick auf - Schlüssigkeit und Vollständigkeit der vorgesehenen Herange- h ensweise (Recherche-, Erhebungs- und Auswertungskonzept)35
3Operationalisierung des Projektes im Hinblick auf - Nachvollziehbare, umfassende und plausible Darstellung der Um- setzung der relevanten experimentellen Studie, der Befragungs- forschung sowie der anhand von Projektkonzeption strukturierten Verlaufsanalyse.35
4Projektorganisation im Hinblick auf - Planung der Arbeitsschritte/-pakete - Angemessenheit & Plausibilität des Personaleinsatzes und der Zeitplanung20
Summe100

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Bewertung der Kriterien:

(a) Punktevergabe für die qualitativen Kriterien (Kriterien 1 bis 4):

Die Bewertung des Angebotes erfolgt über eine Punkteskala mit 0 / 2,5 / 5 / 7,5 / 10 Punkten. Unterkriterien werden innerhalb des Hauptkriteriums gleich gewich- tet.

Im Bereich der qualitativen Kriterien erhält der Bieter

10 Punkte, wenn die Angaben im Angebot das Kriterium optimal erfüllen

7,5 Punkte, wenn die Angaben im Angebot das Kriterium gut erfüllen

5 Punkte, wenn die Angaben im Angebot das Kriterium befriedigend erfüllen

2,5 Punkte, wenn die Angaben im Angebot das Kriterium lediglich ausreichend erfüllen

0 Punkte, wenn die Angaben im Angebot das Kriterium nicht mehr ausreichend erfüllen

Die Bewertung wird von mindestens zwei fachkundigen Personen durchgeführt. Je Zuschlagskriterium wird zunächst das arithmetische Mittel der abgegebenen Be- wertungen ermittelt und anschließend mit dem Gewichtungsfaktor multipliziert. Alle gewichteten Leistungspunktzahlen der Einzelkriterien werden summiert. Die so erreichte Leistungspunktzahl wird ins Verhältnis zum Bewertungspreis gesetzt.

(b) Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots:

Das wirtschaftlichste Angebot wird durch folgende Berechnung ermittelt:

𝐺𝑒𝑤𝑖𝑐ℎ𝑡𝑒𝑡𝑒 𝐿𝑒𝑖𝑠𝑡𝑢𝑛𝑔𝑠𝑝𝑢𝑛𝑘𝑡𝑒 𝑥 1.000 = 𝐿𝑒𝑖𝑠𝑡𝑢𝑛𝑔𝑠𝑞𝑢𝑜𝑡𝑖𝑒𝑛𝑡 𝐵𝑒𝑤𝑒𝑟𝑡𝑢𝑛𝑔𝑠𝑝𝑟𝑒𝑖𝑠

Soweit nicht abweichend beschrieben entspricht der Bewertungspreis dem Netto- Angebotspreis gemäß Seite 1 des Angebotsformulars zzgl. Umsatzsteuer.

Der Zuschlag wird auf das Angebot mit dem höchsten Leistungsquotienten erteilt.

9.2 Mitteilungen und Bekanntmachungen über die Zuschlags-/Auf- tragserteilung

9.2.1 Vorinformation über die Zuschlagserteilung (§ 134 GWB)

Die Vergabestelle informiert die Bieter, deren Angebote nicht berücksich- tigt werden sollen, gemäß § 134 GWB über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Die Vergabestelle sendet die Information schrift- lich spätestens 15 Kalendertage vor dem Vertragsabschluss (Zuschlagser- teilung) ab. Wird die Mitteilung per Fax oder auf elektronischem Weg ver- sendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage.

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Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch die Vergabestelle. Auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Be- werber kommt es nicht an.

9.2.2 Nicht berücksichtigte Bewerbungen und Angebote (§ 62 II VgV i.V.m. § 134 GWB)

Auf Antrag werden nicht berücksichtigte Bieter spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Eingang gemäß § 62 VgV i.V.m. § 134 GWB über die Gründe für die Ablehnung ihres Angebotes, die Merkmale und Vorteile des erfolg- reichen Angebotes sowie den Namen des erfolgreichen Bieters etc. infor- miert.

9.2.3 Bekanntmachung über die vergebenen Aufträge

Die Vergabestelle der BASt macht innerhalb von 30 Tagen nach Vergabe des Auftrags über jeden vergebenen Auftrag Mitteilung an das Amt für amt- liche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften. Unter den in § 39 Abs. 1 VgV genannten Voraussetzungen brauchen bestimmte Angaben nicht gemacht zu werden.

9.3 Anmerkungen zu Rügen und Nachprüfungsanträgen

Behauptete Verstöße gegen Vergabebestimmungen, die erst in den Vergabe- und Vertragsunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote gegenüber der Vergabestelle der BASt (Referat Z2) zu rügen (§ 107 Abs. 2 Ziffer 2 GWB).

Sollte ein Nachprüfungsantrag gestellt werden, muss dieser Antrag gemäß § 160 III Ziffer 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, dass diese der Rüge nicht abhelfen wird, bei der Vergabekammer des Bundes im Bundeskartellamt eingereicht werden

Die vom Bieter übersandten Unterlagen, insbesondere das Angebot mit sei- nen Bestandteilen, werden in den Akten der Vergabestelle der BASt (Refe- rat Z2) aufgenommen. Sollte ein Nachprüfungsverfahren nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) stattfinden, haben die Betei- ligten am Verfahren grundsätzlich ein Akteneinsichtsrecht (§ 165 Abs. 1 GWB). Jeder Bieter muss daher davon ausgehen, dass seine Unterlagen bei der Vergabekammer von den Verfahrensbeteiligten (§ 162 GWB) eingese- hen werden können. Die Vergabestelle der BASt muss die Vergabeakten so- fort der Vergabekammer zur Verfügung stellen (§ 163 Abs. 2 GWB). Daher bleibt keine Zeit für Rückfragen bei allen Bietern, um die wichtigen Gründe für die Versagung der Akteneinsicht festzustellen. Die Bieter müssen daher in ihrem Angebot und sonstigen der Vergabestelle übersandten Unterlagen auf Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsge- heimnisse (§ 165 Abs. II GWB) hinweisen und diese in den Unterlagen ent- sprechend kenntlich machen. Erfolgt dies nicht, geht die BASt von der

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Zustimmung des Bieters auf Einsicht in die Unterlagen im Nachprüfungsver- fahren aus.

10 Kosten

Für die Angebotserstellung wird keine Vergütung bezahlt.

11 Sonstige Angaben

Zuständige Stelle zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Verga- bebestimmungen:

Bundeskartellamt

  • Vergabekammer des Bundes -

Kaiser-Friedrich-Str. 16

53113 Bonn

Telefon: 0228 / 9499-0

Telefax: 0228 / 9499-163

www.bast.de

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