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Laufende Unterhaltsreinigung sowie optionale Sonder- und Grundreinigung für städtische Objekte

Nordrhein-Westfalen
Barntrup, Germany·Veröffentlicht 16. Juli 2026
GebäudereinigungFacility ManagementÖffentliche VerwaltungGebaeudereinigungUnterhaltsreinigungOeffentliche VerwaltungDienstleistungenFacility Management
Auftragswert
~€500k
Geschätzt · Konfidenz medium
Einreichungsfrist
19. Aug. 2026
35 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Stadt Barntrup schreibt die Unterhaltsreinigung für neun städtische Objekte mit einer Gesamtfläche von rund 19.600 m² aus. Der Auftrag umfasst neben der laufenden Reinigung auch optionale Sonder- und Grundreinigungsleistungen auf Abruf. Die jährliche Reinigungsfläche beläuft sich auf ca. 2,54 Millionen m².

Vollständige Beschreibung anzeigen

laufende Unterhaltsreinigung, optionale Sonder- und Grundreinigung auf Abruf für Objekte der Stadt Barntrup

VergabeHero-Einschätzung

Die Stadt Barntrup sucht einen Dienstleister für die regelmäßige Reinigung ihrer öffentlichen Gebäude, darunter Schulen, Sporthallen und Verwaltungsgebäude. Der Auftrag umfasst die laufende Unterhaltsreinigung sowie bei Bedarf zusätzliche Sonder- und Grundreinigungen. Insgesamt sind neun Objekte mit einer Gesamtfläche von etwa 19.600 Quadratmetern zu betreuen. Bieter müssen nachweisen, dass sie bereits vergleichbare Projekte in ähnlicher Größenordnung erfolgreich durchgeführt haben und über ein zertifiziertes Qualitätsmanagement verfügen.

Eignung

Zentrale Anforderungen

6 Punkte
  • Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB
  • Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz
  • Betriebshaftpflichtversicherung mit definierten Mindestdeckungssummen
  • Nachweis von mindestens zwei vergleichbaren Referenzprojekten (Unterhaltsreinigung)
  • Zertifiziertes Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9001 oder vergleichbar
  • Einhaltung der maximalen Stundenrichtleistungen pro Raumgruppe

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB - (vgl. 521 EU Eigenerklärung Ausschlussgründe) Der Ausschluss des Angebotes erfolgt, wenn die Eigenerklärungen zu den §§ 123, 124 GWB auch unter Gewährung einer angemessenen Nachfrist (§ 56 VgV) nicht vollständig gemacht werden können und vom Bieter keine wirksamen Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB umgesetzt und im Angebot beschrieben werden. Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) - (vgl. 522 EU Eigenerklärung Mindestlohngesetz) Der Ausschluss des Angebotes erfolgt, wenn die Eigenerklärung zu § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) auch unter Gewährung einer angemessenen Nachfrist (§ 56 VgV) nicht vollständig gemacht werden kann und vom Bieter keine wirksamen Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB umgesetzt und im Angebot beschrieben werden. Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2023/2878 des Rates vom 18.12.2023 - (vgl. 523 EU Eigenerklärung Sanktionen 5 EU) Der Ausschluss des Angebotes erfolgt, wenn die Eigenerklärungen zu Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2023/2878 des Rates vom 18.12.2023 auch unter Gewährung einer angemessenen Nachfrist (§ 56 VgV) nicht vollständig gemacht werden. Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung - (vgl. 01 Formblätter Eignung, Formular III) Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen pro Schadensfall aufzuweisen: Personenschäden 3 Mio. €, Sachschäden 1 Mio. €, Vermögensschäden 100 Tsd. €, Schlüsselverlust 100 Tsd. €, Bearbeitungsschäden 50 Tsd. €. Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres kann auf das doppelte der vorstehend benannten Deckungssummen begrenzt sein. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der beabsichtigten Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. abzuschließen. Der Vergabestelle ist vor Zuschlagserteilung ein Nachweis über die Erhöhung der Deckungssummen bzw. den Abschluss der Betriebshaftpflichtversicherung vorzulegen. Der Ausschluss des Angebotes erfolgt, wenn die Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung auch unter Gewährung einer angemessenen Nachfrist (§ 56 VgV) nicht vollständig gemacht werden. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist vom Bieter ein objektiver Nachweis zum Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit den jeweiligen Mindestdeckungssummen innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten angemessenen Frist von max. sechs Kalendertagen vorzulegen, der nicht älter als sechs Monate, gerechnet ab Angebotsfristende, ist. Der Ausschluss des Angebotes kann erfolgen, wenn der auf Verlangen geforderte objektive Nachweis nicht, nicht fristgerecht oder nicht mit den geforderten Mindestdeckungssummen eingereicht wird. Eigenerklärung zu Referenzprojekten - (vgl. 01 Formblätter Eignung, Formular VI) Eigenerklärung zu mindestens zwei vergleichbaren Referenzobjekten (Unterhaltsreinigung) aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre mit Angabe von: Name des Unternehmens, Anschrift und Sitz des Unternehmens, Ansprechpartner, Telefon-Nr., Kurzbeschreibung des Auftrages mit Art und Umfang der Leistung, Gebäudenutzungsart, Auftragssumme jährlich, Jahresreinigungsfläche Unterhaltsreinigung in m², Zeitraum der Zusammenarbeit, Datum der letzten Abrechnung. Mindestvoraussetzungen: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind mindestens zwei Eigenerklärungen über Referenzen des Bieters vorzulegen, die hinsichtlich nach Art und Umfang der Leistungen und der Gebäudenutzungsart vergleichbar sind. Die Referenzen müssen jedenfalls einmal vor dem Datum der EU-weiten Bekanntmachung abgerechnet worden sein, dürfen zwingend aber auch nicht länger als drei Jahre vor dem Datum der EU-weiten Bekanntmachung zuletzt abgerechnet worden sein. Eine Referenz ist vergleichbar, wenn alle untenstehenden Kriterien erfüllt sind: 1. Es werden Leistungen der Unterhaltsreinigung in Objekten wie Schulen, Sporthallen oder Verwaltungsobjekten erbracht. 2. Die Jahresreinigungsfläche je genannter Referenz beträgt mindestens 2.010.000 m². 3. Die Leistungen wurden mindestens ein Mal vor dem Datum der EU-weiten Bekanntmachung abgerechnet. 4. Die Leistungen wurden nicht länger als drei Jahre vor dem Datum der EU-weiten Bekanntmachung zuletzt abgerechnet. Der Ausschluss des Angebotes erfolgt, wenn auch unter Gewährung einer angemessenen Nachfrist (§ 56 VgV), sofern zulässig, nicht zwei Eigenerklärungen zu vergleichbaren Referenzprojekten vorgelegt werden. Eigenerklärung zum praktizierten Qualitätsmanagement - (vgl. 01 Formblätter Eignung, Formular VII) Eigenerklärung zum praktizierten Qualitätsmanagement, welches nach DIN EN ISO 9001 ff. oder vergleichbar zertifiziert ist. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist vom Bieter ein objektiver Nachweis der Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 ff oder vergleichbar innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten angemessenen Frist von max. sechs Kalendertagen vorzulegen. Der Ausschluss des Angebotes kann erfolgen, wenn der auf Verlangen geforderte objektive Nachweis nicht, nicht fristgerecht oder ungültig (z. B. Gültigkeitszeitraum des Zertifikats abgelaufen) eingereicht wird. Überschreitung der maximalen Stundenrichtleistungen/Leistungswerte - (vgl. z. B. 01 Vergabebedingungen Ziff. 6.2.2) Im Preisblatt werden maximale Leistungswerte pro Stunde je Raumgruppe vorgegeben, welche nicht überschritten werden dürfen (Raumgruppe A, Büro- und Besprechungsräume: 250 m²/h; Raumgruppe B, Aufenthalts- und Sozialräume: 180 m²/h; Raumgruppe C, Lager- und Technikräume: 300 m²/h; Raumgruppe D, Toiletten: 90 m²/h; Raumgruppe E, Nassbereiche: 130 m²/h; Raumgruppe F, Eingangsbereiche: 400 m²/h; Raumgruppe G, Verkehrsflächen-Flure: 380 m²/h, Raumgruppe H, Treppen: 180 m²/h; Raumgruppe I, Aufzüge: 80 m²/h; Raumgruppe J, Unterrichtsräume: 250 m²/h; Raumgruppe K, Umkleiden: 200 m²/h; Raumgruppe L, Sporthalle: 800 m²/h). Für das Angebot ist eine Unterschreitung (niedrigere Leistung pro Stunde) erlaubt. Bei Überschreitung einer der maximalen Leistungswerte pro Stunde erfolgt der Angebotsausschluss von der Wertung. Die Nachforderung von Unterlagen wird über die Bieterkommunikation kommuniziert. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt der AG eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Laufende Unterhaltsreinigung, optionale Sonder- und Grundreinigung auf Abruf

Laufende Unterhaltsreinigung, optionale Sonder- und Grundreinigung auf Abruf in 9 Objekten mit einer Grundfläche von ca. 19.600 m² einer Jahresreinigungsfläche von ca. 2.540.000 m²

CPV 90911200Frist 19. Aug. 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

5 Kriterien
  • price

    Angebotspreis brutto: 45 %

  • quality

    Reinigungszeit pro Jahr: 40 %

  • quality

    Konzept zur Auftragsabwicklung: 10% • Aufbau- und Ablauforganisation (4 von 10 Punkten) • Personalkonzept (3 von 10 Punkten) • Implementierung (3 von 10 Punkten)

  • quality

    Einsatzzeit Objektleitung: 3%

  • quality

    Einsatzzeit Vorarbeiter: 2%

Zeitleiste

Zeitplan

  1. 16. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 19. Aug. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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