N2-Argon-Analytik an Grundwasserproben in Brandenburg
Was wird ausgeschrieben
Das Landesamt für Umwelt Brandenburg schreibt die chemische Analytik von Grundwasserproben zur Überwachung der Wasserrahmenrichtlinie aus. Der Auftrag umfasst die Organisation des Probenversands sowie die Analyse von insgesamt 1574 Proben auf Stickstoff und Argon an 820 Messstellen. Die Leistungen sind für den Zeitraum Herbst 2026 bis Frühjahr 2027 vorgesehen.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Im Jahr 2000 wurde die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (Richtlinie 2000/60/EG) eingeführt. Ihre umweltpolitische Vorgabe ist u. a. das Erreichen eines guten chemischen Zustands für das Grundwasser bis 2027. Die Umsetzung in deutsches Recht erfolgt über die Grundwasserverordnung vom 9. November 2010 (letztmalige Änderung am 12. Oktober 2022). Darin sind bundesweit die Anforderungen für die Überwachung und Beurteilung des chemischen Zustands des Grundwassers geregelt. Nach der Grundwasserverordnung (GrwV 2010) ermittelt die zuständige Behörde (Landesamt für Umwelt Brandenburg - LfU) bei Überschreitungen von Schwellenwerten die flächenhafte Ausdehnung der Belastung. In Grundwasserkörpern (GWK), kann es zu Belastungen durch Schadstoffe im Grundwasser (GW) kommen. Bisherige Untersuchungen zeigen, dass in Brandenburg GWK vor allem aufgrund diffuser Belastungen durch Nitrat und Ammonium in den schlechten chemischen Zustand eingestuft werden.
Das Landesamt für Umwelt Brandenburg sucht ein Labor für die Untersuchung von Grundwasserproben, um den chemischen Zustand des Grundwassers gemäß der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie zu überwachen. Dabei geht es konkret um die Analyse von Stickstoff und Argon in insgesamt 1574 Proben, die an 820 verschiedenen Messstellen im Land Brandenburg entnommen werden. Der Auftrag beinhaltet neben der eigentlichen Laboranalytik auch die Organisation des Probenversands sowie die Plausibilitätsprüfung der Ergebnisse. Die Untersuchungen finden in zwei Phasen statt: im Herbst 2026 und im Frühjahr 2027.
Aufteilung in Lose
1 LotGegenstand der Rahmenvereinbarung sind die Organisation des Probenversands sowie die chemische Analytik der Proben im Labor, die Überprüfung der ermittelten Analysenwerte auf Plausibilität und die Übergabe der Werte an das LfU. Es sind insgesamt 1574 Proben an 820 Messstellen auf Stickstoff und Argon zu analysieren. Davon der erste Teil (819 Proben) im Anschluss an die Herbstbeprobung 2026 (September bis Oktober) und der zweite Teil (weitere 755 Proben) im Anschluss an die Frühjahrsbeprobung 2027 (März bis April). Voraussetzung für die Frühjahrsbeprobung ist die automatische Verlängerung der Leistungen aus dem Vertrag VB-26-148 (EU WRRL Grundwassermonitoring); diese Vergabe ist parallel zu den hiesigen Leistungen ausgeschrieben.
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- price50%
Angebotssumme netto zzgl. Nebenkosten und der vom Auftraggeber zu tragenden Umsatzsteuer
- quality50%
5 Punkte bei Einhaltung aller vorgegebenen Bestimmungsgrenzen 4 Punkte bei Abweichung von der vorgegebenen Bestimmungsgrenze mind. eines Parameters um 25 % 3 Punkte bei Abweichung von der vorgegebenen Bestimmungsgrenze mind. eines Parameters um 50 % 2 Punkte Abweichung von der vorgegebenen Bestimmungsgrenze mind. eines Parameters um 75 % 1 Punkt bei Abweichung von der vorgegebenen Bestimmungsgrenze mind. eines Parameters um 100 % 0 Punkte bei Abweichung von der vorgegebenen Bestimungsgrenze mind. eines Parameters um mehr als 100 %"
Zeitplan
- 26. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 21. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung