Etablierung einer öffentlich-öffentlichen Kooperation auf dem Gebiet der Pathologie zwischen Gesundheit Nord gGmbH und Universitätsmedizin Göttingen
Was wird ausgeschrieben
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Die Kooperationspartner, d.h. die Gesundheit Nord gGmbH und die Universitätsmedizin Göttingen beabsichtigen eine enge Kooperation auf dem Gebiet der pathologischen Diagnostik. Darüber soll zur Sicherstellung einer transparenten Vorgehensweise vorsorglich im Rahmen dieser Bekanntmachung im Sinne des § 135 Abs. 3 GWB informiert werden. Aufgrund von formal-technischen Einschränkungen in den auf der Grundlage von eForms auszufüllenden „Formularfeldern“ muss zwingend ein Kooperationspartner (Gesundheit Nord gGmbH) als "Beschaffer" und der andere (Universitätsmedizin Göttingen) als "Bieter" bezeichnet werden; eForms lässt eine andere Vorgehensweise / Bezeichnung nicht zu. Tatsächlich ist die Gesundheit Nord aber nicht „Beschaffer“ und die Universitätsmedizin nicht „Bieter“, sondern beide sind in Hinblick auf das vorliegend in Aussicht genommene Projekt „Kooperationspartner“. Es wird zur Ermöglichung effektiven Primärrechtsschutzes daher in der vorliegenden EU-Bekanntmachung im Weiteren vorsorglich darauf verwiesen, dass die hier in der Bekanntmachung angegebene VK Niedersachsen ebenso für einen Vergabenachprüfungsantrag zuständig wäre wie die VK Bremen, auch wenn sie lediglich als "Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt", in der Bekanntmachung angegeben werden kann. Die eForms lassen die Angabe von zwei Überprüfungsstellen ebenso wenig zu wie die gleichrangige Benennung von Kooperationspartnern. Vor diesem Hintergrund werden diese Umstände zur Sicherstellung der Transparenz und eines besseren Verständnisses vorab klargestellt.
Zeitplan
- 17. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert