Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: unbekannt

Auftragswert

unbekannt

Zuschlag am

12. Feb. 2025

TED·478338-2026

Evaluierung der Richtlinie zur Förderung des Umbaus der Tierhaltung

Nordrhein-Westfalen
Bonn, Germany·Veröffentlicht 10. Juli 2026
BeratungsleistungenForschung und EntwicklungÖffentliche VerwaltungLandwirtschaftEvaluierungLandwirtschaftFoerderprogrammOeffentliche VerwaltungBeratungsleistung
Auftragswert
~€75k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung schreibt die Evaluierung der Förderrichtlinie für den Umbau der Tierhaltung aus. Aufgrund von Programmanpassungen und einer verkürzten Laufzeit der Richtlinie bis Ende 2028 ist eine inhaltliche Anpassung der Evaluierungsleistungen erforderlich. Der Auftrag umfasst die Konzeption, Durchführung, Auswertung sowie die Erstellung eines Abschlussberichts.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Gegenstand ist die Evaluierung der am 1. März 2024 in Kraft getretenen Richtlinie „Förderung des Umbaus der Tierhaltung 2024 bis 2030 – Investive Vorhaben“, einschließlich der Konzeption, Durchführung und Auswertung. Die aus der Evaluierung gewonnenen Daten sind zudem vom Auftragnehmer aufzubereiten und in einem Evaluierungsbericht darzustellen. Infolge wesentlicher Änderungen des Bundesprogramms zur Förderung der Tierhaltung im „Bundesprogramm Umbau der Tierhaltung“ musste die Laufzeit der Richtlinie nachträglich mittels der Änderungsrichtlinie vom 27.08.2025 um zwei Jahre bis zum 31.12.2028 verkürzt werden. Zusätzlich wurde der Bewilligungszeitraum (Ziffer 8 der Richtlinie) dahingehend geändert, dass Bewilligungen nur noch bis zum 31.12.2026 zulässig sind (Ziffer 2 der Richtlinie) und Förderanträge nur noch bis zum 31.08.2026 gestellt werden können (Ziffer 7 der Richtlinie). Zusätzlich können Anforderungen nunmehr letztmalig am 15.10.2028 erfolgen. Die Änderungen des Bundesprogramms zur Förderung der Tierhaltung und die damit verbundenen Änderungen der Richtlinie machen eine Anpassung/Verkürzung erforderlich.

VergabeHero-Einschätzung

Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung lässt die Wirksamkeit ihrer Förderrichtlinie zum Umbau der Tierhaltung wissenschaftlich untersuchen. Da sich die Rahmenbedingungen des Bundesprogramms geändert haben und die Laufzeit der Richtlinie verkürzt wurde, muss der ursprüngliche Evaluierungsauftrag inhaltlich angepasst werden. Der Auftragnehmer ist für die gesamte wissenschaftliche Begleitung verantwortlich, von der methodischen Konzeption über die Datenerhebung bis hin zur finalen Berichterstattung. Es handelt sich um eine Anpassung eines bestehenden Dienstleistungsvertrags aufgrund geänderter politischer und zeitlicher Vorgaben.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Reduzierung der Leistungen zur „Evaluierung der am 1. März 2024 in Kraft getretenen Richtlinie „Förderung des Umbaus der Tierhaltung 2024 bis 2030 - Investive Vorhaben“.

Gegenstand ist die Evaluierung der am 1. März 2024 in Kraft getretenen Richtlinie „Förderung des Umbaus der Tierhaltung 2024 bis 2030 – Investive Vorhaben“, einschließlich der Konzeption, Durchführung und Auswertung. Die aus der Evaluierung gewonnenen Daten sind zudem vom Auftragnehmer aufzubereiten und in einem Evaluierungsbericht darzustellen. Infolge wesentlicher Änderungen des Bundesprogramms zur Förderung der Tierhaltung im „Bundesprogramm Umbau der Tierhaltung“ musste die Laufzeit der Richtlinie nachträglich mittels der Änderungsrichtlinie vom 27.08.2025 um zwei Jahre bis zum 31.12.2028 verkürzt werden. Zusätzlich wurde der Bewilligungszeitraum (Ziffer 8 der Richtlinie) dahingehend geändert, dass Bewilligungen nur noch bis zum 31.12.2026 zulässig sind (Ziffer 2 der Richtlinie) und Förderanträge nur noch bis zum 31.08.2026 gestellt werden können (Ziffer 7 der Richtlinie). Zusätzlich können Anforderungen nunmehr letztmalig am 15.10.2028 erfolgen. Die Änderungen des Bundesprogramms zur Förderung der Tierhaltung und die damit verbundenen Änderungen der Richtlinie machen eine Anpassung/Verkürzung erforderlich.

Zeitleiste

Zeitplan

  1. 10. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 12. Feb. 2025
    Zuschlag erteilt

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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