Planungsleistungen Technische Ausrüstung (HLS) für Erweiterungsneubau Hoffmann-von-Fallersleben-Gymnasium
Was wird ausgeschrieben
Die Stadt Braunschweig schreibt Planungsleistungen für die technische Gebäudeausrüstung (HLS) für den Erweiterungsneubau und Umbau des Hoffmann-von-Fallersleben-Gymnasiums aus. Der Auftrag umfasst die Anlagengruppen 1, 2, 3 und 7 gemäß HOAI 2021 über die Leistungsphasen 1 bis 9. Zunächst werden die Leistungsphasen 1 bis 3 beauftragt, mit Option auf die weiteren Phasen.
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Erweiterungsneubau am Hauptstandort des „Hoffmann-von-Fallersleben“-Gymnasiums sowie partielle Umbauten im Bestand -Technische Ausrüstung gem. §§ 53 ff. HOAI 2021- Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 - HLS Lph. 1-9
Die Stadt Braunschweig sucht ein Planungsbüro für die technische Gebäudeausrüstung (HLS) im Rahmen eines Erweiterungsneubaus und Umbaus am Hoffmann-von-Fallersleben-Gymnasium. Der Auftrag umfasst die Fachbereiche Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen, Wärmeversorgungsanlagen, raumlufttechnische Anlagen sowie nutzungsspezifische Anlagen. Die Leistungen werden gemäß der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) erbracht und decken den gesamten Prozess von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung ab. Zunächst werden nur die ersten drei Leistungsphasen fest vergeben, während die weiteren Phasen optional beauftragt werden können.
Aufteilung in Lose
1 LotGegenstand des hier zu vergebenen Auftrages sind Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI 2021, Anlagengruppe 1 bis 3 und 7 Leistungsphasen 1 bis 9 für den Erweiterungsneubau am Hauptstandort des Gymnasiums „Hoffmann-von-Fallersleben-Schule“ sowie partielle Umbauten im Bestand. Die Projektsprache ist Deutsch. Die Auftraggeberin beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß HOAI, und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen stufenweise weiter zu beauftragen. Es besteht weder Anspruch auf weitere Beauftragung noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für die Auftraggeberin entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, gegebenenfalls auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen. Das Gymnasium Hoffmann-von-Fallersleben-Schule (HvF) soll für eine 5-Zügigkeit sowie für die Kooperation mit der Oswald-Berkhan-Schule (OBS) erweitert werden. Dazu soll zum einen am Hauptstandort Sackring 15 ein mehrgeschossiger Erweiterungsneubau auf einer Teilfläche des hinter der Schule gelegenen Schulsportplatzes errichtet werden. Zum anderen sollen durch Umnutzungen im Bestand zusätzliche naturwissenschaftliche Fachunterrichtsräume geschaffen wer-den. Der Sportplatz wird im Zuge der Neubaumaßnahme umgebaut und neugestaltet. Die Vorgaben des Raumprogramms sind konsequent umzusetzen. Es soll zu keinen größeren Über- oder Unterschreitungen der vorgegebenen Raumflächen kommen. Die städtischen Qualitätsvorgaben gemäß der Qualitätshandbücher sind maßgebend. Für den Erweiterungsbau wird eine effiziente, funktionale Gestaltung in kompakter Bauweise an-gestrebt, die sich in die vorhandene Bebauung bestmöglich einfügt. Bei der Planung und Ausführung sind die Vorgaben zur Umsetzung der Klimaschutzziele zu berücksichtigen. Das Gebäude soll den Standard KFW 40 erfüllen. Eine Förderung des Neubaus durch die KFW wird angestrebt. Eine Betrachtung des gesamten Lebenszyklus des Neubaus wird angestrebt. Der Erweiterungsneubau ist annähernd im vorgegebenen Baufeld gemäß Lageplanskizze zu positionieren. Die Gegebenheiten des Bestandes, u.a. vorhandene Ver- und Entsorgungsleitungen sowie der bauliche Brandschutz sind im Rahmen des Entwurfes zu berücksichtigen. Die Umverlegung von Leitungen und Schächten ist im Rahmen der Maßnahme nicht vorgesehen. Die laut Baumkataster vorhandenen Bäume südöstlich des Hauptgebäudes/ Ecke Sporthalle sind zu erhalten. Die Außenanlage wird im Zuge der Gesamtmaßnahme neugestaltet und anschließend wieder als Sportplatz genutzt. Die Einbindung der vorhandenen Laufbahn in den Entwurf ist zu wird. Für die technische Ausrüstung soll ein wirtschaftliches und energetisch sinnvolles Gesamtkonzept erarbeitet werden. Welches neben der Errichtung auch den Betrieb der gesamten Anlage berücksichtigt. Auf dem Einsatz erneuerbarer Energien sollte ein Schwerpunkt liegen, dies gilt für das Wärmeversorgungs- und das Lüftungskonzept. Der naturwissenschaftliche Bereich im Bestand wird nach den geltenden Regeln und Normen geplant. Die Einrichtung und Ausstattung sind Bestandteil der Planung.
Zuschlagskriterien
3 Kriterien- quality40%
Organisation, Qualifikation und Erfahrung
- quality30%
Qualität exemplarischer Ansatz/Einschätzung zum Projekt
- price30%
Honorarangebot
Zeitplan
- 29. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert