Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: unbekannt

Auftragswert

unbekannt

Zuschlag am

3. Sept. 2020

TED·488602-2026

Planungsleistungen für ein elektronisches Stellwerk (ESTW) in Grobau

Sachsen
Frankfurt Main, Germany·Veröffentlicht 15. Juli 2026
IngenieurdienstleistungenVerkehrsinfrastrukturSchienenverkehrÖffentliche VerwaltungBahninfrastrukturIngenieurleistungenSignaltechnikPlanungOeffentliche Auftraege
Auftragswert
~€375k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die DB Netz AG schreibt Planungsleistungen für ein elektronisches Stellwerk (ESTW) in Grobau aus. Der Auftrag umfasst die Leistungsphasen 3 und 4 gemäß HOAI sowie optionale Leistungen für die Phasen 5, 6 und 7. Es handelt sich um ein technisches Infrastrukturprojekt im Bereich der Bahnsignaltechnik.

Vollständige Beschreibung anzeigen

ESTW Grobau - Planung Lph 3 u. 4 und optional Lph 5, 6 + 7

VergabeHero-Einschätzung

Die Deutsche Bahn plant die Errichtung eines elektronischen Stellwerks (ESTW) in Grobau. Hierfür werden Ingenieurbüros gesucht, die die technische Planung übernehmen. Der Auftrag deckt zunächst die Entwurfs- und Genehmigungsplanung ab, wobei die Ausführungsplanung sowie die Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe als optionale Leistungen enthalten sind. Ein elektronisches Stellwerk ist eine moderne Anlage zur Steuerung von Weichen und Signalen im Bahnverkehr, die eine präzise technische Planung erfordert. (interne Bezeichnung des Auftraggebers: ESTW Grobau - Planung Lph 3 u. 4 und optional Lph 5, 6 + 7)

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001ESTW Grobau - Planung Lph 3 u. 4 und optional Lph 5,6 + 7

ESTW Grobau - Planung Lph 3 u. 4 und optional Lph 5, 6 + 7

CPV 71240000, 71322500
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 15. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 3. Sept. 2020
    Zuschlag erteilt
    €0k

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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