Evaluation des Wirtschaftsstabilisierungsfonds Energiekrise (WSF-E)

Was wird ausgeschrieben
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie schreibt eine wissenschaftliche Evaluation des Wirtschaftsstabilisierungsfonds Energiekrise aus. Der Auftrag umfasst die Analyse und Bewertung der Maßnahmen des Fonds über einen Zeitraum von 720 Tagen. Das Projekt ist als Dienstleistungsauftrag konzipiert und wird im offenen Verfahren vergeben.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) beabsichtigt, einen Auftrag zur Evaluation des Wirtschaftsstabilisierungsfonds Energiekrise (WSF-E) zu vergeben.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sucht einen Dienstleister für die wissenschaftliche Evaluation des Wirtschaftsstabilisierungsfonds Energiekrise (WSF-E). Ziel ist es, die Wirksamkeit und Umsetzung der Maßnahmen zu untersuchen, die während der Energiekrise zur Stabilisierung der Wirtschaft ergriffen wurden. Der Auftrag hat eine Laufzeit von etwa zwei Jahren und erfordert fundierte Expertise in der Politikberatung oder Wirtschaftsforschung. Die Bewertung der Angebote erfolgt zu 70 Prozent über qualitative Kriterien wie das eingesetzte Personal und die Arbeitsabläufe sowie zu 30 Prozent über den Preis.
Zentrale Anforderungen
2 Punkte- Eigenerklärung gemäß § 123 GWB
- Vollständiges Ausfüllen des Preisblatts
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
§ 123 f.GWB, Eigenerklärung (Vordruck) Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 VgV.
Aufteilung in Lose
1 LotDas Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) beabsichtigt, einen Auftrag zur Evaluation des Wirtschaftsstabilisierungsfonds Energiekrise (WSF-E) zu vergeben
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- quality70%
Personal (Gewichtung 25% innerhalb des qualitativen Zuschlagskriteriums) detaillierte Anforderungen siehe Ziff. 4.1.1 Verfahrensbeschreibung Arbeitsorganisation und -abläufe (Gewichtung 15% innerhalb des qualitativen Zuschlagskriteriums). Bitte erläutern Sie das vorgesehene Konzept für die Arbeitsorganisation und -abläufe: detaillierte Anforderungen siehe Ziff. 4.1.2 Verfahrensbeschreibung Umsetzungskonzept (Gewichtung 60% innerhalb des qualitativen Zuschlagskriteriums) Bitte führen Sie im Angebot detailliert Ihre geplante Herangehensweise an die inhaltliche Ausführung des Auftrags aus und wie diese eine Auftragsausführung auf qualitativ hohem Niveau bestmöglich gewährleistet: detaillierte Anforderungen siehe Ziff. 4.1.3 Verfahrensbeschreibung
- price30%
Das Preisblatt ist vollständig auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Grundlage der preislichen Angebotsbewertung ist die tatsächliche finanzielle Belastung des Auftraggebers (Bewertungspreis). Berechnungsgrundlage des Bewertungspreises: Die Bewertung erfolgt grundsätzlich auf Basis der Bruttogesamtpreise. Dies gilt auch dann, wenn Bieter aufgrund ihres steuerlichen Status (z.B. § 12 Abs. 2 Nr. 8 a UStG) unterschiedliche Umsatzsteuersätze ausweisen. Korrektur bei Steuerschuldumkehr (Reverse-Charge) : Gibt ein Bieter einen Umsatzsteuersatz von 0 % an, für dessen Leistung der Auftraggeber jedoch gesetzlich zur Abführung der Umsatzsteuer verpflichtet ist (insb. gemäß § 13b UStG bei ausländischen Bietern), wird für die Wertung die jeweils geltende deutsche Umsatzsteuer auf den Nettoangebotspreis aufgeschlagen. Maßgeblich für das Ranking ist die Summe aus Angebotspreis und der vom Auftraggeber abzuführenden Steuer. Detailis siehe Ziff. 4.2 Verfahrensbeschreibung
Zeitplan
- 22. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 24. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung