Estricharbeiten für Schulgebäudesanierung
Was wird ausgeschrieben
Die Gemeinde Neckartailfingen vergibt Estricharbeiten im Rahmen der Sanierung und Erweiterung der Liebenauschule. Das bestehende Schulgebäude aus den Jahren 1968/69 wird umfassend saniert und das zweite Obergeschoss durch einen Neubau in Holzbauweise ersetzt. Zusätzlich entstehen ein neues Treppenhaus mit Aufzug sowie WC-Anlagen. Die Vergabe erfolgt als Einzelgewerk im offenen Verfahren.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Estrich
Die Gemeinde Neckartailfingen vergibt Estricharbeiten für die Sanierung und Erweiterung der Liebenauschule. Bei dem Projekt handelt es sich um einen Schulgebäudebestand aus dem Jahr 1968/69, der um ein zweites Obergeschoss in Holzbauweise erweitert wird und nun ein neues Treppenhaus mit Aufzug sowie zusätzliche WCs erhält. Die Estricharbeiten sind Teil dieser größeren Baumaßnahme und werden als Einzelgewerk ausgeschrieben. Bewerber müssen Nachweise zur Zuverlässigkeit vorlegen und die gesetzlichen Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB erfüllen. Die submission endet am 8. Juni 2026.
Zentrale Anforderungen
7 Punkte- Nachweis der Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB
- Keine schweren Verfehlungen (StGB, GewO, Insolvenzrecht)
- Ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben
- Nachweis der Beitragszahlung zur gesetzlichen Sozialversicherung
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Erklärung, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt z.B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a STPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre gegen das Unternehmen oder Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB), Geldwäsche (261 StGB), Bestechung (§ 334 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 253 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Subventionsbetrug (§ 264 StGB), Kreditbetrug (§ 265b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhangen mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (326 StGB), die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde. Formblatt 124 Erklärung, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt z.B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a STPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre gegen das Unternehmen oder Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB), Geldwäsche (261 StGB), Bestechung (§ 334 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 253 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Subventionsbetrug (§ 264 StGB), Kreditbetrug (§ 265b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhange mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (326 StGB), die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde. Erklärung, dass in den letzten 2 Jahren keine Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder Geldbuße von mehr als 2.500 € gem. gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 i.V.m. § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 9 bis 11 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes, § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a 16 Abs.1 Nr. 1, 1b oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches geahndet wurde. Erklärung, dass gem. § 21 Abs. 1 i.V.m. § 23 des Arbeitnehmerentsendegesetzes keine Geldbuße von wenigstens 2.400 € geahndet wurde. Formblatt 124 Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurde. Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (sofern der Betrieb beitragspflichtig ist), einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie einer Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG. Formblatt 124 Es gelten die Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 des GWB. Unterlagen können entsprechend den gesetzlichen Vorgaben gemäß § 16a VOB/A-EU nachgefordert werden.
Aufteilung in Lose
1 LotDie Gemeinde Neckartailfingen plant die Sanierung und Erweiterung der bestehenden Liebenauschule in Neckartailfingen. Der zweigeschossige Betonbau wurde im Jahr 1968/69 in Massivbauweise erstellt und 1981 um ein zweites Obergeschoss in Holzbauweise erweitert. Neben der Sanierung des Bestand wird das zweite Obergeschoss durch einen Neubau in Holz ersetzt und das Gebäude um ein zusätliches Treppenhaus mit Aufzug und WCs erweitert. In der Leistungsbeschreibung sind u. A. folgende Arbeiten beschrieben: Zementestrich ZT ca. 150 m² Calciumsulfat Estrich CA ca. 120 m² Höhenausgleich als Verbundestrich ca. 2400 m² PU-Dämmung 40 mm ca. 815 m² TSD MW 40 mm 1845 m² Calciumsulfat Fließestrich CAF 50 mm ca. 2400 m²
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Unterlagen können entsprechend den gesetzlichen Vorgaben gemäß § 16a VOB/A-EU nachgefordert werden.
Zeitplan
- 30. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 8. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung