Freianlagenplanung für Seniorenstift Erweiterung und Umbau
Was wird ausgeschrieben
Die Stiftung für sehbeinträchtige und blinde Menschen in Bayern vergibt die Freianlagenplanung (Leistungsphasen 1-3 und 5-9 gemäß §39 HOAI) für die Sanierung und Erweiterung des Seniorenstifts Neuhausen. Das Bestandsgebäude ist winkelförmig konzipiert und besteht aus zwei Baukörpern unterschiedlichen Baualters. Die Planungsleistungen umfassen die Außengestaltung der Anlage.
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Vergabe von Leistungen der Freianlagenplanung Lph 1-3,5-9 §39 HOAI
Die Stiftung für sehbeinträchtige und blinde Menschen in Bayern (Sitz in München) vergibt die Freianlagenplanung für die Erweiterung und den Umbau ihres Seniorenstifts Neuhausen. Bei der Freianlagenplanung handelt es sich um die Gestaltung der Außenanlagen wie Gartenflächen, Wege und Grünflächen eines Gebäudes, durchgeführt in mehreren Planungsphasen nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Das bestehende Seniorenstift besteht aus zwei Gebäudeteilen unterschiedlichen Alters. Die Vergabe erfolgt anhand der Qualität des Angebots (70%) und des Preises (30%). Bieter müssen ihre Erfahrung durch Referenzprojekte nachweisen.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Freianlagenplanung gemäß §39 HOAI (Leistungsphasen 1-3, 5-9)
- Referenzprojekte für vergleichbare Freianlagenplanungen
- Nachweis der Qualifikation als Landschaftsarchitekt oder Planungsbüro
- Erfahrung mit öffentlichen Auftraggebern
- Verständnis für barrierefreie Gestaltung (Auftraggeber betreut blinde und sehbehinderte Menschen)
Eignungskriterien von KI ermittelt, keine offiziellen Angaben vom Auftraggeber vorhanden.
Aufteilung in Lose
1 LotDie Stiftung Seniorenstift Neuhausen ist eine staatlich verwaltete Stiftung des öffentlichen Rechts. Sie wurde mit Genehmigung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 21. Juli 1964 (Urkunde Nr. IA4 – 539 -4 V/4) mit dem Zweck gegründet, blinde Frauen – insbesondere ehemalige Schülerinnen der Landesblindenanstalt – im Heim zu betreuen. Das Bestandsgebäude ist winkelförmig konzipiert, besteht aus zwei Baukörpern unterschiedlichen Baualters (jüngerer Baukörper von 1993) und verfügt über eine Bruttogrundfläche von rund 7.910 m². Es umfasst drei bzw. auf einem Schenkel vier oberirdische Geschosse sowie ein Untergeschoss. Das Gebäude ist straßenbegleitend errichtet und grenzt auf der Rückseite an eine parkähnliche Freifläche mit altem Baumbestand. Es liegt ein einfacher Bebauungsplan (Baulinienplan der Landeshauptstadt München) vor. Das Wohnheim in der Winthirstraße 20 in München-Neuhausen soll erweitert werden. Aktuell stehen 89 Wohnheimplätze zur Verfügung. Geplant ist die Schaffung von etwa 13 zusätzlichen Plätzen für blinde und sehbeeinträchtigte Menschen durch den Neubau von rund 20 Zimmern. Die Erschließung ist durchgängig barrierefrei zu gestalten und hat auch die spezifischen Bedürfnisse von Menschen mit Sehbehinderung oder Blindheit zu berücksichtigen – etwa durch taktile Leitsysteme und kontrastreiche Gestaltungen. Die Baumaßnahme ist im laufenden Betrieb des Hauses umzusetzen. Die Einhaltung der brandschutztechnischen Anforderungen im weiterhin genutzten Bestandsgebäude bildet eine grundlegende Voraussetzung für die Umsetzung. Der Planungsstand befindet sich derzeit in der Entwurfsplanung, welche voraussichtlich bis Mitte März 2026 abgeschlossen sein wird. Im Anschluss ist vorgesehen, die Genehmigungsplanung bis etwa Mitte April 2026 fertigzustellen. Ab Q3/2026 sollen die Vergaben für Bauleistungen starten. Der Baubeginn ist für Q1/2027 geplant.
Zuschlagskriterien
3 Kriterien- quality50%
Bewertet wird wie gut der Bieter das Projekt versteht. Zu diesem Zweck kann der Bieter seine Herangehensweise erläutern, z. B. anhand von seinen im Teilnahmeantrag eingereichten Referenzprojekten oder persönlichen Referenzprojekten der Projektleitung. • welche zentralen Anforderungen er aus den Vergabeunterlagen erkennt, • welche grundsätzliche Vorgehensweise er für geeignet hält (keine Skizzen notwendig), • welche Erfahrungen aus Referenzprojekten dafür hilfreich sind. Es werden keine Entwürfe oder grafischen Darstellungen gefordert. Je klarer und nachvollziehbarer gezeigt wird, dass der Bieter das Projekt verstanden hat, desto besser wird bewertet.
- quality20%
Bewertet wird wie der Bieter die Zusammenarbeit im Projekt organisiert. • wie die Abstimmung mit dem Auftraggeber und beteiligten Stellen erfolgen soll, • wie das Projektteam intern zusammenarbeitet, • wie Qualität, Kosten und Termine im Blick behalten werden
- price30%
Das Angebot erfolgt auf Grundlage des Vertragsentwurfes und beinhaltet u.a. folgende Bestandteile, die gemäß dem Vertrag vom AG vorgegeben und im Angebotspreis zu berücksichtigen sind bzw. gem. Honorarformular separat anzubieten sind: - Der Auftraggeber hat die Bauaufgabe objektiv bewertet und in die Honorarzone II eingeordnet. - Durch den Bieter ist eigenverantwortlich zu prüfen ob jenseits der Kriterien zur Ermittlung der Honorarzone projektspezifische Rahmenbedingungen, Erschwernisse usw. vorliegen und ihm hieraus ein zu vergütender Mehraufwand entsteht und hat dies in Form eines prozentualen Zuschlages auf den Basishonorarsatz verbindlich im Honorarangebot zu berücksichtigen. - Stufenweise Beauftragung: 1. Stufe: Leistungsphasen 1-3, 2. Stufe: Leistungsphase 5-6, 3. Stufe: Leistungsphase 7-9. - Nebenkosten. - Stundensätze Projektmitarbeiter gem. Vertrag. - Die HOAI 2021 wird vollumfänglich vertraglich vereinbart, auf den Angebotspreis kann ein Abschlag/Aufschlag angeboten werden (keine Mindest-/Höchstsatzbindung gem. EuGH-Urteil vom 04.07.2019).
Zeitplan
- 27. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert