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Estrich- und Hohlraumbodenarbeiten für das Bürgerhaus Weil im Schönbuch

Gemeinde Weil im SchönbuchStuttgart, GermanyVeröffentlicht 25. Juni 2026
Auftragswert
~€160k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
24. Juli 2026
29 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Gemeinde Weil im Schönbuch schreibt Estrich- und Hohlraumbodenarbeiten für den Neubau eines Bürgerhauses aus. Der Auftrag umfasst die Verlegung von Zement- und Calciumsulfatestrichen sowie Hohlraumböden auf einer Gesamtfläche von rund 1.600 Quadratmetern. Die Vergabe erfolgt als ein Los im offenen Verfahren.

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BWS Estrich und Hohlraumboden für das Neubauvorhaben Bürgerhaus Weil im Schönbuch

VergabeHero-Einschätzung

Die Gemeinde Weil im Schönbuch baut ein neues Bürgerhaus für kulturelle Veranstaltungen und sucht hierfür einen Fachbetrieb für Bodenarbeiten. Der Auftrag beinhaltet das Verlegen von verschiedenen Estricharten, darunter auch Heizestriche, sowie den Einbau von Hohlraumböden auf einer Fläche von insgesamt etwa 1.600 Quadratmetern. Da es sich um ein öffentliches Bauvorhaben handelt, wird der Auftrag im offenen Verfahren vergeben, wobei der Preis das alleinige Zuschlagskriterium darstellt. Interessierte Unternehmen sollten Erfahrung mit vergleichbaren Estrich- und Bodenbelagsarbeiten im öffentlichen Hochbau mitbringen.

BauleistungenÖffentliche VerwaltungEstricharbeitenBodenbelagsarbeitenOeffentlicher HochbauNeubauGemeindebau
Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001BWS Estrich und Hohlraumboden für das Neubauvorhaben Bürgerhaus Weil im Schönbuch

Bau eines Bürgerhauses für kulturelle Veranstaltungen : Zementestrich 20m², CT als Heizestrich 215m², Calciumsulfatestrich 202, CAF als Heizestrich 1060m², Hohlraumboden 131m²

CPV 45262320Frist 24. Juli 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    100 %

Zeitleiste

Zeitplan

  1. 25. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 24. Juli 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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