TED·347811-2026·Schließt in 24 Tagen

Gärtnerische Jahrespflege und Reparaturleistungen in Cottbus

Gebäudewirtschaft Cottbus GmbHCottbus, GermanyVeröffentlicht 21. Mai 2026
Auftragswert
~€250k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
22. Juni 2026
24 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Gebäudewirtschaft Cottbus GmbH schreibt gärtnerische Pflege- und Reparaturleistungen für verschiedene Liegenschaften im Stadtgebiet aus. Der Auftrag ist in vier geografische Lose unterteilt, die jeweils Nord, Sandow/Ost, Ströbitz/Südstadt und die Spremberger Vorstadt umfassen. Die Vergabe erfolgt über ein offenes Verfahren mit einer Frist bis zum 22. Juni 2026.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Gärtnerische Jahrespflege und Reparaturleistungen. Der Auftraggeber beabsichtigt, die Leistungen in Liegenschaften in Cottbus, in folgenden Losen: Los 1: Nord Los 3: Sandow / Ost Los 4: Ströbitz / Südstadt Los 5/2: Spremberger Vorstadt zu vergeben. Dazu fordern wir Sie auf, ein entsprechendes Angebot abzugeben. In Ihren Angebotspreisen sind alle erforderlichen Leistungen einzukalkulieren, wie: - die Fahrtkosten, An- und Abfahrt, zu den Objekten - sämtliche Personalkosten inkl. Vor- und Nachbereitungsleistungen - sämtliche Material- und Gerätekosten (Fahrzeuge, Arbeitsgeräte, Maschinen, etc.) - alle weiteren mit der Leistungserbringung verbundenen Aufwendungen (direkt oder indirekt) - Zeit z.B. für gemeinsame vor-Ort-Termine, eigenständige Kontrollen der Leistungen, Pflegebesprechungen etc. An der Ausschreibung dürfen sich nur Firmen beteiligen, die eine geeignete Qualifikation besitzen und die entsprechenden Nachweise den Angebotsunterlagen beifügen.

VergabeHero-Einschätzung

Die Gebäudewirtschaft Cottbus sucht für ihre Liegenschaften in verschiedenen Stadtteilen einen Dienstleister für die gärtnerische Jahrespflege sowie anfallende Reparaturarbeiten. Die Ausschreibung ist in vier Lose unterteilt, die sich auf die Gebiete Nord, Sandow/Ost, Ströbitz/Südstadt und Spremberger Vorstadt beziehen. Bieter müssen neben dem Preis auch qualitative Aspekte wie die Objektbetreuung, die Implementierung der Leistungen und ein Deeskalationsmanagement nachweisen. Die Vergabe erfolgt an Unternehmen, die ihre fachliche Eignung durch entsprechende Nachweise und Referenzen belegen können.

DienstleistungenGebäudemanagementWohnungswirtschaftÖffentliche VerwaltungGaertnerische DienstleistungenGruenflaechenpflegeInstandhaltungOeffentliche AusschreibungCottbus
Eignung

Zentrale Anforderungen

7 Punkte
  • Nachweis der fachlichen Qualifikation
  • Vorlage einer Referenzliste
  • Angaben zu Umsätzen und Mitarbeiterzahlen
  • Eigenerklärung zur Antikorruption
  • Eigenerklärung zum Brandenburgischen Vergabegesetz
  • Nachweis der Haftpflichtversicherung
  • Eintragung in die Handwerkerrolle oder das Handelsregister

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.

Eignungskriterien (Volltext)

vgl. § 123 Abs. 2 GWB: "§ 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt." Bildung krimineller Vereinigungen vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 2, 3 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche)" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 4, 5 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, 9 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)." vgl. § 123 Abs. 4 S. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können." "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat" gl. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 8, 9 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln." Folgende Erklärungen und Nachweise sind zusammen mit dem Angebot einzureichen: - Deckblatt unterzeichnet - Mustervertrag, nicht zu unterzeichnen - ausgefüllte Datei "Kalkulation Grünpflege" / alle Tabellenblätter der Datei "Kalkulation Grünpflege" ausgefüllt als elektronisches Angebot in xlsx-Format - Tabellenblatt "Preisblatt Gesamt" der Datei "Kalkulation Grünpflege" vom Bieter unterzeichnet (als elektronisches Angebot ausgedruckt, unterschrieben und eingescannt) - Informationen und Leistungsbeschreibung GWC Grünpflege - Anlage "Referenzliste" aus Datei "Anlage Referenzen und Erklärungen" - Anlage "Umsätze und Mitarbeiter" aus Datei "Anlage Referenzen und Erklärungen" - Anlage "Eigenerklärung allgemein" aus Datei "Anlage Referenzen und Erklärungen" - Anlage "Eigenerklärung GZR" aus Datei "Anlage Referenzen und Erklärungen" - Anlage "Antikorruptionserklärung" aus Datei "Anlage Referenzen und Erklärungen" - Anlage "Bieterangaben zu den Zuschlagskriterien" - Anlage "Brandenburgisches Vergabegesetz (BVG) einfach" Anlage "Selbstauskunft Kreditoren 2026" sowie in Abhängigkeit des Angebotes: - Anlage "Brandenburgisches Vergabegesetz (BVG) SUB" Folgende Erklärungen und Nachweise sind auf Anforderung der Vergabestelle einzureichen: - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes - Nachweis über ordnungsgemäß gezahlte Sozialabgaben - Nachweis über ordnungsgemäß entrichtete Unfallversicherung - Nachweis über bestehende Haftpflichtversicherungen - Eintragung in das Gewerbezentralregister - Eintragung in die Handwerkerrolle bzw. in das Handelsregister - Nachweis der Beitragszahlungen an die Berufsgenossenschaft - Gewerbeanmeldung

Lose

Aufteilung in Lose

4 Lote
LOT-0001Nord

Gärtnerische Jahrespflege und Reparaturleistungen. Der Auftraggeber beabsichtigt, die Leistungen in Liegenschaften in Cottbus, in folgenden Losen: Los 1: Nord Los 3: Sandow / Ost Los 4: Ströbitz / Südstadt Los 5/2: Spremberger Vorstadt zu vergeben. Dazu fordern wir Sie auf, ein entsprechendes Angebot abzugeben. In Ihren Angebotspreisen sind alle erforderlichen Leistungen einzukalkulieren, wie: - die Fahrtkosten, An- und Abfahrt, zu den Objekten - sämtliche Personalkosten inkl. Vor- und Nachbereitungsleistungen - sämtliche Material- und Gerätekosten (Fahrzeuge, Arbeitsgeräte, Maschinen, etc.) - alle weiteren mit der Leistungserbringung verbundenen Aufwendungen (direkt oder indirekt) - Zeit z.B. für gemeinsame vor-Ort-Termine, eigenständige Kontrollen der Leistungen, Pflegebesprechungen etc. An der Ausschreibung dürfen sich nur Firmen beteiligen, die eine geeignete Qualifikation besitzen und die entsprechenden Nachweise den Angebotsunterlagen beifügen.

CPV 77310000Frist 22. Juni 2026
LOT-0002Sandow/ Ost

Gärtnerische Jahrespflege und Reparaturleistungen. Der Auftraggeber beabsichtigt, die Leistungen in Liegenschaften in Cottbus, in folgenden Losen: Los 1: Nord Los 3: Sandow / Ost Los 4: Ströbitz / Südstadt Los 5/2: Spremberger Vorstadt zu vergeben. Dazu fordern wir Sie auf, ein entsprechendes Angebot abzugeben. In Ihren Angebotspreisen sind alle erforderlichen Leistungen einzukalkulieren, wie: - die Fahrtkosten, An- und Abfahrt, zu den Objekten - sämtliche Personalkosten inkl. Vor- und Nachbereitungsleistungen - sämtliche Material- und Gerätekosten (Fahrzeuge, Arbeitsgeräte, Maschinen, etc.) - alle weiteren mit der Leistungserbringung verbundenen Aufwendungen (direkt oder indirekt) - Zeit z.B. für gemeinsame vor-Ort-Termine, eigenständige Kontrollen der Leistungen, Pflegebesprechungen etc. An der Ausschreibung dürfen sich nur Firmen beteiligen, die eine geeignete Qualifikation besitzen und die entsprechenden Nachweise den Angebotsunterlagen beifügen.

CPV 77310000Frist 22. Juni 2026
LOT-0003Ströbitz/ Südstadt

Gärtnerische Jahrespflege und Reparaturleistungen. Der Auftraggeber beabsichtigt, die Leistungen in Liegenschaften in Cottbus, in folgenden Losen: Los 1: Nord Los 3: Sandow / Ost Los 4: Ströbitz / Südstadt Los 5/2: Spremberger Vorstadt zu vergeben. Dazu fordern wir Sie auf, ein entsprechendes Angebot abzugeben. In Ihren Angebotspreisen sind alle erforderlichen Leistungen einzukalkulieren, wie: - die Fahrtkosten, An- und Abfahrt, zu den Objekten - sämtliche Personalkosten inkl. Vor- und Nachbereitungsleistungen - sämtliche Material- und Gerätekosten (Fahrzeuge, Arbeitsgeräte, Maschinen, etc.) - alle weiteren mit der Leistungserbringung verbundenen Aufwendungen (direkt oder indirekt) - Zeit z.B. für gemeinsame vor-Ort-Termine, eigenständige Kontrollen der Leistungen, Pflegebesprechungen etc. An der Ausschreibung dürfen sich nur Firmen beteiligen, die eine geeignete Qualifikation besitzen und die entsprechenden Nachweise den Angebotsunterlagen beifügen.

CPV 77310000Frist 22. Juni 2026
LOT-0004Spremberger Vorstadt

Gärtnerische Jahrespflege und Reparaturleistungen. Der Auftraggeber beabsichtigt, die Leistungen in Liegenschaften in Cottbus, in folgenden Losen: Los 1: Nord Los 3: Sandow / Ost Los 4: Ströbitz / Südstadt Los 5/2: Spremberger Vorstadt zu vergeben. Dazu fordern wir Sie auf, ein entsprechendes Angebot abzugeben. In Ihren Angebotspreisen sind alle erforderlichen Leistungen einzukalkulieren, wie: - die Fahrtkosten, An- und Abfahrt, zu den Objekten - sämtliche Personalkosten inkl. Vor- und Nachbereitungsleistungen - sämtliche Material- und Gerätekosten (Fahrzeuge, Arbeitsgeräte, Maschinen, etc.) - alle weiteren mit der Leistungserbringung verbundenen Aufwendungen (direkt oder indirekt) - Zeit z.B. für gemeinsame vor-Ort-Termine, eigenständige Kontrollen der Leistungen, Pflegebesprechungen etc. An der Ausschreibung dürfen sich nur Firmen beteiligen, die eine geeignete Qualifikation besitzen und die entsprechenden Nachweise den Angebotsunterlagen beifügen.

CPV 77310000Frist 22. Juni 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

8 Kriterien
  • price

    Bei der Wertung der Angebote wird 1. der Angebotspreis zu 60 %, 1.1. davon das verpreiste Leistungsverzeichnis zu 57 %, 1.2. davon Preisnachlässe Pflanzenbeschaffung zu 3 %

    1%
  • quality

    davon für objektbezogene 2.1. Objektbetreuung Regelbetrieb zu 30 % 2.2. Implementierung zu 5 % 2.3. Deeskalationsmanagement zu 5 %

    1%
  • price

    Bei der Wertung der Angebote wird 1. der Angebotspreis zu 60 %, 1.1. davon das verpreiste Leistungsverzeichnis zu 57 %, 1.2. davon Preisnachlässe Pflanzenbeschaffung zu 3 %

    1%
  • quality

    davon für objektbezogene 2.1. Objektbetreuung Regelbetrieb zu 30 % 2.2. Implementierung zu 5 % 2.3. Deeskalationsmanagement zu 5 %

    1%
  • price

    Bei der Wertung der Angebote wird 1. der Angebotspreis zu 60 %, 1.1. davon das verpreiste Leistungsverzeichnis zu 57 %, 1.2. davon Preisnachlässe Pflanzenbeschaffung zu 3 %

    1%
  • quality

    davon für objektbezogene 2.1. Objektbetreuung Regelbetrieb zu 30 % 2.2. Implementierung zu 5 % 2.3. Deeskalationsmanagement zu 5 %

    1%
  • price

    Bei der Wertung der Angebote wird 1. der Angebotspreis zu 60 %, 1.1. davon das verpreiste Leistungsverzeichnis zu 57 %, 1.2. davon Preisnachlässe Pflanzenbeschaffung zu 3 %

    1%
  • quality

    davon für objektbezogene 2.1. Objektbetreuung Regelbetrieb zu 30 % 2.2. Implementierung zu 5 % 2.3. Deeskalationsmanagement zu 5 %

    1%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 21. Mai 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 22. Juni 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung
Anhänge

Dokumente & Links

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