TED·530794-2026·Schließt in 46 Tagen

Erweiterung der Kläranlage Westhausen: Tief- und Stahlbetonbau für Schneckenhebewerk und Becken

Baden-Württemberg
Westhausen, Germany·Veröffentlicht 31. Juli 2026
BauleistungenÖffentliche VerwaltungWasserwirtschaftTiefbauStahlbetonbauKlaeranlageWasserwirtschaftOeffentliche Bauauftraege
Auftragswert
~€2.3M
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
14. Sept. 2026
46 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Der Gemeindeverwaltungsverband Kapfenburg schreibt Tief- und Stahlbetonbauarbeiten für die Erweiterung der Kläranlage Westhausen aus. Der Auftrag umfasst den Bau eines Schneckenhebewerks sowie von Belebungs- und Nachklärbecken. Die Frist für die Einreichung der Angebote endet am 14. September 2026.

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Tief- und Stahlbetonbau

VergabeHero-Einschätzung

Der Gemeindeverwaltungsverband Kapfenburg plant die Erweiterung der Kläranlage in Westhausen. Im Rahmen dieses Projekts werden spezialisierte Tief- und Stahlbetonbauarbeiten ausgeschrieben, die den Bau eines Schneckenhebewerks sowie neuer Belebungs- und Nachklärbecken beinhalten. Diese Anlagen sind essenziell für die Abwasserreinigung und den Betrieb der Kläranlage. Interessierte Unternehmen müssen über entsprechende Kapazitäten im Bereich des Betonbaus verfügen. Die Arbeiten sind als ein zusammenhängendes Los ausgeschrieben.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001WE21045A2 - Erweiterung SKA Westhausen - FA1B: Schneckenhebewerk, Belebungsbecken, Nachklärbecken

Tief- und Stahlbetonbau

CPV 45200000, 45220000, 45231000, 45112000Frist 14. Sept. 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Der Preis wird anhand des Angebotssendpreises (Brutto-/Nettogesamtsumme laut Angebotsschreiben nach Prüfung) ermittelt. Das wirtschaftlichste Angebot erhält den Zuschlag.

Zeitleiste

Zeitplan

  1. 31. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 14. Sept. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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