TED·399867-2026·Schließt in 12 Tagen

Erweiterung Kläranlage Leutkirch: Ingenieur- und Fachplanungsleistungen

Auftragswert
~€750k
Geschätzt · Konfidenz medium
Einreichungsfrist
22. Juni 2026
12 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Stadt Leutkirch im Allgäu schreibt Planungsleistungen für die Erweiterung ihrer Kläranlage aus, um die Kapazität auf 110.000 Einwohnerwerte zu erhöhen. Der Auftrag umfasst die Objektplanung für Ingenieurbauwerke, die Fachplanung der technischen Ausrüstung sowie die Tragwerksplanung ab Leistungsphase 3. Die Umsetzung muss bei laufendem Betrieb erfolgen, wobei die geschätzten Baukosten für das Gesamtprojekt bei rund 5,7 Millionen Euro liegen.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Der Eigenbetrieb „Städtische Abwasserbeseitigung Leutkirch“ betreibt eine mechanisch-biologische Kläranlage mit getrennter anaerober Schlammstabilisierung. Die Ausbaugröße beträgt 100.000 EW, die wasserrechtliche Erlaubnis endete am 31.12.2025. Die Kläranlage ist aufgrund der deutlich gestiegenen Belastung bzw. aufgrund neuer Bemessungsvorgaben zu erweitern. Die Zahl der natürlichen Einwohner im Einzugs-gebiet beträgt derzeit ca. 20.000 E, ein Indirekteinleiter (Molkeverwertung) trägt maßgebend zur Gesamtbelastung bei. Die künftige Ausbaugröße der Kläranlage wird vorläufig mit 110.000 EW, die hydraulische Kapazität bei Mischwasserzufluss mit 340 l/s festgelegt. Eine endgültige Festlegung erfolgt bis zur Vergabe der Ingenieurleistungen. In den Jahren 2024 und 2025 wurde eine Vorplanung zur Erweiterung der Belebungsbecken erstellt: Die Neubemessung der biologischen Stufe ergab ein erforderliches Belebungsbeckenvolumen von ca. 12.350 m3, unter Berücksichtigung des vorhandenen Belebungsvolumen von 7.650 m³ ist der Neubau von ca. 4.700 m³ erforderlich. Aktuell vorhanden sind insgesamt 6 Belebungsbecken mit jeweils 1.275 m³. Es gibt zwei vorgeschaltete Denitrifikationsbecken und vier Nitrifikationsbecken. Das erforderliche Neubauvolumen von 4.700 m³ wird auf zwei Becken aufgeteilt, die hydraulisch zwischen die Denitrifikationsbecken und die Nitrifikationsbecken gebaut werden. Die neuen Belebungsbecken werden mit Rührwerken und abschaltbaren Belüftern ausgestattet, so dass sie variabel als Deni- bzw. Nitrifikationsbecken genutzt werden können. Die neuen Belebungsbecken werden tiefer als die vorhandenen gebaut. Die Belüf-tung der neuen Becken erfolgt unabhängig von den bereits vorhandenen Nitrifikationsbecken. Neben dem erforderlichen Neubau der zwei geplanten Belebungsbecken ist der Neu-bau eines Zwischenhebewerks erforderlich. Das Zwischenhebewerk ist als Schneckenpumpwerk geplant. Die zu behandelnde maximale Wassermenge der Kläranlage bleibt unverändert. Die mechanische Stufe vom Zulauf der Kläranlage bis zum Ablauf des Sand- und Fettfangs, bleibt von der Maßnahme unberührt. Auch an der Nachklärung sind keine Maßnahmen geplant. Die erforderlichen Maßnahmen umfassen: - Verlegen des Kanal DN 1.200 - Neubau Belebungsbecken ca. 4.700 m³ – Ausstattung mit abschaltbaren Belüftern, Rührwerken und Messtechnik - Neubau Zwischenhebewerk mit 4 Schneckenpumpen - Umbau Denitrifikationsbecken - Umbau Verbindungsgerinne zur Anbindung an Bestand - Umbau Gebläsestation Die erforderliche Erweiterung der Kläranlage muss im laufenden Betrieb unter Berücksichtigung der Flächenverfügbarkeit durchgeführt werden. Die Planungsleistungen ab der Leistungsphase 3 für diese Maßnahmen sind Gegenstand dieses Vergabeverfahrens. Als zentrale Planungsaufgabe wird das Erreichen folgender Ziele betrachtet: - Erweiterung der Belebungsanlage im laufenden Betrieb Alle durchzuführenden Maßnahmen müssen in sinnvolle Bauabschnitte unterteilt werden. - Erhöhung der Kostensicherheit Die zu erwartenden Baukosten sind durch eine strukturierte Vorgehensweise im gesamten Planungs- und Bauprozesses kontinuierlich zu überwachen und es ist jeweils frühzeitig auf Abweichungen zu reagieren. Die Anwendung entsprechender Werkzeuge zur Kostenplanung wird erwartet. Da sich auch vorbefasste Ingenieurbüros an diesem Verfahren beteiligen dürfen, liegen folgende vorhandene Unterlagen bei: - Auszug Vorplanung Lageplan der Kläranlage Leutkirch Die bisher geschätzten Baukosten betragen ca. 5,7 Mio € netto.

VergabeHero-Einschätzung

Der Eigenbetrieb Städtische Abwasserbeseitigung Leutkirch plant die Erweiterung seiner Kläranlage, da die aktuelle Kapazität aufgrund gestiegener Anforderungen nicht mehr ausreicht. Gesucht werden Ingenieurbüros für die Planung der neuen Belebungsbecken, eines Zwischenhebewerks sowie der zugehörigen technischen Ausrüstung und Statik. Eine besondere Herausforderung ist dabei die Durchführung der Bauarbeiten bei laufendem Betrieb der Anlage. Die Beauftragung der Planungsleistungen erfolgt stufenweise, beginnend mit der weiteren Planung bis hin zur Bauüberwachung. Die geschätzten Baukosten für die bauliche Umsetzung belaufen sich auf etwa 5,7 Millionen Euro.

IngenieurdienstleistungenBauleistungenÖffentliche VerwaltungWasserwirtschaftWasserwirtschaftIngenieurleistungenKlaeranlageOeffentliche VerwaltungBauplanungInfrastruktur
Eignung

Zentrale Anforderungen

6 Punkte
  • Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung (3 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden)
  • Mitgliedschaft in der Ingenieurkammer oder vergleichbare Qualifikation (Dipl.-Ing./Master Bauingenieurwesen)
  • Mitgliedschaft in der Ingenieurkammer oder vergleichbare Qualifikation (Dipl.-Ing./Master Elektrotechnik)
  • Eigenerklärung zur Unabhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen gemäß § 73 Abs. 3 VgV
  • Eigenerklärung zur Vermeidung von Interessenskonflikten gemäß § 6 VgV
  • Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.

Eignungskriterien (Volltext)

- Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. - Der Bieter hat per Eigenerklärung anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. - Der Bewerber/Bieter hat per Eigenerklärung anzugeben, ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. - Eigenerklärung über die Durchführung der freiberuflichen Leistungen unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen gemäß § 73 Abs. 3 VgV - Eigenerklärung zum Mindestlohn (MiLoG) - Eigenerklärung zur Vermeidung von Interessenskonflikten gemäß § 6 VgV - Eigenerklärung zu Russlandsanktionen - 5. EU-Sanktionspaket (BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022) - Befähigung zur Berufsausübung gemäß § 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i. V. m. § 44 Abs. 1 VgV: Eigenerklärung, dass mindestens ein Inhaber oder eine Führungskraft des Unternehmens Mitglied der Ingenieurkammer ist oder eine entsprechende Qualifikation besitzt. (Mindestbedingung: Dipl.-Ing./Master Bauingenieur oder Vergleichbares). Eigenerklärung, dass mindestens ein Inhaber oder eine Führungskraft des Unternehmens Mitglied der Ingenieurkammer ist oder eine entsprechende Qualifikation besitzt. (Dipl.-Ing./Master Elektrotechnik oder vergleichbares). Die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung muss dauerhaft im Unternehmen verankert sein. - Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV: Eigenerklärung über den Bestand einer Berufshaftpflichtversicherung: Gefordert wird eine Berufshaftpflichtversicherung mit 3.000.000 EUR Deckungssumme für Personenschäden und 3.000.000 EUR Deckungssumme für Sachschäden mit Nachweis der Maximierung der Ersatzleistungen auf mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr. Für den Zeitraum der Bewerbungsphase ist eine Eigenerklärung des Bewerbers ausreichend, welche die geforderte Deckungssumme im Auftragsfall zusichert. Im Auftragsfall muss die entsprechende Haftpflichtpolice vorgelegt werden. -

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Erweiterung Kläranlage Leutkirch - Objektplanung Ingenieurbauwerke, Fachplanung Technische Ausrüstung und Tragwerkplanung

Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI 2021, LPH 4 - 9 - Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI 2021, Anlagengruppen 4, LPH 3 - 9 - Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI 2021, LPH 2 - 6 - Besondere Leistungen Die Beauftragung der Leistungsphasen erfolgt stufenweise: - Stufe 1: LPH 2 - 4 (TWP) / 4 - Stufe 2: LPH 5 + 6 (TWP) / 5 - 8 - Stufe 3: LPH 9 Der Auftraggeber ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht.

CPV 71321000, 71323100
Bewertung

Zuschlagskriterien

4 Kriterien
  • quality

    - Darzustellen ist neben einem Organigramm auch die die interne Organisationsstruktur des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals. - Das vorgesehene Projektteam und die Verantwortlichkeiten innerhalb des Teams sind darzustellen (Organigramm) wie auch die interne Organisationsstruktur. - Erläuterung der Sicherstellung der Kontinuität und Effizienz der Leistungserbringung durch das Projektteam in allen Leistungsphasen (z. B. Vertretungsregelungen, langfristige Verfügbarkeiten, interner Wissentranfer, technische Mittel, digitale und örtliche Präsenz, bisherige Zuammenarbeit des Projektteams).

    10%
  • quality

    - Die Erfahrung und Qualifikation des vorgesehenen Projektteams sind vorzustellen. - Für die vorgesehenen Projektleitenden sind anhand vergleichbarer Referenzprojekte (Objekttyp bzw. Bauaufgaben mit mindestens überdruchschnittlicher Komplexität / Leistungsphasen / Besondere Leistungen / Bauen für öff. AG) die für das anstehende Projekt notwendige Qualifikation und Erfahrung darzustellen. Hinweis zum Kriterium 2: - Der AG setzt aktive Rollen des Projektleiters und dessen Stellvertreters im Projekt voraus. Der AG setzt voraus, dass der Projektleiters und dessen Stellvertreter beim Bietergespräch persönlich anwesend sind. - Die im Organigramm benannten Teammitglieder werden geschuldete Leistungspflicht. Ein Austausch von Mitgliedern ist darf nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers vorgenommen werden, es sei denn, Grund für den Austausch ist die Auflösung des Arbeitsverhältnisses oder ein anderer wichtiger Grund, den der AN nicht zu vertreten hat. Alle Teammitglieder dürfen nur durch Mitarbeiter mit mindestens gleicher Qualifikation ersetzt werden, was der AN vor dem Austausch unaufgefordert nachzuweisen hat.

    15%
  • quality

    Erwartet werden Einschätzungen und Aussagen zu besonders anspruchsvollen Aspekten des Projekts sowie konkret projektspezifische Erläuterungen der Herangehensweise und evtl. Lösungsansätze. Der Bieter soll sich insbesondere mit der Terminplanung und -einhaltung sowie der Kostenplanung und -einhaltung auseinandersetzen.

    25%
  • price

    Die volle Punktzahl erhält das Angebot mit dem niedrigsten Gesamthonorar. Die weiteren Angebote werden zum niedrigsten Angebot ins Verhältnis gesetzt und mit der Maximalpunktzahl multipliziert: Der Zuschlagswert Honorar errechnet sich gemäß folgender Formel: Z.Honorar = 5*P.Bestangebot/P.Angebot "Jedes Mitglied des Bewertungsgremiums vergibt jeweils eine Punktzahl für die Kriterien 1 - 3. Daraus wird zu jedem Zuschlagskriterium der Mittelwert gebildet. Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot, welches nach Wertung der Zuschlagskriterien die höchste Punktzahl erreicht. Allerdings müssen für die Bewertungskriterien 1 - 3 mindestens 1,50 Punkte (gewichtet) erreicht werden, damit die Vergabestelle den Auftrag vergeben kann.

    50%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 11. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 22. Juni 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung
Anhänge

Dokumente & Links

1 Link