Essensverpflegung für drei Kindertagesstätten und eine Grundschule in Eichwalde
Was wird ausgeschrieben
Die Gemeinde Eichwalde schreibt die tägliche Essensversorgung für drei Kitas und eine Grundschule aus. Der Auftrag umfasst die Lieferung von Frühstück, Mittagessen und Vesper für insgesamt rund 160.000 Portionen pro Jahr. Die Vergabe erfolgt als ein Gesamtlos mit einer Laufzeit, die sich an den konstanten Kinderzahlen orientiert.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Die Gemeinde Eichwalde (derzeit 6.405 Einwohner, Stand 31.10.2025) ist Träger der nachfolgend benannten Einrichtungen und beabsichtigt, die Essensverpflegung (Lieferung von Frühstück, warmem Mittagessen und Vesper) für die 1. Kindertagesstätte "Pinoccio" 2. Kindertagesstätte "Haus der kleinen Strolche" 3. Kindertagesstätte "Villa Mosaik" sowie die Essensverpflegung mit warmem Mittagessen für die 4. "Humboldt-Grundschule" Eichwalde neu zu vergeben. Die Abnahmemengen (Angaben in Portionen) im Kalenderjahr 2025 betrugen bei: Frühstück Krippe/Kita: 24.422 Mittagessen Krippe/Kita: 47.069 Vesper Krippe/Kita: 41.472 Portionen Schulessen: 48.680 Die Angaben dienen ausschließlich der Orientierung und stellen keine garantierten Mindest- oder Höchstabnahmemengen dar. Eine Abnahmeverpflichtung besteht nicht. Jedoch wird aufgrund konstanter Kinderzahlen mit einer vergleichbaren Größenordnung in den nächsten Jahren gerechnet. Geringfügige Schwankungen (+/-10-15 %) sind möglich. Die Vergabe der Essensverpflegung in den kommunalen Eichrichtungen soll als ein Los erfolgen. Als flächenkleinste Gemeinde im Landkreis Dahme Spreewald (Bundesland Brandenburg) befinden sich alle Einrichtungen in unmittelbarer Nähe zueinander. Die Essensverpflegung der "Humboldt- Grundschule" und der Kita "Villa Mosaik" erfolgt im gleichen Gebäudekomplex. Die Details der Leistung sind in der beigefügten Leistungsbeschreibung dargestellt.
Die Gemeinde Eichwalde sucht einen neuen Caterer für die Verpflegung von Kindern in drei Kindertagesstätten und einer Grundschule. Der Auftrag beinhaltet die tägliche Belieferung mit Frühstück, warmem Mittagessen und Vesper. Da sich die Einrichtungen in unmittelbarer Nähe zueinander befinden, wird die gesamte Leistung als ein einziges Paket vergeben. Die Auswahl des Anbieters erfolgt nicht nur über den Preis, sondern auch über ein Qualitätskonzept und ein verpflichtendes Probeessen. Die jährlichen Abnahmemengen liegen bei insgesamt etwa 160.000 Portionen, wobei die Gemeinde von stabilen Kinderzahlen ausgeht.
Zentrale Anforderungen
6 Punkte- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB
- Erklärung zur Einhaltung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
- Erklärung zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes
- Erklärung zur Einhaltung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes
- Erklärung zur Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
- Teilnahme am verpflichtenden Probeessen
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Bestätigung durch das Formular 4.1 EU Eigenerklärung Ausschlussgründe; Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB. Erklärung, dass für das Unternehmen keine Gründe vorliegen, die zu einem Ausschluss - nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, - nach § 98c des Aufenthaltsgesetzes, - nach § 19 des Mindestlohngesetzes, - nach § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes oder - nach § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) führen können. Bestätigung durch das Formular 4.1 EU Eigenerklärung Ausschlussgründe Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen werden unter Beachtung des §§ 56 Absatz 2 Satz 2 i. V. m. Absatz 3 Satz 1 VgV nachgefordert.
Aufteilung in Lose
1 LotDie Vergabe der Essensverpflegung in den kommunalen Eichrichtungen soll als ein Los erfolgen. Als flächenmäßig kleinste Gemeinde im Landkreis Dahme Spreewald (Bundesland Brandenburg), befinden sich alle Einrichtungen in unmittelbarer Nähe zueinander. Die Essensverpflegung der "Humboldt-Grundschule" und der Kita "Villa Mosaik" erfolgt im gleichen Gebäudekomplex. Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot. Die Bewertung erfolgt nach der Additionsmethode. Dabei werden für den Preis und die qualitativen Kriterien jeweils Leistungspunkte vergeben und gewichtet addiert. Die maximal erreichbare Punktzahl beträgt 100 Punkte. Rohpunkte sind als noch nicht gewichtete Punkte definiert. Die Punkte werden auf zwei Nachkommastellen kaufmännisch gerundet. Gewichtung der Hauptkriterien - Preis (P): 40 % (max. 40 gewichtete Punkte) - Qualität/Konzept (Q): 45 % (max. 45 gewichtete Punkte) - Probeessen (E): 15 % (max. 15 gewichtete Punkte) - Gesamt: 100 % Die Vorgehensweise hinsichtlich der Bewertung ist in der Leistungsbeschreibung unter Punkt 3, Seite 13 ausführlich dargestellt.
Zuschlagskriterien
3 Kriterien- price40%
Zur Ermittlung des für die Preiswertung herangezogenen Gesamtpreises (P) werden die Einzelpreise für Frühstück/Mittag/Vesper abgefragt und anhand eines fiktiven Mengengerüstes - welches sich an den Verbrauchsrechnungen 2025 orientiert - durch Multiplikation (Menge x Einzelpreis) ermittelt. Durch Addition der Positionen zuzüglich der Umsatzsteuer ergibt sich der wertungsrelevante Gesamtpreis Brutto. Die Umrechnung des Preises in Wertungspunkte (P_punkte) erfolgt durch lineare Interpolation. Das preisgünstigste Angebot (P_min) erhält 100 Punkte. Die Bewertung der weiteren Angebote erfolgt im Verhältnis dazu nach der Formel: P_punkte = 100 x (P_min : P_angebot); wobei: P_min der Gesamtpreis des günstigsten Angebots ist P_angebot der Gesamtpreis des jeweils zu wertenden Angebots und P_punkte die erreichte Punktzahl für das zu wertende Angebot - welche mit dem Faktor 0,4 gewichtet wird - darstellt. Die ermittelte Preispunkte (max. 100) werden mit dem Faktor 0,40 multipliziert. Die Punkte werden auf zwei Nachkommastellen kaufmännisch gerundet. Details der Bewertung entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung. Ein Preisblatt ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
- quality45%
Die Qualität (Q) setzt sich aus den Unterkriterien Speisenqualität, Nachhaltigkeitskonzept, Frischegrad&Zubereitung, Warmhaltezeit, Qualitätsmanagement, Flexibilität&Stornofristen zusammen, für welche eine Punktvergabe/Bewertung in weiteren Punkten (a-c) beschrieben ist. Übersicht Punktvergabe der Rohpunkte: 1. Speisenqualität mit nachfolgend beschriebenen Unterkriterien (max. 15 Rohpunkte): 1a) Hoher Gemüseanteil (Rohgewicht) im Hauptgericht (max. 5 P), wobei Gemüse definiert wird als Frischgemüse, Tiefkühlgemüse ohne Zusätze; Kartoffeln und Hülsenfrüchte zählen separat. >= 150g pro Portion (5 P), 120g bis <150g pro Portion (3 P) und <120g mit 0 P vergeben werden. 1b) Reduktion stark verarbeiteter Produkte (max. 5 P), wobei: 5 P = Vollständiger Verzicht auf hochverarbeitete Lebensmittel (z. B. keine Fertigsaucen und gepressten Fleischformprodukte). Es werden ausschließlich frische oder minimal verarbeitete Komponenten angeboten. 3 P = Weitgehender Verzicht; Einsatz von Convenience ist auf ein Minimum (z. B. nur bei Grundbrühen oder Tiefkühl-Backwaren) reduziert und im Angebot begründet. 1 P = Teilweiser Verzicht; konzeptionelle Ansätze zur Reduktion sind erkennbar, aber nicht durchgängig belegt. 0 P = Keine Angaben oder überwiegender Einsatz von Standard-Convenience-Produkten. 1c) Vollkornanteil (max. 5 P), wobei: 5 P = Übererfüllung der DGE-Standards (z.B. Vollkornanteil bei Sättigungsbeilagen >= 50%), 3 P = Vollständige Einhaltung der DGE-Mindeststandards (mind. 4x pro 20 Verpflegungstage sind Vollkornprodukte enthalten), 0 P = Einhaltung der DGE-Standards wird nicht oder nur lückenhaft zugesichert. 2. Nachhaltigkeitskonzept (max. 35 Rohpunkte): 2a) Ein Bio-Anteil von 5% ist gemäß Leistungsbeschreibung als Mindestmaß vorgegeben. Die Bewertung eines darüber hinausgehenden Bio-Anteils erfolgt auf Basis einer linearen Interpolation zwischen einem Bio-Anteil von > 5 % und 15 %. Ein Bio-Anteil von 15 % oder mehr erhält die volle Punktzahl von 15 Punkten. Werte zwischen > 5 % und < 15 % werden linear interpoliert (pro 1 % Steigerung des Bio-Anteils werden 1,5 Punkte vergeben). 2b) Logistik- und Frischekonzept (max. 10 P), wobei eine nachweisbare Logistikkette, bei der frische Komponenten (Obst, Gemüse, Backwaren) innerhalb von max. 24 Stunden vom Erzeuger oder Großhändler zum Leistungsort transportiert werden und lange Standzeiten vermieden werden, bewertet werden (eine regionale Herkunft wird nicht gefordert): 10 P: Transport innerhalb von max. 24 Stunden 5 P: Transport innerhalb von mehr als 24 Stunden bis 48 Stunden 0 P: Transport innerhalb von mehr als 48 Stunden. 2c) Abfallvermeidungskonzept (max. 10 P): 10 P = Exzellent = Detailliertes Konzept zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung (z. B. durch Messsysteme für Rückläufe), konsequenter Einsatz von Mehrwegsystemen; Verzicht auf Einweg-Einzelverpackungen. 6 P = gut = Schlüssige Strategie zur Portionsanpassung und nachvollziehbare Maßnahmen zur Reduktion von Umverpackungen. 2 P = Basis = Allgemeine Darstellung von Entsorgungswegen; erfüllt lediglich Standardanforderungen mit spezifischer Vermeidungsstrategie 0 P = Keine Angaben oder lediglich Verweis auf gesetzliche Mindeststandard. 3. Frischegrad & Zubereitung (max. 15 P) - bewertet wird der Anteil frisch zubereiteter Komponenten: 15 P = Täglich frisch zubereitete Hauptkomponenten (Cook & Serve); Verzicht auf industrielle Vorfertigung (z. B. eigenes Schälen/Schneiden von Gemüse). 0 P = Nein 10 P = Überwiegende Frischzubereitung; einzelne Komponenten (z. B. Beilagen) werden als hochwertige TK-Ware ohne Zusätze bezogen. 5 P = Grundanforderungen an Frische werden erfüllt, jedoch hoher Anteil an extern vorgefertigten Komponenten erkennbar. 0 P = Keine nachvollziehbaren Angaben zum Zubereitungsgrad. 4. Warmhaltezeit (max. 10 P): < 60 Min. (10 P) | 60 bis <90 Min. (7 P) | 90 - 120 Min. (4 P) | > 120 Min. (0 P) 5. Qualitätsmanagement (max. 15 P): Die Bewertung des eingereichten Qualitätssicherungskonzepts erfolgt anhand von vier gleich gewichteten Unterkriterien. Jedes Unterkriterium wird separat mit bis zu 5 Punkten bewertet. Unterkriterien sind: 5a) Digitale Dokumentation (max. 5 P): Punktvergabe siehe LB, Punkt 3.2.5 5b) Beschwerdemanagement (max. 5 P): Punktvergabe siehe LB, Punkt 3.2.5 5c) Fortbildungskonzept (max. 5 P): Punktvergabe siehe LB, Punkt 3.2.5 5d) Qualitätssteuerung über Kennzahlen (max. 5 P): Punktvergabe siehe LB, Punkt 3.2.5 Die Ermittlung der Gesamtpunktzahl erfolgt in zwei Schritten: - Addition der in den vier Unterkriterien erreichten Punkte (maximal 20 Punkte). - Multiplikation dieser Summe mit dem Gewichtungsfaktor 0,75, um die finale Wertungspunkt-zahl (maximal 15,00 Punkte) zu erhalten. Die kaufmännische Rundung erfolgt auf zwei Nachkommastellen. 6. Flexibilität / Stornofristen (max. 10 P): Gemäß den in den Vergabeunterlagen definierten Zeitstufen (Kitas/Schule). 10 P = Exzellent = Maximale Flexibilität: Stornierungen sind bis zum Liefertag (8:30/9:00 Uhr) bzw. weniger als 6 Stunden vor Arbeitsende des Vortags kostenfrei möglich. 5 P = Gut = Mittlere Flexibilität: Einhaltung der Basis-Fristen (Vortag 12 Std. vor Ende bzw. 8:30 Uhr am Liefertag) ohne zusätzliche Kulanzspielräume. 0 P = Ungenügend = Starre Fristen: Stornierungen nur mit mehr als 24 Stunden Vorlauf möglich (entspricht minimal den Anforderungen der Einrichtungen). Die in einem dargestellten Konzept erreichten Rohpunkte (max.100) werden mit dem Faktor 0,45 multipliziert. Die Punkte werden auf zwei Nachkommastellen kaufmännisch gerundet. Weitere Details enthält die Leistungsbeschreibung.
- quality15%
Das Probeessen ist Bestandteil der Zuschlagswertung. Eine fehlende Teilnahme führt zum Ausschluss des Angebots. Die Bewertung erfolgt nach definierten Unterpunkten (z. B. Geschmack, Textur, Optik, Temperatur). Eine Bewertungskommission bestehend aus: - Vertreter des Trägers - Einrichtungsleitung - ggf. Elternvertretung dokumentiert die Einzelbewertungen schriftlich und nachvollziehbar. Die Kosten des Probeessens trägt der jeweilige Bieter. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht. Die sensorische Bewertung erfolgt nach einheitlichen Maßstäben, die allen Bietern vorab bekannt sind. Das Probeessen wird dokumentiert und anhand folgender Kriterien bewertet: - Sensorische Qualität, wie Geschmack, Geruch, Textur, - Optik & kindgerechte Darreichung, - Temperatur & Konsistenz, - Übereinstimmung mit Speiseplan/DGE. Ausführungen zur Bewertung entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung. Die für das Probeessen erreichten Punkte (max.100) werden mit dem Faktor 0,15 multipliziert. Die Punkte werden auf zwei Nachkommastellen kaufmännisch gerundet. Ein Protokoll zum Ablauf des Probeessens (Muster) ist beigefügt.
Zeitplan
- 29. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 22. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung