TED·418608-2026

Estrich- und Bodenbelagsarbeiten für die Wohnanlage Zeppelinstraße in Aachen

Nordrhein-Westfalen
Aachen, Germany·Veröffentlicht 18. Juni 2026
BauleistungenÖffentliche VerwaltungBauwirtschaftBodenbelagsarbeitenEstricharbeitenSanierungOeffentliche VerwaltungWohnungsbau
Auftragswert
~€275k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
20. Juli 2026
-14 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Stadt Aachen schreibt Estrich- und Bodenbelagsarbeiten für die Modernisierung der Wohnanlage Zeppelinstraße 16-40 aus. Der Auftrag umfasst die Verlegung von ca. 3.800 m² Linoleumböden auf neuem sowie bestehendem Estrich. Die Frist für die Einreichung der Angebote endet am 20. Juli 2026.

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https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern - Modernisierung der Wohnanlage Zeppelinstraße 16-40 in Aachen

VergabeHero-Einschätzung

Die Stadt Aachen modernisiert ihre Wohnanlage in der Zeppelinstraße und sucht hierfür einen Fachbetrieb für Bodenbelagsarbeiten. Der Auftrag umfasst das Verlegen von insgesamt 3.800 Quadratmetern Linoleumboden, wobei sowohl neu eingebrachter als auch bereits vorhandener Estrich als Untergrund dient. Es handelt sich um ein klassisches Handwerksprojekt im Bereich der Gebäudesanierung. Interessierte Unternehmen sollten Erfahrung mit größeren Wohnanlagen vorweisen können. (interne Bezeichnung des Auftraggebers: Modernisierung der Wohnanlage Zeppelinstraße 16-40 in Aachen)

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Estrich- und Bodenbeläge - Modernisierung der Wohnanlage Zeppelinstraße 16-40 in Aachen

ca. 3.800 m2 linoleumböden auf neu einzubauendem Estrich und auf Bestandsestrichböden

CPV 45262320, 45262321Frist 20. Juli 2026
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 18. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 20. Juli 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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