Evaluation des Förderprogramms Exportinitiative Umweltschutz (2020-2025)

Was wird ausgeschrieben
Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) schreibt die Evaluierung seines Förderprogramms „Exportinitiative Umweltschutz“ (EXI) aus. Untersucht werden Zielerreichung, Wirkung und Wirtschaftlichkeit von 75 Projekten und 12 Ländermodulen aus dem Zeitraum 2020 bis 2025. Der Auftrag hat ein geschätztes Volumen von 162.100 EUR.
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Umweltinnovationen und Klimatechnologien sind zentrale Säulen der deutschen Industrie und des Mittelstands. Mit der „Exportinitiative Umweltschutz“ (kurz EXI) fördert das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) seit 2016 den deutschen Clean- und GreenTech-Mittelstand bei Projekten, die den Know-how-Transfer sowie die Anwendung deutscher Umweltschutz- und Ressourceneffizienztechnologien weltweit unterstützen. Globaler Umwelt- und Klimaschutz gelingt nur, wenn auch die notwendigen Infrastrukturen sowie rechtliche, politische und administrative Rahmenbedingungen vorhanden sind. Das Förderprogramm stärkt die deutsche Clean- und GreenTech-Branche (überwiegend KMU) darin, gemeinsam mit lokalen Partnern weltweit nachhaltige technische Lösungen für Umweltprobleme umzusetzen. Als Umweltprogramm mit klarem Wirtschaftsfokus fördert es investive Projekte in den Bereichen: • Kreislauf- und Ressourcenwirtschaft • Wasser- und Abwassertechnik • Netzferne grüne Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologien und • Innovative Querschnittstechnologien Die EXI bilanziert zu ihrem zehnjährigen Bestehen über 200 Projekte mit „GreenTech made in Germany“ in rund 100 Entwicklungs- und Schwellenländern und einem Fördervolumen von 82 Millionen Euro. Mit ihrem Umweltfokus und ihrem vergleichsweise flexiblen Unterstützungsprofil schlägt die EXI im Förderkontext des Bundes eine Verbindung zwischen dem Bereich der Entwicklungszusammenarbeit und klassischer Exportförderung. Die EXI hat sich als wichtiger Baustein im Rahmen der ressortübergreifenden Zusammenarbeit – insbesondere zu Maßnahmen des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWE) - etabliert und ergänzt die „klassische“ Außenwirtschaftsförderung mit einem spezifischen Umweltfokus. Gegenstand ist die zweite Evaluierung des EXI-Förderprogramms. Es sollen Zielerreichung, Wirkung und Wirtschaftlichkeit des Förderprogramms „Exportinitiative Umweltschutz“ untersucht werden. Eine Evaluierung des Programms soll eine fundierte Einschätzung der erzielten positiven Effekte ermöglichen, aber auch Defizite aufzeigen, sodass der Auftraggeber auf dieser Basis die Gestaltung künftiger Maßnahmen und Programme gegebenenfalls optimieren kann. Im Jahr 2021 wurde die EXI erstmalig von der „Gesellschaft für Innovationsforschung und Beratung mbH“ (IFGE) im Auftrag des Bundesumweltministerium für den Zeitraum von Programmbeginn 2016 bis 2019 evaluiert. Diese erste Evaluation stellt den Ausgangspunkt für die zweite Evaluation der EXI dar. Das Förderprogramm hat in den letzten Jahren mehrere Neuerungen erfahren und wurde stetig weiterentwickelt. Wesentliche Meilensteine waren z.B. die Einführung der EXI-Baumpflanzaktion, das neue Handlungsfeld für grüne Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologien zur dezentralen, netzfernen Stromversorgung (seit März 2021), der Wechsel der Projektträgerin für die EXI im Januar 2022, der neue Programmname „Exportinitiative Umweltschutz“ (bis Juli 2021 unter „Exportinitiative Umwelttechnologien“) sowie insb. auch die Schwerpunktsetzung der EXI im Jahr 2022 auf investiven Komponenten für mehr Investitionsförderungen im Bereich GreenTech . Gegenstand der Evaluierung sind die im Rahmen der Förderrichtlinien vom 21. Mai 2019, 30. April 2021 sowie vom 02. Mai 2024 geförderten und durchgeführten Projekte . Es handelt sich dabei um 75 Einzel- und Verbundprojekte mit insgesamt 94 Teilvorhaben, die im Zeitraum 2020 bis 2025 vom BMUKN bewilligt wurden und deren Projektlaufzeit gleichzeitig beendet ist. Die überwiegende Anzahl an Projekten (über 70 Teilvorhaben) ist bereits formal abgeschlossen worden. Zu den Zuwendungsprojekten gehören zusätzlich 12 Einzelmaßnahmen , sogenannte Ländermodule, die Teil der Evaluation sein sollen. Diese wurden im Zeitraum 2020 bis 2025 vom BMUKN beauftragt und von der Gesellschaft für Internationale Zu-sammenarbeit (GIZ) GmbH durchgeführt.
Das Bundesumweltministerium möchte sein Förderprogramm „Exportinitiative Umweltschutz“ (EXI) wissenschaftlich bewerten lassen. Dabei soll untersucht werden, wie effektiv und wirtschaftlich die Förderung von rund 75 Projekten und 12 weiteren Maßnahmen im Bereich grüner Technologien zwischen 2020 und 2025 war. Ziel der Evaluation ist es, den Erfolg des Programms zu messen und Erkenntnisse für die zukünftige Gestaltung ähnlicher Fördermaßnahmen zu gewinnen. Der Auftrag umfasst die Analyse von Projekten, die den Export deutscher Umwelttechnologien in Schwellen- und Entwicklungsländer unterstützen.
Zentrale Anforderungen
2 Punkte- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08)
- Eigenerklärung zu EU-Sanktionen mit Bezug zu Russland (Formular 03.08.1)
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. den Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. den Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet. 3 Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet. Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB: Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet. Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8 und 9 i.V.m. Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet. Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 10 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet. Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 4 i.V.m. Absatz 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet. Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet. Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet. Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 6 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet. kultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet. Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 5 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet. Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 7 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet. Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet. EU-Sanktionsregelung mit Bezug zu Russland Ausschlussgründe nach Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022. Der Text der Verordnung ist abrufbar unter: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32022R0576 Hierzu wird die Eigenerklärung RUS-Sanktion (Formular 03.08.1der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet. Die AG’in behält sich nach § 56 Absatz 2 VgV /§ 41 Absatz 2 UVgO vor, unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung die Bieter aufzufordern, ggf. fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die AG‘in hierzu nicht verpflichtet ist und das Fehlen geforderter Unterlagen zum Ausschluss des betroffenen Angebotes führen kann. Die Bietenden haben daher sorgfältig darauf zu achten, dass ihr Angebot alle erforderlichen Angaben, Nachweise und Erklärungen enthält. Es wird darauf hingewiesen, dass von der Nachforderung fehlerhafter Unterlagen von vornherein abgesehen wird.
Aufteilung in Lose
1 LotUmweltinnovationen und Klimatechnologien sind zentrale Säulen der deutschen Industrie und des Mittelstands. Mit der „Exportinitiative Umweltschutz“ (kurz EXI) fördert das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) seit 2016 den deutschen Clean- und GreenTech-Mittelstand bei Projekten, die den Know-how-Transfer sowie die Anwendung deutscher Umweltschutz- und Ressourceneffizienztechnologien weltweit unterstützen. Globaler Umwelt- und Klimaschutz gelingt nur, wenn auch die notwendigen Infrastrukturen sowie rechtliche, politische und administrative Rahmenbedingungen vorhanden sind. Das Förderprogramm stärkt die deutsche Clean- und GreenTech-Branche (überwiegend KMU) darin, gemeinsam mit lokalen Partnern weltweit nachhaltige technische Lösungen für Umweltprobleme umzusetzen. Als Umweltprogramm mit klarem Wirtschaftsfokus fördert es investive Projekte in den Bereichen: • Kreislauf- und Ressourcenwirtschaft • Wasser- und Abwassertechnik • Netzferne grüne Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologien und • Innovative Querschnittstechnologien Die EXI bilanziert zu ihrem zehnjährigen Bestehen über 200 Projekte mit „GreenTech made in Germany“ in rund 100 Entwicklungs- und Schwellenländern und einem Fördervolumen von 82 Millionen Euro. Mit ihrem Umweltfokus und ihrem vergleichsweise flexiblen Unterstützungsprofil schlägt die EXI im Förderkontext des Bundes eine Verbindung zwischen dem Bereich der Entwicklungszusammenarbeit und klassischer Exportförderung. Die EXI hat sich als wichtiger Baustein im Rahmen der ressortübergreifenden Zusammenarbeit – insbesondere zu Maßnahmen des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWE) - etabliert und ergänzt die „klassische“ Außenwirtschaftsförderung mit einem spezifischen Umweltfokus. Gegenstand ist die zweite Evaluierung des EXI-Förderprogramms. Es sollen Zielerreichung, Wirkung und Wirtschaftlichkeit des Förderprogramms „Exportinitiative Umweltschutz“ untersucht werden. Eine Evaluierung des Programms soll eine fundierte Einschätzung der erzielten positiven Effekte ermöglichen, aber auch Defizite aufzeigen, sodass der Auftraggeber auf dieser Basis die Gestaltung künftiger Maßnahmen und Programme gegebenenfalls optimieren kann. Im Jahr 2021 wurde die EXI erstmalig von der „Gesellschaft für Innovationsforschung und Beratung mbH“ (IFGE) im Auftrag des Bundesumweltministerium für den Zeitraum von Programmbeginn 2016 bis 2019 evaluiert. Diese erste Evaluation stellt den Ausgangspunkt für die zweite Evaluation der EXI dar. Das Förderprogramm hat in den letzten Jahren mehrere Neuerungen erfahren und wurde stetig weiterentwickelt. Wesentliche Meilensteine waren z.B. die Einführung der EXI-Baumpflanzaktion, das neue Handlungsfeld für grüne Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologien zur dezentralen, netzfernen Stromversorgung (seit März 2021), der Wechsel der Projektträgerin für die EXI im Januar 2022, der neue Programmname „Exportinitiative Umweltschutz“ (bis Juli 2021 unter „Exportinitiative Umwelttechnologien“) sowie insb. auch die Schwerpunktsetzung der EXI im Jahr 2022 auf investiven Komponenten für mehr Investitionsförderungen im Bereich GreenTech . Gegenstand der Evaluierung sind die im Rahmen der Förderrichtlinien vom 21. Mai 2019, 30. April 2021 sowie vom 02. Mai 2024 geförderten und durchgeführten Projekte . Es handelt sich dabei um 75 Einzel- und Verbundprojekte mit insgesamt 94 Teilvorhaben, die im Zeitraum 2020 bis 2025 vom BMUKN bewilligt wurden und deren Projektlaufzeit gleichzeitig beendet ist. Die überwiegende Anzahl an Projekten (über 70 Teilvorhaben) ist bereits formal abgeschlossen worden. Zu den Zuwendungsprojekten gehören zusätzlich 12 Einzelmaßnahmen , sogenannte Ländermodule, die Teil der Evaluation sein sollen. Diese wurden im Zeitraum 2020 bis 2025 vom BMUKN beauftragt und von der Gesellschaft für Internationale Zu-sammenarbeit (GIZ) GmbH durchgeführt.
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- price40%
Hierzu wird das Formular 03.06 der Vergabeunterlagen gefordert.
- quality60%
Umsetzungskonzept
Zeitplan
- 19. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 21. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung