Vergabeentscheid
Zuschlag erteilt
Auftragsgewinner: unbekannt
Auftragswert
unbekannt
Zuschlag am
12. Feb. 2025
Evaluierung der Richtlinie zur Förderung des Umbaus der Tierhaltung

Was wird ausgeschrieben
Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung schreibt die Evaluierung der Förderrichtlinie für den Umbau der Tierhaltung aus. Aufgrund von Programmanpassungen und einer verkürzten Laufzeit der Richtlinie bis Ende 2028 ist eine inhaltliche Anpassung der Evaluierungsleistungen erforderlich. Der Auftrag umfasst die Konzeption, Durchführung, Auswertung sowie die Erstellung eines Abschlussberichts.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Gegenstand ist die Evaluierung der am 1. März 2024 in Kraft getretenen Richtlinie „Förderung des Umbaus der Tierhaltung 2024 bis 2030 – Investive Vorhaben“, einschließlich der Konzeption, Durchführung und Auswertung. Die aus der Evaluierung gewonnenen Daten sind zudem vom Auftragnehmer aufzubereiten und in einem Evaluierungsbericht darzustellen. Infolge wesentlicher Änderungen des Bundesprogramms zur Förderung der Tierhaltung im „Bundesprogramm Umbau der Tierhaltung“ musste die Laufzeit der Richtlinie nachträglich mittels der Änderungsrichtlinie vom 27.08.2025 um zwei Jahre bis zum 31.12.2028 verkürzt werden. Zusätzlich wurde der Bewilligungszeitraum (Ziffer 8 der Richtlinie) dahingehend geändert, dass Bewilligungen nur noch bis zum 31.12.2026 zulässig sind (Ziffer 2 der Richtlinie) und Förderanträge nur noch bis zum 31.08.2026 gestellt werden können (Ziffer 7 der Richtlinie). Zusätzlich können Anforderungen nunmehr letztmalig am 15.10.2028 erfolgen. Die Änderungen des Bundesprogramms zur Förderung der Tierhaltung und die damit verbundenen Änderungen der Richtlinie machen eine Anpassung/Verkürzung erforderlich.
Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung lässt die Wirksamkeit ihrer Förderrichtlinie zum Umbau der Tierhaltung wissenschaftlich untersuchen. Da sich die Rahmenbedingungen des Bundesprogramms geändert haben und die Laufzeit der Richtlinie verkürzt wurde, muss der ursprüngliche Evaluierungsauftrag inhaltlich angepasst werden. Der Auftragnehmer ist für die gesamte wissenschaftliche Begleitung verantwortlich, von der methodischen Konzeption über die Datenerhebung bis hin zur finalen Berichterstattung. Es handelt sich um eine Anpassung eines bestehenden Dienstleistungsvertrags aufgrund geänderter politischer und zeitlicher Vorgaben.
Aufteilung in Lose
1 LotGegenstand ist die Evaluierung der am 1. März 2024 in Kraft getretenen Richtlinie „Förderung des Umbaus der Tierhaltung 2024 bis 2030 – Investive Vorhaben“, einschließlich der Konzeption, Durchführung und Auswertung. Die aus der Evaluierung gewonnenen Daten sind zudem vom Auftragnehmer aufzubereiten und in einem Evaluierungsbericht darzustellen. Infolge wesentlicher Änderungen des Bundesprogramms zur Förderung der Tierhaltung im „Bundesprogramm Umbau der Tierhaltung“ musste die Laufzeit der Richtlinie nachträglich mittels der Änderungsrichtlinie vom 27.08.2025 um zwei Jahre bis zum 31.12.2028 verkürzt werden. Zusätzlich wurde der Bewilligungszeitraum (Ziffer 8 der Richtlinie) dahingehend geändert, dass Bewilligungen nur noch bis zum 31.12.2026 zulässig sind (Ziffer 2 der Richtlinie) und Förderanträge nur noch bis zum 31.08.2026 gestellt werden können (Ziffer 7 der Richtlinie). Zusätzlich können Anforderungen nunmehr letztmalig am 15.10.2028 erfolgen. Die Änderungen des Bundesprogramms zur Förderung der Tierhaltung und die damit verbundenen Änderungen der Richtlinie machen eine Anpassung/Verkürzung erforderlich.
Zeitplan
- 10. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 12. Feb. 2025Zuschlag erteilt