TED·333630-2026

Estricharbeiten für den Neubau einer Kindertagesstätte in Nalbach-Piesbach

Gemeinde NalbachNalbach, GermanyVeröffentlicht 15. Mai 2026
Auftragswert
~€80k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Gemeinde Nalbach schreibt Estricharbeiten für den Neubau einer Kindertagesstätte mit acht Gruppen in Piesbach aus. Es handelt sich um ein offenes Vergabeverfahren für Bauleistungen. Der Auftrag umfasst die fachgerechte Ausführung der Estricharbeiten im Rahmen des Neubauprojekts.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Estricharbeiten - Neubau einer 8-gruppigen Kindertagesstätte in Nalbach-Piesbach

VergabeHero-Einschätzung

Die Gemeinde Nalbach plant den Neubau einer Kindertagesstätte für acht Gruppen im Ortsteil Piesbach. Im Rahmen dieses Bauvorhabens werden nun die Estricharbeiten ausgeschrieben, die für die Bodenbeschaffenheit und den weiteren Innenausbau des Gebäudes notwendig sind. Da es sich um ein offenes Verfahren handelt, können sich interessierte Fachbetriebe direkt um diesen Auftrag bewerben. Die Vergabe erfolgt ausschließlich auf Basis des Preises.

BauleistungenÖffentliche VerwaltungEstricharbeitenNeubauOeffentliche VerwaltungBauleistungenKindertagesstaette
Eignung

Zentrale Anforderungen

4 Punkte
  • Ausschluss von Bietern bei Vorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 bis 126 GWB
  • Nachweis der beruflichen Zuverlässigkeit
  • Keine Insolvenz oder vergleichbare Verfahren
  • Einhaltung von Umwelt-, Sozial- und Arbeitsrecht

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.

Eignungskriterien (Volltext)

Rein nationale Ausschlussgründe sind ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Bildung krimineller Vereinigungen ist ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Bildung terroristischer Vereinigungen ist ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung ist ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Betrug oder Subventionsbetrug ist ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung sind zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung ist ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben sind ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen sind ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen sind ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen sind ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen sind ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlusssgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Insolvenz ist ist ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Einstellung der beruflichen Tätigkeit ist ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Insolvenz vergleichbares Verfahren sind zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§123 bis 126 GWB Schwere Verfehlungen sind ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen sind ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Interessenkonflikt ist ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung sind ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags ist ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens ist ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Nach § 16a VOB/A EU zulässig.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Estricharbeiten - Neubau einer 8-gruppigen Kindertagesstätte in Piesbach

Estricharbeiten- Neubau einer 8-gruppigen Kindertagesstätte in Nalbach-Piesbach

CPV 45262320
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
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    Preis

    1%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 15. Mai 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
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