SV.0022_01_Leistungsbeschreibung.pdf

Evaluierung von Alkoholgrenzen für Rad- und Pedelecfahrende

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 17.10.2026, 02:52 (Europe/Berlin)

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Leistungsbeschreibung zum FE-Vertrag

FE SV.0022/2026/

„Evaluierung von Promillegrenzen für Fahrrad- und Pedelec-Fahrende“

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Inhalt

0 Erläuterungen und Hinweise für die Angebotserstellung ____________ 3

0.1 Aufbau und Gliederung des Angebots ____________________________________________ 3

0.2 Inhaltliche Anforderungen an das Angebot _______________________________________ 4

0.3 Kostenrahmen ______________________________________________________________ 4

0.4 Meilenstein- und Zahlungsplan _________________________________________________ 4

1 Hintergrund, Aufgabenstellung und Zielsetzung ___________________ 6

1.1 Ausgangslage und Problemstellung ______________________________________________ 6

1.2 Ziel und Nutzen des FE-Vorhabens ______________________________________________ 8

1.3 Vorgeschlagenes Vorgehen (unverbindlich) _______________________________________ 8

2 Gegenstand und Umfang der Leistung _________________________ 10

3 Leistungen des Auftragnehmers ______________________________ 10

3.1 Wissenschaftliche Durchführung (§ 5 FE-Vertrag) _________________________________ 10

3.2 Projektorganisation _________________________________________________________ 10

3.3 Datenverarbeitung / Datenschutz (§ 34 FE-Vertrag) ________________________________ 11

3.4 Dokumentation und Berichtswesen (§§ 14–19 FE-Vertrag) __________________________ 11

3.5 Erstellung technischer FE-Ergebnisse (§§ 17–24 FE-Vertrag) _________________________ 11

3.6 Übergabe der FE-Ergebnisse (§ 17–24 FE-Vertrag) _________________________________ 11

3.7 Nutzungsrechte (§ 22 FE-Vertrag) ______________________________________________ 12

3.8 Unteraufträge (§ 28 FE-Vertrag) _______________________________________________ 12

3.9 Preisgestaltung (§§ 9-10 FE-Vertrag) ____________________________________________ 12

4 Mitwirkungspflichten der Auftraggeberin _______________________ 12

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0 Erläuterungen und Hinweise für die Angebotserstellung

Die Hinweise in diesem Abschnitt dienen ausschließlich der Angebotserstellung und werden nicht Vertragsbestandteil. Eine sorgfältige Berücksichtigung beschleunigt den Verfahrensablauf und kann Angebotsausschlüssen vorbeugen. Für weitere Regelungen zur Durchführung des Vergabeverfahrens verweisen wir zusätzlich auf die Teilnahmebedingungen (siehe Vergabeunterlage Nr. 3).

Änderungen oder Ergänzungen der in dieser Leistungsbeschreibung oder im FE-Vertrag festgelegten Anforderungen sind unzulässig, soweit nicht in den Vergabe- und Vertragsunterlagen ausdrücklich Gestaltungsspielräume vorgesehen sind.

Zulässig sind insbesondere:

• Konkretisierungen im Rahmen der Projektkonzeption, • methodische und wissenschaftliche Ausgestaltungen der Vorgehensweise.

Hierbei sind jedoch ggf. Mindestanforderungen zu berücksichtigen.

Unzulässig sind insbesondere Änderungen des Leistungsumfangs, des Kostenrahmens sowie der Re- gelungen zu Schutzrechten, Haftung und Publikation außerhalb der vorgesehenen Optionen.

0.1 Aufbau und Gliederung des Angebots

Das Angebot setzt sich aus Angebotsformular und Anlagen zusammen. Die Anlagen A, B und C (siehe unten) werden Vertragsbestandteil. Weitergehende Erläuterungen sind dem. Angebot ggf. auf geson- derter Anlage beizufügen. Ausführungen der Bieter, die sich auf die Inhalte der Anlagen A, B und C beziehen können dabei anstelle der vorgegebenen Formulare treten.

Anlage A zum Angebot: Vorhabensbeschreibung (wird Anlage 2.1 des FE-Vertrags)

Die Vorhabensbeschreibung des Angebots ist wie folgt zu gliedern:

  1. Stand der Wissenschaft und Technik / Literatur
  2. Gesamtziel
  3. Vorgehenskonzept
  4. Organisation des Projekts

Bitte berücksichtigen Sie für die inhaltliche Ausführung auch die Anforderungen an das Angebot un- ter Nr. 0.2 dieses Abschnitts.

Anlage B zum Angebot: Zeitplan und Termine (Projektplan; wird Anlage 2.2. des FE-Vertrags)

Bitte berücksichtigen Sie für die inhaltliche Ausführung auch die Konkretisierungen in Abschnitt 3 der Leistungsbeschreibung.

Anlage C zum Angebot: Kostenplan, Finanzierungsplan oder Meilenstein- und Zahlungsplan wird Anlage 2.3 des FE-Vertrags)

Bitte berücksichtigen Sie hierzu auch die Ausführungen unter 0.4 dieses Abschnitts.

Weitere mögliche Angebotsanlagen:

Erläuterungen zur Kalkulation und zum Zahlungsplan

Erläuterungen zu Rechte- und Nutzungsumfang der FE-Ergebnisse

3 Leistungsbeschreibung FE SV.0022 Version 1.0

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Meilenstein- und Zahlungsplan

0.2 Inhaltliche Anforderungen an das Angebot

Die nachfolgenden Angaben sind Angebotsbestandteile, die im Wesentlichen der qualitativen Wer- tung anhand der Zuschlagskriterien unterliegen. Unvollständige oder widersprüchliche Angaben kön- nen zur Abwertung bis zu 0 Punkten im entsprechenden Zuschlagskriterium führen. Einzelheiten der Wertung entnehmen Sie bitte den Teilnahmebedingungen.

Bitte beschreiben Sie ausführlich und in eigenen Worten Ihre favorisierte wissenschaftliche Herange- hensweise Bitte gehen Sie dabei insbesondere ein auf:

Das Problemfeld, die Projektkonzeption Ihrer Arbeitspakete (Siehe.1.3) sowie deren Organisation und Umsetzung der relevanten experimentellen Studie, der Befragungsforschung sowie der anhand von Projektkonzeption strukturierten Verlaufsanalyse. Bitte erläutern Sie im Angebot, welche qualitätssichernden Maßnahmen Sie im laufenden Projekt er- greifen.

Im Übrigen:

• Belastbarkeit der Ergebnisse

• Verwendete Datenformate und Ressourcenplanung

• Maßnahmen zur Gewährleistung der Termintreue und Zusammenarbeit der Beteiligten

• Rechte- und Nutzungsumfang der FE-Ergebnisse: Sofern die Nutzung von vorbestehenden Teilen (vgl. § 25 FE-Vertrag) oder Werkzeugen (vgl. § 26 FE-Vertrag) geplant ist, sind diese zu benennen und die Nutzung ist zu begründen; die Auswirkun- gen der Nutzung sind zu beschreiben (Einschränkungen bei Nutzungsrechten, Einschränkung der tatsächlichen Nutzbarkeit der FE-Ergebnisse, einmalige oder laufende Folgekosten für die BASt, etc.).

0.3 Kostenrahmen

• Das angebotene Gesamtentgelt darf den Betrag von 370.000 € brutto (einschließlich aller Neben- kosten) nicht überschreiten.

Angebote, die diesen Rahmen übersteigen, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.

