Übernahme, Sortierung und Verwertung von Wertstoffen aus der Wertstofftonne
Was wird ausgeschrieben
Die RSAG AöR schreibt die Sortierung und Verwertung von Wertstoffen aus dem linksrheinischen Rhein-Sieg-Kreis für den Zeitraum ab dem 01.01.2027 aus. Der Auftrag umfasst die Übernahme, den Transport, die Sortierung sowie die anschließende Verwertung oder Vermarktung der Materialien. Die Vergabe erfolgt als Gesamtauftrag in einem Los.
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Die RSAG AöR (RSAG Anstalt des öffentlichen Rechts) sammelt im linksrheinischen Teil des Rhein-Sieg-Kreises die anfallenden Wertstoffe (Leichtverpackungen und stoffgleiche Nicht-Verpackungen) getrennt über eine sogenannte Wertstofftonne ein. In diesem Zusammenhang sind zum 01.01.2027 die Sortier- und Verwertungsleistungen neu zu vergeben. Die Gesamtleistung wird in einem Los vergeben. Nachfolgend sind die wesentlichen vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen und die wichtigsten Rahmenbedingungen dargestellt. - Übernahme (inkl. Verwiegung) der durch die RSAG AöR gesammelten Wertstoffe an einer vom Auftragnehmer vorzuhaltenden Übernahme-/Umschlagstelle oder an der Übernahme-/Umschlagstelle des Auftraggebers in Swisttal-Miel. - Gegebenenfalls Umschlag (für den Fall der Nutzung einer Umschlagstelle des Bieters) der Wertstoffe und Transport zur Sortieranlage. - Sortierung der Wertstoffe gemäß den Vorgaben des Auftraggebers. - Verwertung/Vermarktung der sortierten Wertstoffe und Entsorgung der Sortierreste.
Die RSAG (ein kommunales Entsorgungsunternehmen) sucht einen Dienstleister für die Verarbeitung von Wertstoffen, die im linksrheinischen Teil des Rhein-Sieg-Kreises über die Wertstofftonne gesammelt werden. Der Auftrag beinhaltet die Übernahme der Abfälle, deren Transport zur Sortieranlage, die eigentliche Sortierung sowie die finale Verwertung oder Entsorgung der Reste. Der Vertrag beginnt zum 1. Januar 2027 und deckt die gesamte Prozesskette nach der Sammlung ab. Es handelt sich um eine EU-weite Ausschreibung, bei der die gesamte Leistung in einem einzigen Los vergeben wird.
Zentrale Anforderungen
3 Punkte- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB
- Eigenerklärung gemäß § 22 LkSG
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der in § 123 Abs. 1 und 4 GWB, in § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 und Nr. 8 GWB sowie in § 22 LkSG genannten Tatbestände. Siehe Vergabeunterlagen.
Aufteilung in Lose
1 LotSiehe Ziff. 2.1.
Zeitplan
- 2. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 6. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung