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294302-2026TEDBekanntmachungVeröffentlicht 29. Apr. 2026·Offenes Verfahren·CPV 79419000Schließt in 8 Tagen

Evaluation der Förderung des Kombinierten Verkehrs (Schiene, Binnenwasserstraße)

Bundesministerium für Verkehr, H14/Servicestelle-VergabeBerlin, GermanySchließt 20. Mai 2026Komplexität medium
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Einreichungsfrist
20. Mai 2026
Bekannt seit 29. Apr. 2026
Analysiert am 11. Mai 2026
Was wird ausgeschrieben
KI-Zusammenfassung

Das Bundesministerium für Verkehr vergibt eine Evaluation der Förderung von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs. Die Untersuchung umfasst vier Arbeitspakete: Evaluierung bewilligter Vorhaben (AP 1), Zielerreichungs- und Wirkungskontrolle (AP 2), Wirtschaftlichkeitsuntersuchung für eine mögliche neue Förderrichtlinie (AP 3) sowie Prüfung einer betrieblichen Förderung (AP 4). Die Laufzeit beträgt 360 Tage.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Der Kombinierte Verkehr (KV) ist ein wesentlicher Faktor für die Verlagerung von Güterverkehr von der Straße auf das Binnenschiff und auf die Schiene. Er trägt damit zur Einsparung von Treibhausgasemissionen und zur Einhaltung der nationalen und europäischen Klimaziele bei. Seine Bedeutung wird der aktuellen Verkehrsprognose 2040 zufolge künftig noch weiter zunehmen. Erforderlich ist ein gut ausgebautes, flächendeckendes Netz an bi- und trimodalen Umschlaganlagen für den Umschlag zwischen den Verkehrsträgern Straße, Schiene und Binnenwasserstraße, das auch ausreichende Kapazitäten für den künftigen Bedarf aufweist. Durch den Umschlag zwischen den Verkehrsträgern entstehen beim Transport von Gütern im Kombinierten Verkehr gegenüber unimodalen Gütertransporten zusätzliche Kosten. Daher fördert der Bund den Kombinierten Verkehr. Dies erfolgt über Zuschüsse an private Unternehmen für Investitionen in Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs. Seit Ende 2022 erfolgt die Förderung auf Grundlage der Richtlinie des Bundesministeriums für Verkehr (BMV) zur Förderung von Investitionen in Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs vom 23. November 2022 (https://www.bmv.de/SharedDocs/DE/Anlage/G/foerderrichtlinie-von-umschlaganlagen-des-kombinierten-verkehrs.pdf?__blob=publicationFile). Diese Förderrichtlinie gilt bis 31.12.2026. Eine Verlängerung um ein Jahr ist geplant. Bereits seit 1998 galten kontinuierlich Förderrichtlinien des Bundes, auf deren Grundlage die Förderung des Neu- und Ausbaus von KV-Umschlaganlagen privater Unternehmen erfolgte. So erfolgte zuvor im Zeitraum vom 01.01.2017 bis 30.09.2022 auf Grundlage der Richtlinie zur Förderung von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs nicht bundeseigener Unternehmen. Die Durchführung der Förderung (Prüfung von Förderanträgen, Bewilligung der Förderung, Prüfung der Verwendung) haben das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) und die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) übernommen. Entsprechend den Haushaltsvorschriften zum Zuwendungsrecht ist die laufende Förderung einer Erfolgskontrolle zu unterziehen. Diese Erfolgskontrolle umfasst die Evaluierung der bewilligten Vorhaben (AP 1) sowie eine Zielerreichungskontrolle, eine Wirkungskontrolle und eine Wirtschaftlichkeitskontrolle der bisherigen Förderung (AP 2). Darüber hinaus ist für die Planung einer möglichen neuen Förderung eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durchzuführen. In diesem Rahmen sollen zusätzlich Möglichkeiten erörtert und geprüft werden, ob und wie – unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit der Bundeshaushaltsordnung (BHO) – die Förderung für private KV-Umschlaganlagen verbessert, ggf. um neue Fördergegenstände ergänzt und auf andere multimodale Umschlaganlagen ausgeweitet werden kann (AP 3). Darüber hinaus soll geprüft werden, ob und wie eine betriebliche Förderung im Sinne einer Anschubfinanzierung von KV-Verkehren und anderen multimodalen Verkehren möglich ist (AP 4). Bei AP 3 und 4 ist insbesondere zu beachten, dass Erweiterungen von Förderungen oder neue Fördergegenstände im Zeichen knapper werdender Haushaltsmittel eines klaren Wirtschaftlichkeitsnachweises im Hinblick auf das Ziel der damit zu erreichenden CO2-Einsparung bedürfen. Überförderungen, die ggf. auch durch die Kombination einer KV-spezifischen Förderung mit anderen Unterstützungsmaßnahmen des Bundes auftreten können, sind in jedem Falle zu vermeiden. Im Sinne des im Koalitionsvertrags festgehaltenen Ziels des Bürokratierückbaus sollen außerdem Förderungen missbrauchssicher so ausgestaltet sein, dass sie für die beantragenden Unternehmen wie für die bewilligenden Behörden möglichst geringen bürokratischen Aufwand verursachen. ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