0.4 Meilenstein- und Zahlungsplan

Die Vereinbarung von Abschlagszahlungen ist gem. § 10 des FE-Vertrages vorgesehen. Haushaltsrecht- lich setzt die Leistung von Abschlagszahlungen den Empfang einer entsprechenden Gegenleistung (z. B. Projektfortschritt mit Dokumentation von Zwischenergebnissen) voraus und darf maximal dem Wert der empfangenen Leistung entsprechen. Zur Vereinbarung entsprechender Abschlagszahlungen fügen Sie dem Angebot einen Meilenstein- und Zahlungsplan bei, der die o. g. Voraussetzungen be- rücksichtigt und mindestens folgende Informationen enthält:

• Bezeichnung des Meilensteins • kurze Beschreibung des zugehörigen Leistungsinhalts • Form des Ergebnisses • Höhe der Abschlagszahlung netto/brutto

4 Leistungsbeschreibung FE SV.0022 Version 1.0

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• Zusammensetzung des Abschlags hinsichtlich Personalkosten, Sachkosten, Fremdleistungen und Reisekosten • Zeitpunkt für die Erreichung des Meilensteins

Der letzte Meilenstein muss mindestens die Erstellung und Vorlage der Schlussberichtsunterlagen ent- halten. Für diese Leistungen müssen mindestens 5 % der Angebotssumme berücksichtigt werden.

Erfüllt der vorgelegte Meilenstein- und Zahlungsplan nicht die o. g. Voraussetzungen oder fehlen ge- forderte Inhalte, kann die Auftraggeberin vor Zuschlag die Anpassung des Meilenstein- und Zahlungs- plans verlangen. Wird (ggfs. auch auf Nachfrage) kein Meilenstein- und Zahlungsplan vorgelegt, wird die Leistung grundsätzlich erst bei Projektabschluss (nach Abnahme des Schlussberichts) vergütet.

5 Leistungsbeschreibung FE SV.0022 Version 1.0

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1 Hintergrund, Aufgabenstellung und Zielsetzung

1.1 Ausgangslage und Problemstellung

Die sichere Teilnahme am Straßenverkehr setzt eine zuverlässige Gefahrenwahrnehmung und -bewertung sowie eine davon abhängige schnelle und angemessene Verhaltensreaktion voraus1 (Hors- will, 2016).

Das Unfallrisiko wird durch verschiedene Faktoren beeinflusst. Bis zu einem gewissen Umfang werden diese Risiken von Politik und Gesellschaft in Kauf genommen. Beispielsweise führt eine BAK (Blutalko- holkonzentrat) unterhalb von 0,5 Promille beim Führen eines Kraftfahrzeugs nicht automatisch zu ei- nem Regelverstoß.

Die Auswirkungen des Alkohols zeigen sich zuerst in den Gehirnzentren, die an hochintegrierten Funk- tionen, wie z. B. Geschicklichkeitsleistungen, beteiligt sind. Die Analyse sensorischer Informationen, die Kontrolle von Bewegungsmustern und das Kurzzeitgedächtnis sind besonders empfindlich gegen- über Alkohol2 (Ogden & Moskowitz 2004). Es gibt keine Hinweise auf einen Schwelleneffekt für Alko- hol, da eine gewisse Beeinträchtigung der Leistung bereits bei den niedrigsten messbaren Werten auf- tritt. Es wurden mehrere kontrollierte epidemiologische Studien durchgeführt. Eine der ersten Studien war die von Borkenstein et al. (1964) in den USA, in der die Atemalkoholwerte von etwa 6.000 Unfall- beteiligten Fahrern mit denen von 7.600 Kontrollpersonen, die nicht in einen Unfall verwickelt waren, verglichen wurden. Die Studie ergab, dass die Wahrscheinlichkeit, einen Unfall zu verursachen, eine stark ansteigende Exponentialfunktion der Alkoholisierung des Fahrers ist. Im Vergleich mit alkohol- freien Fahrern stieg das Unfallrisiko bei 1 ‰ BAK etwa um das 6-fache und bei 1,5 ‰ BAK um das 25- fache3. In einer Studie von Drummer et al. (2004) wurde bei 29,1 % der tödlich verunglückten Fahrer Alkohol festgestellt, und die bereinigte Odds Ratio für die Unfallverursachung betrug 6,04. In der Studie von Laumon et al. (2005) wurde Alkohol in 29,8 % der Fälle, die für einen tödlichen Unfall verantwort- lich waren, und in 2,7 % der nicht verantwortlichen Kontrollen festgestellt.

Bei den genannten Forschungen standen jedoch oftmals die Kraftfahrzeugführenden des MIV (Moto- risierter Individualverkehr) im Fokus des Forschungsinteresses. Es gibt wenige Studien, die den Einfluss von Alkohol auf die Verkehrssicherheit beim Nutzen eines Fahrrads/Pedelecs5 erforscht haben.

Eine der wenigen Studien, die Fahrradfahrende in den Fokus nimmt, ist die repräsentative Studie6 von Forsa aus dem Jahr 2025 (Forsa, 2025). Die Ergebnisse zeigen, dass die Mehrheit der Befragten davon ausgeht, dass bereits leichter bis mäßiger Alkoholkonsum die Kontrolle über das Fahrrad deut- lich beeinträchtigt (30 % „sehr stark“, 40 % „eher stark“). Zugleich verdeutlicht die Studie, dass der Mehrheit der Befragten die tatsächliche Promillegrenze von 1,6 ‰ für die absolute Fahruntüchtigkeit

1 Horswill, M. S. (2016). Hazard Perception in Driving. Current Directions in Psychological Science, 25(6), 425–430. 2 Ogden, E. J. D., & Moskowitz, H. (2004). Effects of Alcohol and Other Drugs on Driver Performance. Traffic Injury Preven- tion, 5(3), 185–198. 3 Borkenstein, R. F., et al. (1964). The Role of the Drinking Driver in Traffic Accidents. Indiana University. 4 Drummer, O. H., Gerostamoulos, J., Batziris, H., Chu, M., Caplehorn, J., Robertson, M. D., & Swann, P. (2004). The involve- ment of drugs in drivers of motor vehicles killed in Australian road traffic crashes. Accident Analysis & Prevention, 36(2), 239–248. [scirp.org] 5 Ein Pedelec definiert sich als ein Fahrrad mit Trethilfe und einem elektromotorischen Hilfsantrieb mit einer maximalen Nenndauerleistung von 0,25 kW, dessen Unterstützung sich mit zunehmender Fahrgeschwindigkeit progressiv verringert und spätestens beim Erreichen von 25 km/h unterbrochen wird. 6 Alkoholisiert auf Fahrrädern und E-Bikes Ergebnisse einer repräsentativen Bevölkerungsbefragung, Dezember 2025

6 Leistungsbeschreibung FE SV.0022 Version 1.0

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von Radfahrenden nicht bekannt ist. Viele unterschätzen diese deutlich: 14 % nennen 0,3 ‰, 43 % 0,5 ‰ und 15 % 1,1 ‰.

Eine andere Studie zeigt auch, dass die Fahrtüchtigkeit beim Fahrradfahren bereits bei niedrigen Blut- alkoholkonzentrationen beeinträchtigt ist, wobei es große individuelle Unterschiede sowohl zwischen den Geschlechtern als auch innerhalb eines Geschlechts gibt7 (Hartung et al., 2015).

Auch zur Gefahrenwahrnehmung bzw. Abschätzung eines Verkehrssicherheitsrisikos wurden die meis- ten Studien nur an Kraftfahrzeugführenden durchgeführt und es fehlt v.a. ein Vergleich von Risiko- wahrnehmung und -abschätzung zwischen dem Führen eines Kfz und eines Pedelec- bzw. eines Fahr- rads. Während die Promillegrenze für absolute Fahruntüchtigkeit von Kraftfahrzeugfahrer bei 1,1 ‰ BAK liegt, ist die Grenze bei Fahrradfahrern mit 1,6 ‰ BAK sehr viel höher. Für Pedelecs gilt der gleiche Grenzwert wie für Fahrräder, obwohl technische Merkmale (höhere Geschwindigkeit, Motorunterstüt- zung, Fahrzeuggewicht) auf ein deutlich höheres Risikoprofil im Vergleich zum Fahrrad hinweisen8.(vgl. UDV 2022). Außerdem existiert weder für Pedelec- noch für Fahrradführende ein bußgeldbewehrter Gefahrengrenzwert, wie es für KFZ-Führende durch den §24a StVG (resp. §24c StVG) geregelt ist.9

In den letzten Jahren hat die Nutzung von Fahrrädern und insbesondere von Pedelecs in Deutschland stark zugenommen. Die Fahrradflotte ist seit 2014 von rund 75 Millionen auf 81 Millionen Fahrräder angestiegen, wovon ein knappes Fünftel mit Elektromotor ausgestattet sind (Pedelec)10. Eine Prüfung der Regelungen zu Alkoholgrenzwerten bei Fahrrad- oder Pedelec-Nutzenden wird damit von akutem Interesse.

Im Jahr 2025 sind 462 Radfahrende tödlich verunglückt, davon 214 mit einem Pedelec. Während die Zahl, der im Straßenverkehr Getöteten in den vergangenen zehn Jahren für nahezu alle Verkehrsbe- teiligungsarten zurückgegangen ist, ist die Zahl der getöteten Radfahrenden kontinuierlich gestiegen.11 Innerhalb dieser Gruppe nimmt der Anteil der getöteten Pedelec-Fahrenden seit Jahren zu.

Laut Daten des Statistischen Bundesamtes waren Radfahrende im Jahr 2025 insgesamt an 105.552 Unfällen mit Personenschaden beteiligt. Davon waren 5.390 (5 %) beteiligte Radfahrende zu dem Zeit- punkt alkoholisiert, 78 % mit einer BAK von 1,1 und mehr. Radfahrende stellen mit einem Anteil von 36 % unter den insgesamt 15.201 alkoholisiert Beteiligten – nach den Pkw-Fahrenden (42 %) – die zweitgrößte Gruppe dar. Mehr als ein Drittel (37 %) dieser alkoholisierten Radfahrenden war mit einem Pedelec unterwegs. Bei Unfällen mit Todesfolge wurde in 23 Fällen als Unfallursache „Radfahrer unter Alkoholeinfluss“ angegeben.12

Darüber hinaus zeigt eine Studie, dass nur rund 12% der behandelten schweren Unfälle polizeilich re- gistriert wurden13( Meyer, et al, 2023), welches einen Hinweis auf ein wahrscheinlich hohes Dunkelfeld gibt.

7 Hartung, B., Mindiashvili, N., Maatz, R., Schwender, H., Roth, E. H., Ritz-Timme, S., Moody, J., Malczyk, A., & Daldrup, T. (2015). Regarding the fitness to ride a bicycle under the acute influence of alcohol. International Journal of Legal Medicine, 129, 1193–1200. https://doi.org/10.1007/s00414-014-1095-6 8 https://www.udv.de/resource/blob/85670/5e69c9380de98fb56b79d9b1da1d5ee3/115-unfallrisiko-mit-dem-pedelec-data.pdf 9 Neue Promillegrenzen für Fahrradfahrer Aktuelle Forschungsergebnisse Prof. Dr. rer. nat. Thomas Daldrup Bereichsleiter Forensische Toxikologie und Leiter des Alkohollabors, Institut für Rechtsmedizin, Universitätsklinikum Düsseldorf 10 infas, DLR, IVT und infas 360 (2025): Mobilität in Deutschland (im Auftrag des BMDV) 11 BASt / Prognose Unfallzahlen/Fahrleistung 2024 12 Statistischer Bericht - Verkehrsunfälle 2025 - Statistisches Bundesamt 13 Meyer, H.-L., Kauther, M. D., Polan, C., Abel, B., Vogel, C., Mester, B., Burggraf, M., & Dudda, M. (2023). E-Scooter-, E-Bike- und Fahrradverletzungen im gleichen Zeitraum – eine prospektive Vergleichsstudie eines Levels-1-Traumazentrums. Die Unfallchirurgie

7 Leistungsbeschreibung FE SV.0022 Version 1.0

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1.2 Ziel und Nutzen des FE-Vorhabens

Ziel des Forschungsvorhabens ist es die folgenden Fragen zu beantworten:

  1. Eine Abschätzung, wie Alkoholkonsum zur Erhöhung des Unfall- und Verletzungsrisikos bei Rad- und Pedelcfahrenden führt, unter Berücksichtigung verschiedener Promillewerte.

