Erweiterungsbau der Waldhufenschule Rimbach-Zotzenbach in Holzbauweise

Was wird ausgeschrieben
Der Eigenbetrieb Schule und Gebäudewirtschaft des Kreises Bergstraße schreibt die schlüsselfertige Errichtung eines Erweiterungsbaus für die Waldhufenschule in Rimbach-Zotzenbach aus. Die Leistung umfasst als Generalunternehmerauftrag die Planung ab Leistungsphase 5 sowie den Bau in systemoffener Holzbauweise nach KfW-40-Standard. Das Gebäude umfasst ca. 1.255 m² Bruttogrundfläche.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Erweiterungsbau der Waldhufenschule in 64668 Rimbach-Zotzenbach als Generalunternehmerleistung (GU) in systemoffener Holzbauweise einschl. Erbringung umfassender Planungs-/Fachplanungsleistungen ab HOAI-Leistungsphase 5. Schlüsselfertige Errichtung des kompletten Schulgebäudes/Erweiterungsbaus im KfW-40-Standard einschl. technischer Gebäudeausstattung mit ca. 4900 m3 Bruttorauminhalt (BRI), ca. 635 m2 bebauter Grundfläche und ca. 1255m2 Bruttogrundfläche (BGF).
Der Kreis Bergstraße plant die Erweiterung der Waldhufenschule in Rimbach-Zotzenbach. Gesucht wird ein Generalunternehmer, der das neue Schulgebäude schlüsselfertig in nachhaltiger Holzbauweise errichtet und dabei den hohen KfW-40-Energiestandard einhält. Der Auftrag beinhaltet neben der Bauausführung auch die notwendigen Planungsleistungen ab der fünften Leistungsphase der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Das Projekt umfasst eine Bruttogrundfläche von etwa 1.255 Quadratmetern und soll als systemoffene Holzkonstruktion realisiert werden.
Zentrale Anforderungen
3 Punkte- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB
- Vollständige Einreichung aller geforderten Nachweise und Erklärungen
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Zwingende Ausschlussgründe sind in erster Linie bestimmte Straftaten, die sich unmittelbar auf die Eignung des Bieters auswirken. Die Straftaten sind in § 123 Abs.1 Nr. 1 bis 10 GWB aufgeführt. Des Weiteren können sich fakulative Ausschlussgründe unmittelbar auf die Eignung des Bieters auswirken. Die Ausschlussgründe sind in § 124 Abs.1 Nr. 1 bis 9 GWB aufgeführt. Der Bieter erklärt mit Einreichung des Formulars 124, dass seine Eignung vorliegt und somit auch dass keine der Gründe nach § 123 GWB oder 124 GWB gegen ihn vorliegen. Bitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei.
Aufteilung in Lose
1 LotErweiterungsbau der Waldhufenschule in 64668 Rimbach-Zotzenbach als Generalunternehmerleistung (GU) in systemoffener Holzbauweise einschl. Erbringung umfassender Planungs-/Fachplanungsleistungen ab HOAI-Leistungsphase 5. Schlüsselfertige Errichtung des kompletten Schulgebäudes/Erweiterungsbaus im KfW-40-Standard einschl. technischer Gebäudeausstattung mit ca. 4900 m3 Bruttorauminhalt (BRI), ca. 635 m2 bebauter Grundfläche und ca. 1255m2 Bruttogrundfläche (BGF).
Zuschlagskriterien
3 Kriterien- price70%
Preis
- quality20%
Gesamtterminplan
- quality10%
Qualität der Projektkonzeption / Herangehensweise
Zeitplan
- 6. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 6. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung