TED·279043-2026

Estricharbeiten für Neubau Straßenmeisterei Calw

Baden-Württemberg
Calw, Germany·Veröffentlicht 23. Apr. 2026
ConstructionGovernmentInfrastructureFloor LayingConstructionPublic Sector BuildingRoad InfrastructureScreed Works
Auftragswert
~€150k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
2. Juni 2026
-41 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Der Landkreis Calw vergibt die Estricharbeiten für den Neubau einer Straßenmeisterei. Es handelt sich um ein einzelnes Bauleistungslos im Bereich Bodenbelagsarbeiten. Die Angebotsfrist endet am 2. Juni 2026. Ein geschätzter Auftragswert ist in der Bekanntmachung nicht angegeben.

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Neubau Straßenmeisterei Calw - Estrich

VergabeHero-Einschätzung

Der Landkreis Calw lässt Estricharbeiten für den Neubau einer Straßenmeisterei ausschreiben. Bei einer Straßenmeisterei handelt es sich um eine öffentliche Einrichtung, die für den Winterdienst und die Straßenunterhaltung zuständig ist — in diesem Fall für das Kreisgebiet Calw in Baden-Württemberg. Die Vergabe erfolgt als Einzelgewerk (nur Estrich) an einen Bieter, wobei der Preis das einzige Zuschlagskriterium ist. Da kein Auftragswert genannt ist, muss von einem vergleichsweise kleinen Bauleistungsumfang ausgegangen werden.

Eignung

Zentrale Anforderungen

3 Punkte
  • Fachunternehmer für Estricharbeiten
  • Nachweis vergleichbarer Bauleistungen im öffentlichen Bereich
  • Eignung nach VOB/A

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

-

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Neubau Straßenmeisterei Calw - Estrich

Estrich

CPV 45262320Frist 2. Juni 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Preis

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 23. Apr. 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 2. Juni 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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