VergabeHero-Zusammenfassung. Das Bundesministerium für Verkehr lässt die seit 2022 geltende Förderrichtlinie für Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs evaluieren. Der Kombinierte Verkehr (KV) bezeichnet den Gütertransport, bei dem Lkw, Zug und Binnenschiff kombiniert werden – ein wichtiges Instrument zur Reduzierung von CO2-Emissionen im Güterverkehr. Das Evaluationsteam soll die bisherige Förderung auf Zielereichung, Wirkung und Wirtschaftlichkeit prüfen und Empfehlungen für eine mögliche neue Förderrichtlinie entwickeln. Auch die Einführung einer betrieblichen Förderung als Anschubfinanzierung für KV-Verkehre soll geprüft werden. Die Studie läuft ein Jahr und richtet sich an Beratungsunternehmen mit Erfahrung in Verkehrspolitik und Fördermittel-Evaluation.
KI-Klassifizierung
Professional ServicesTransport and LogisticsPublic SectorGovernmentTransportation and LogisticsEnvironmental ServicesPublic Sector ConsultingTransport Policy EvaluationLogistics InfrastructureSustainability AssessmentPolicy AnalysisMultimodal TransportClimate Policy
Zentrale Anforderungen
· 7 Punkte
  • Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB
  • Eigenerklärung zum Sanktionstatbestand nach Artikel 5k VO (EU) 833/2014
  • Nachweis von Erfahrung in der Evaluation von Förderprogrammen
  • Fachkunde im Bereich Kombinierter Verkehr und multimodale Transportketten
  • Kenntnisse in Zielerreichungs- und Wirkungskontrolle nach Haushaltsrecht
  • Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen nach BHO
  • Erfahrung mit Verkehrspolitik und Infrastrukturförderung des Bundes

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen — verbindlich ist der Originaltext unten.

Eignungskriterien (Volltext)

Eignung-Ausschlusskriterium Nr.1: Eigenerklärung des Bieters, etwaiger Unterauftragnehmer oder einzelner Mitglieder einer Bewerber-/Bietergemeinschaft über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Formblatt F1) sowie Abgabe einer Eigenerklärung in Hinblick auf das Vorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der VO (EU) 833/2014 (Formblatt F-RUS Sanktion) ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen. Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert.

Lose
· 1 Lot
LOT-00006#0013-G14-für die Vergabe einer Evaluation der Förderung der Verlagerung von Güterverkehr auf die Schiene und die Binnenwasserstraße im Kombinierten Verkehr und weiteren multimodalen Transportketten

In der Untersuchung sollen die Richtlinie zur Förderung von Investitionen in Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs vom 23. November 2022 sowie die im Zeitraum seit 01.01.2023 geförderten Vorhaben (unabhängig von der maßgeblichen Förderrichtlinie) evaluiert werden. Aus den Ergebnissen der Evaluierung sollen Handlungsempfehlungen für ein Förderregime zur Unterstützung des multimodalen Güterverkehrs und die Ausgestaltung einer künftigen Förderrichtlinie zur Investitionsförderung von Umschlaganlagen privater Unternehmen abgeleitet werden. Darüber hinaus sollen Prüfaufträge aus dem Strategiedialog Multimodaler Güterverkehr mit der Untersuchung erfüllt werden. Die Untersuchung umfasst die folgenden vier Arbeitspakete (AP): - AP 1: Evaluierung der bewilligten Vorhaben Evaluierung der bewilligten Vorhaben zur Förderung von Investitionen in KV-Umschlaganlagen privater Unternehmen, differenziert nach Projekten, die auf der Grundlage der oben genannten Förderrichtlinie seit dem 03.12.2022 bewilligt worden sind, und den im Zeitraum seit 01.01.2023 auf Grundlage einer früheren Förderrichtlinie geförderten Projekten, - AP 2: Erfolgskontrolle der aktuellen Förderrichtlinie Erstellung eines veröffentlichungsfähigen Gutachtens der Erfolgskontrolle der geltenden Förderrichtlinie der KV-Umschlaganlagen mit den Bestandteilen Zielerreichungs-, Wirkungs- und Wirtschaftlichkeitskontrolle sowie vollständiger Bewertung der Fördermodalitäten, - AP 3: Handlungsempfehlungen für eine künftige Förderrichtlinie Erstellung eines veröffentlichungsfähigen Gutachtens mit Handlungsempfehlungen für die Ausgestaltung einer künftigen Förderrichtlinie zur Förderung von KV-Umschlaganlagen und - AP 4: Ergänzende Handlungsempfehlungen Erstellung eines veröffentlichungsfähigen Gutachtens mit der Bewertung und darauf aufbauenden Handlungsempfehlungen für alternative oder ergänzende Ansätze zur Unterstützung des multimodalen Güterverkehrs. In einer Zusammenfassung gilt es, die Ergebnisse der einzelnen Arbeitspakete zusammenzuführen und Empfehlungen für die künftige Gestaltung der KV-Förderung auszusprechen. ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

CPV 79419000Frist 20. Mai 2026360 Tage Laufzeit
Zuschlagskriterien
· 4 Kriterien
  • quality

    Beschreiben und begründen Sie detailliert das von Ihnen gewählte Vorgehen zur Durchführung der Zielerreichungskontrolle (AP 1 und AP 2). Gehen Sie dabei insbesondere auf folgende Fragen/ Themen ein und begründen Sie Ihr Vorgehen: 1) Wie richten Sie Ihre Auswertungsmethodik an den formulierten Anforderungen des Auftraggebers aus und ermöglichen die Beantwortung der Untersuchungsfragen? 2) Beschreiben Sie Ihre Vorschläge zur Methodik hinsichtlich ihrer wissenschaftlichen Qualität (Einschlägigkeit und Validität) für jedes AP. Erläutern und begründen Sie, welche Methodik Sie bei der Zielerreichungskontrolle bei den drei Zielebenen gemäß LB 3.1.1 und LB 3.2.1 jeweils anwenden und wie Sie die Wirkungskontrolle gemäß LB 3.2.2 durchführen wollen. Bewertungsaspekte: - Zweckmäßigkeit/Praktikabilität/Umsetzbarkeit der Herangehensweise - Schlüssigkeit/Nachvollziehbarkeit der Inhalte - Vollständigkeit/Berücksichtigung aller Teilaspekte ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

    30%
  • quality

    Beschreiben und begründen Sie die von Ihnen gewählte Vorgehensweise für die Herleitung, Bewertung und Darstellung von Handlungsempfehlungen. Gehen Sie dabei insbesondere auf folgende Fragen/ Themen ein und begründen Sie Ihr Vorgehen: 1) Welche Methodik wenden Sie für die Bewertung der zu untersuchenden Maßnahmen jeweils an? Betrachten Sie dafür die in LB 3.3.3 sowie LB 3.4.1 bis 3.4.4 genannten Maßnahmen. 2) Wie werden Sie methodisch sicherstellen, dass es im Falle von Empfehlungen zu Fördermaßnahmen nicht zu einer Überförderung kommt? 3) Wie werden Sie die auf der Grundlage Ihrer Bewertung ermittelten Handlungsempfehlungen übersichtlich darstellen und für die Kommunikation mit Stakeholdern nutzbar machen? Bewertungsaspekte: - Zweckmäßigkeit/Praktikabilität/Umsetzbarkeit der Herangehensweise - Problem- und Aufgabenverständnis - Vollständigkeit/Berücksichtigung aller Teilaspekte ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

    30%
  • quality

    Erstellen Sie einen Zeit- und Arbeitsplan zum strukturierten Ablauf des Projektes mit allen wesentlichen Meilensteinen (einschließlich der Arbeitsschritte zu AP 1 bis 4 sowie der vorgesehenen Termine entsprechend LB 3.5). Gehen Sie hierbei auf die Einbindung des Auftraggebers sowie der relevanten Projektpartner/Akteure ein. Stellen Sie kurz den Personaleinsatz dar (Formblatt F-ZK-2-Team), aus dem die Aufgabenverteilung, Vertreterregelung sowie Ihre interne und externe Koordination (ggf. auch durch die Einbeziehung Dritter) und der Umgang mit Arbeitsspitzen hervorgeht. Es sollten außerdem Maßnahmen der Qualitätssicherung beschrieben werden. Bewertungsaspekte: - nachvollziehbare Einhaltung der Zeitvorgaben - Sicherstellung einer kontinuierlichen Leistungserbringung - Sicherstellung der Qualitätssicherung *** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

    10%
  • price

    Gewertet wird der Gesamtpreis inkl. USt. (Gesamt/Brutto) gemäß Angebotsschreiben. Bei ausländischen Unternehmen: Wertungssumme = Angebotsnettopreis zuzüglich der Einfuhr-/Umsatzsteuer ohne Rücksicht auf die Steuerschuldnerschaft. *** Für die Angebotswertung wird der Preis (in €) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 4 Punkten normiert: 4 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten (auskömmlichen) Preis. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 3-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punkteermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma. *** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

    30%
Zeitleiste
  1. 29. Apr. 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 20. Mai 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung