Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: FBS GmbH

Auftragswert

€89k

Zuschlag am

8. Juni 2026

TED·401606-2026

Estricharbeiten für den Neubau einer Seniorenwohnanlage

Bayern
Pfaffenhofen an der Ilm, Germany·Veröffentlicht 11. Juni 2026
BauleistungenÖffentliche VerwaltungEstricharbeitenNeubauSeniorenwohnanlageBodenbelagsarbeitenOeffentliche Ausschreibung
Auftragswert
~€180k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Stadt Pfaffenhofen an der Ilm schreibt Estricharbeiten für einen Neubau aus. Der Auftrag umfasst den Einbau von Zementestrich inklusive Dämmung für 37 Wohneinheiten sowie zwei Gewerbeeinheiten. Es handelt sich um ein offenes Verfahren ohne explizite Eignungsanforderungen im Datensatz.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Einbau von Zementestrich mit Dämmung für den Ausbau von 37 Wohneinheiten einschließlich zweier Gewerbeeinheiten

VergabeHero-Einschätzung

Die Stadt Pfaffenhofen an der Ilm sucht einen Fachbetrieb für Estricharbeiten im Rahmen des Neubaus der Seniorenwohnanlage St. Franziskus. Der Auftrag beinhaltet den fachgerechten Einbau von Zementestrich sowie die notwendige Dämmung für insgesamt 37 Wohnungen und zwei Gewerbeeinheiten. Da es sich um ein offenes Verfahren handelt, können sich interessierte Unternehmen direkt auf die Ausschreibung bewerben. Die Vergabe erfolgt ausschließlich auf Basis des Preises.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Estricharbeiten Neubau Seniorenwohnanlage St. Franziskus

Einbau von Zementestrich mit Dämmung für den Ausbau von 37 Wohneinheiten einschließlich zweier Gewerbeeinheiten

CPV 45262320, 45262321
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    reine Preiswertung

Zeitleiste

Zeitplan

  1. 11. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 8. Juni 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an FBS GmbH · €89k

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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