  2. Besteht bei Einführung eines Ordnungswidrigkeitentatbestandes für das Führen von Fahrrä- dern und Pedelecs im Straßenverkehr ab 1,1 Promille BAK noch ausreichend Anreiz, auf das Führen eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr zu verzichten bzw. ist der fehlende Anreiz auch unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Gefährdungsrisikos für andere aufgrund der Schutzpflicht des Staates für alle Verkehrsteilnehmer ein schließlich des Fahrzeugführers selbst hinzunehmen?

  3. Was wären mögliche verkehrsrechtliche Auswirkungen der Einführung eines Bußgeldtat be- stands ab 1,1 Promille BAK für Pedelec- und Fahrradfahrer auf die Zulassung zum Straßenver- kehr (zweimalige Zuwiderhandlung im Straßenverkehr führt zur Anordnung der Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens zur Fahreignungsüberprüfung zwecks Entzugs der Fahrerlaubnis; ggf. Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge)?

  4. In welchem Verhältnis stehen die volkswirtschaftlichen Kosten von Unfällen, verursacht durch Fahrende von herkömmlichen Fahrrädern, von Pedelecs und von Kraftfahrzeugen zuei- nander?

Diese Forschung hat den Nutzen zu überprüfen, ob die Einführung eines solchen Ordnungswidrigkei- tentatbestandes mit den o. g. Sanktionen aus wissenschaftlicher Sicht und aus Gründen der Straßen- verkehrssicherheit gerechtfertigt ist.

1.3 Vorgeschlagenes Vorgehen (unverbindlich)

Diese Vorüberlegungen stellen keine abschließenden oder verbindlichen Vorgaben dar. Die Bieter sind ausdrücklich eingeladen im Rahmen ihres Angebots eine eigenständige, wissenschaftlich begründete Projektkonzeption und Vorgehensweise vorzuschlagen.

Für die Konzeption der Bearbeitung können insbesondere folgende Vorüberlegungen berücksichtigt wer- den:

AP 1: Theoretische Grundlage

• Literaturrecherche internationaler, wissenschaftlicher Fachveröffentlichungen.

AP 2: Unfallanalyse

• Systematische Auswertung von amtlichen Straßenverkehrsunfalldaten, Sammlung und Gegen- überstellung mit anderen Datenquellen wie z.B. Krankenhausdaten und Befragungen zu: o Verletzungsschweregraden in Bezug auf verschiede ‰-Werte o Identifikation typischer Fehlverhaltensmuster unter Alkoholeinfluss; Identifikation von Unfallmustern

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o Untersuchung situativer Einflussfaktoren (Lichtverhältnisse, Infrastruktur, Tageszeit, Wit- terung) bei Unfällen unter Alkoholeinfluss mit Fahrrad oder Pedelec

AP 3: Experimentelle Untersuchung zu Promillegrenzen für Fahrrad und Pedelec

• Entwicklung eines Studiendesigns zur Erreichung der Forschungsziele mittels Realfahrten • Definition von kritischen Promillegrenzen im Bezug zum Fahrverhalten für Fahrrad und Pedelec anhand einer repräsentativen Stichprobe in Realfahrten • Berechnung des Unfallrisikos für die definierten Grenzwerte • Vergleich der Risikoentwicklungen zwischen Fahrrad- und Pedelec-Fahrenden in Bezug auf Pro- millewerte • Statistische Modellierung der Risikokurven

AP 4: Befragung zur Akzeptanz der Sanktion im gesellschaftlichen und behördlichen Kontext

Analyse der öffentlichen Einstellung zu Sanktionen bei alkoholisiertem Radfahren.

• Entwicklung eines Fragebogens zur Akzeptanzmessung • Durchführung einer repräsentativen Befragung • Analyse der Akzeptanz von Maßnahmen (insbesondere Fahrerlaubnisentzug) • Bewertung von Fairness und präventiver Wirkung der Sanktionen • Bewertung des administrativen Aufwandes

AP 5: Erhebungsstudie zu Einstellungen und Entscheidungsprozesse zum Fahren unter Alkoholeinfluss

Untersuchung der motivationalen Faktoren für die Entscheidung, alkoholisiert Fahrrad/Pedelec zu fahren.

• Qualitative Interviews mit auffälligen Fahrrad- und Pedelec-Nutzende • Analyse der Motive für die Nutzung trotz Alkoholkonsums • Untersuchung der Wahrnehmung des Fahrrads als Alternative zum Pkw • Einfluss von Einstellungen auf risikobewusstes Verhalten

AP 6: Ökonomische Folgen alkoholbedingter Fahrrad- und Pedelecunfälle

• Ermittlung der volkswirtschaftlichen Unfallkosten • Kostenanalyse für Fahrrad- und Pedelec-Unfälle • Vergleich mit Kosten alkoholbedingter Pkw-Unfälle, nach Schweregrad

AP 7: Datenanalyse, Aggregation der unterschiedliche Studienergebnisse

Inklusive Abwägung ungewollter Konsequenzen einer möglichen Absenkung des Promillewertes

AP 8: Abschließende Dokumentation der Projektergebnisse in einem wissenschaftlichen Schlussbericht in Abstimmung mit der AG

9 Leistungsbeschreibung FE SV.0022 Version 1.0

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2 Gegenstand und Umfang der Leistung

Gegenstand der Leistung ist die vollständige wissenschaftliche und organisatorische Durchführung des beschriebenen FE-Vorhabens über die gesamte Projektlaufzeit. Dies beinhaltet die fortlaufende und abschließende Dokumentation der Ergebnisse.

Der Auftragnehmer erbringt sämtliche Leistungen, die erforderlich sind, um die in Abschnitt 1 ge- nannten Ziele ordnungsgemäß, fristgerecht und ausgehend vom Stand von Wissenschaft und Technik zu erreichen.

Der Leistungsumfang richtet sich nach dieser Leistungsbeschreibung sowie den Regelungen des FE-Vertrags und umfasst insbesondere die nachfolgend beschriebenen Leistungen.

Dies umfasst im Wesentlichen:

• die wissenschaftliche Beantwortung der Forschungsfragen in Abstimmung mit der Auftragge- berin (AG), dabei sind ggf. ethische Aspekte zu berücksichtigen • die organisatorische Durchführung des Projekts, • die Teilnahme an projektbegleitenden Sitzungen in der Bundesanstalt für Straßen- und Ver- kehrswesen und/oder als web-meetings • die Erstellung eines Datenschutzkonzepts • die fortlaufende Dokumentation des Projektfortschritts und der Projektergebnisse • die abschließende Dokumentation der Projektergebnisse in einem wissenschaftlichen Schlussbericht in Abstimmung mit der AG

3 Leistungen des Auftragnehmers

Die nachfolgenden Regelungen dienen der Konkretisierung des FE-Vertrags und heben wesentliche Leistungspflichten hervor.

3.1 Wissenschaftliche Durchführung (§ 5 FE-Vertrag)

• Eigenständige wissenschaftliche Bearbeitung unter Anwendung geeigneter Methoden. • Nutzung aktueller, wissenschaftlich anerkannter Verfahren. • Einhaltung aller relevanten Regelwerke, methodischer Standards und Normen. • Nachvollziehbare, prüfbare Dokumentation aller Schritte.

3.2 Projektorganisation

• Kontinuierliche Abstimmung mit der Auftraggeberin, inkl. Teilnahme an Sitzungen: Unmittelbar nach dem Projektbeginn soll eine Startbesprechung zwischen Auftraggeberin und Auftragnehmer in der BASt oder Online stattfinden.

Darüber hinaus sollen nach Erreichen der Zwischenergebnisse weitere Besprechungen in der BASt oder online eingeplant und angeboten werden

10 Leistungsbeschreibung FE SV.0022 Version 1.0

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• Durchführung einer Abschlussveranstaltung. • Erstellung und Pflege eines umsetzbaren Projektplans: Ein erster Projektplan ist mit dem Angebot vorzulegen. Im Rahmen der Zeitplanung sollen Ter- mine für Projektstart, die Abgabe von Berichten sowie Sitzungen eingeplant und angeboten wer- den. Siehe hierzu auch 3.4. Die Projektlaufzeit ergibt sich aus Starttermin und Termin für die Vor- lage des finalen Schlussberichts. • Qualitätssicherung: Zur Sicherstellung der Einhaltung des Zeitplans, einer guten wissenschaftlichen Qualität der Er- gebnisse, der guten sprachlichen Qualität der Berichte ist ein effektives Qualitätsmanagement erforderlich • Zusammenarbeit der Beteiligten: Falls zutreffend, beschreiben Sie bitte die Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Parteien

3.3 Datenverarbeitung / Datenschutz (§ 34 FE-Vertrag)

• Erstellung eines Datenschutzkonzepts nach § 34 FE-Vertrag. • Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO, falls erforderlich. • Sicherstellung rechtskonformer Erhebung, Speicherung und Verarbeitung. • Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV), die dieser Leistungsbeschreibung als Muster bei- gefügt ist.

3.4 Dokumentation und Berichtswesen (§§ 14–19 FE-Vertrag)

Der Auftragnehmer erstellt:

• Sachstandsbericht(e) gemäß Zeitplan sowie auf Anforderung der AG, • Zwischenbericht(e) im Stil des finalen Schlussberichts • Bitte beachten Sie, dass die Forschungsergebnisse laufend dokumentiert und nach dem Errei- chen von Zwischenergebnissen in Form von Zwischenberichten vorgelegt werden sollen. Termine sollen im Projektverlauf eingeplant und angeboten werden • Entwurf des Schlussberichts (mind. 3 Monate vor Projektende), • Finale Schlussberichtsunterlagen (wissenschaftlicher Bericht, Kurzbericht deutsch, Kurzbericht englisch, englische Kurzfassung, deutsche Kurzfassung).

3.5 Erstellung technischer FE-Ergebnisse (§§ 17–24 FE-Vertrag)

• Konzeption, Generierung, Aufbereitung und Qualitätssicherung projektbezogener Datenbestände • Bereitstellung der Ergebnisse in zur Veröffentlichung geeigneter Form.

3.6 Übergabe der FE-Ergebnisse (§ 17–24 FE-Vertrag)

Die Übergabe umfasst die vollständigen FE-Ergebnisse:

• schriftliche Ausarbeitung, • Daten inkl. Metadaten, Datenmodelle, Dateiformate, • Dokumentation aller verwendeten Bibliotheken, Lizenzen und vorbestehenden Teile, • Modelle, Versuchsdaten, Zwischenstände, Validierungsunterlagen. • Alle Ergebnisse werden so bereitgestellt, dass:

o fachkundige Dritte sie nachvollziehen können, o die Auftraggeberin die Ergebnisse weiterentwickeln kann.

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3.7 Nutzungsrechte (§ 22 FE-Vertrag)

Die Auftraggeberin erhält an den FE-Ergebnissen sämtliche ausschließliche Nutzungsrechte.

3.8 Unteraufträge (§ 28 FE-Vertrag)

Unteraufträge sind im Rahmen der wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen zugelassen.

3.9 Preisgestaltung (§§ 9-10 FE-Vertrag)

Für die Leistungen soll ein Festpreis vereinbart werden (Projektpreis auf Seite 1 des Angebotsformu- lars, Liste der Vergabe- und Vertragsunterlagen Nr. 2).

Sollte sich aus dem Verlauf des Vergabeverfahrens für das Projekt kein Marktpreis ergeben, erfolgt die Preisbildung nach den Regelungen der Preisverordnung VO PR 30/53.

4 Mitwirkungspflichten der Auftraggeberin

Die Auftraggeberin stellt – soweit verfügbar – bereit:

• Daten von aktuellen in der BASt verfügbaren Verkehrsunfälle anhand der vorgeschlagenen Krite- rien durch die Bereitstellung von Auswertungen aus der amtlichen Straßenverkehrsunfallstatistik zu Verkehrsunfällen im Allgemeinen, unter Einfluss von Alkohol (Siehe 1.3) nach Bezuschlagung • Räume für Besprechungen in der BASt oder Online

www.bast.de

12 Leistungsbeschreibung FE SV.0022 Version 1.0

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