Wissenschaftliche Evaluation des Landesorganisationsgesetzes Berlin mit Wirkungsmonitoring
Was wird ausgeschrieben
Die Senatskanzlei von Berlin vergibt eine Rahmenvereinbarung zur wissenschaftlichen Evaluation des Landesorganisationsgesetzes (LOG BE). Der Auftrag umfasst die Analyse der gesetzlichen Regelungen zur Berliner Verwaltung sowie die Konzeption eines dauerhaften Wirkungsmonitorings. Die Zusammenarbeit erstreckt sich über mehrere Jahre, wobei konkrete Forschungsaufträge bedarfsweise beauftragt werden. Bewerber müssen über nachweisbare Expertise in der Verwaltungsforschung und Politikberatung verfügen.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung für die Durchführung einer wissenschaftlichen Evaluation des Landesorganisationsgesetzes (LOG BE) einschließlich der Konzeption eines dauerhaften Wirkungsmonitorings.
Die Senatskanzlei von Berlin beauftragt externe Experten, das Landesorganisationsgesetz der Hauptstadt wissenschaftlich zu prüfen. Dabei geht es darum, zu analysieren, wie gut die gesetzlichen Regelungen zur Organisation der Berliner Verwaltung funktionieren und ob sie noch zeitgemäß sind. Zusätzlich wird ein System entwickelt, das dauerhaft misst, welche Wirkungen das Gesetz auf die Verwaltung hat. Die Zusammenarbeit erfolgt über eine Rahmenvereinbarung, aus der im Bedarfsfall konkrete Forschungsaufträge beauftragt werden.
Zentrale Anforderungen
6 Punkte- Nachweis der Eignung durch Eigenerklärung
- Einhaltung von Mindestlohn und Tariftreue
- Erfahrung in der wissenschaftlichen Evaluation von Verwaltungsgesetzen
- Expertise im Wirkungsmonitoring
- Zuverlässigkeit und finanzielle Stabilität
- Fähigkeit zur Erstellung fachlicher Gutachten
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Es gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§123 und 124 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe in der Regel durch Eigenerklärung nachweisen. Das Unternehmen verpflichtet sich zur Einhaltung der Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) zum Mindeststundenentgelt und zur Tariftreue (Teil A) - Wirt-214. Der Auftraggeber darf gemäß § 56 Abs. 2 VgV fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nachfordern. Dabei werden die Grundsätze der Gleichbehandlung und Transparenz berücksichtigt.
Aufteilung in Lose
1 LotGegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung für die Durchführung einer wissenschaftlichen Evaluation des Landesorganisationsgesetzes (LOG BE) einschließlich der Konzeption eines dauerhaften Wirkungsmonitorings.
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- price
Bewerteter Gesamtpreis für die ausgeschriebene Leistung gemäß Angebot (Preisblatt).
- quality
Leistungspunktzahl (Addition aller Bewertungspunkte x Gewichtung gemäß Bewertungskatalog) des zu bewertenden Angebotes.
Zeitplan
- 11. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 9. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung