TED·422979-2026

Generalplanung für Sanierung und Erweiterung der Asternschule Nordstemmen

Niedersachsen
Sarstedt, Germany·Veröffentlicht 19. Juni 2026
Architektur- und IngenieurleistungenBauleistungenÖffentliche VerwaltungImmobilienwirtschaftGeneralplanungSchulbauOeffentliche VerwaltungArchitekturHoaiGanztagsschule
Auftragswert
~€600k
Geschätzt · Konfidenz medium
Einreichungsfrist
22. Juli 2026
-12 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Gesellschaft für kommunale Immobilien mbH (GKHi) schreibt Generalplanungsleistungen für die Sanierung und Erweiterung der Asternschule in Nordstemmen aus. Das Projekt umfasst den Neubau von Ganztags- und Fachunterrichtsräumen sowie einer Mensa für ca. 416 Schüler. Die geschätzten Baukosten für die Kostengruppen 300, 400 und 500 belaufen sich auf rund 5,17 Millionen Euro brutto.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Planungen zur Sanierung und Erweiterung der Grundschule "Asternschule" in Nordstemmen. .......... Die Gemeinde Nordstemmen hat sich für die Sanierung und den Erweiterungsneubau der Grundschule Asternschule in Nordstemmen für den Ganztagsschulbetrieb entschieden. Das Projekt soll mit der GKHi Gesellschaft für Kommunale Immobilien umgesetzt werden. .......... Das bestehende 2-geschossige Schulgebäude befindet sich auf dem Grundstück Flurstück 139/129 im Eigentum der Gemeinde Nordstemmen. Das Gebäude wurde 1998 durch einen Erweiterungsneubau ergänzt. Die Grundstücksfläche beträgt ca. 9.070 m², die Bruttogrundfläche beträgt ca. 3.260 m². In direkter Nachbarschaft liegt ein Kindergarten und eine Mittelpunktschule. Weiterhin ein Sportplatz, ein Tennisplatz mit Vereinsheim und eine Einstellplatzanlage. Die Haupterschließung der Grundschule erfolgt von Osten, angebunden an den Astrid-Lindgren-Weg und in Verbindung mit den Einstellplätzen. Zur Zeit befinden sich 13 Klassen, eine Hortgruppe und eine Kindergartengruppe im Bestandgebäude. Das Raumprogramm umfasst Ganztags- und Fachunterrichtsräume, Räume für den Schulbetrieb sowie einen Verwaltungstrakt und Sanitärräume. .......... In einer Machbarkeitsstudie "Erweiterungsneubau auf dem Schulhof" hat das Raumprogramm der Grundschule eine Bruttogeschossfläche von ca. 1.575 m². Die Mensa soll für eine Verpflegung mit bis zu 416 Schülerinnen und Schülern im Zweischichtbetrieb geplant werden. Die Schulhofflächen teilen sich in ca. 1.530 m² befestigte Fläche und ca. 2.670 m² unbefestigte Fläche auf. Der Erweiterungsneubau und Umbau der Grundschule soll in mittlerer Ausstattungsqualität funktional und wirtschaftlich geplant und barrierefrei hergestellt werden. Der Einsatz von umweltverträglichen und nachhaltigen Baustoffen ist zu bevorzugen. Die Vor- und Entwurfsplanung wird mit der Verwaltung und der Schulleitung im Einzelnen im Planungsprozess abgestimmt. .......... Die Kostenschätzung umfasst die Kostengruppen KG 300, 400, 500 gem. DIN 276 (ohne die Kosten KG 100, 200, 600 und 700) und beträgt 5.170.000,- Euro brutto. Diese wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Auftraggebers sind bei der Erbringung der Planungsleistungen zu beachten. .......... Im Rahmen des Vergabeverfahrens sind in der Angebotsphase Lösungsskizzen zu entwickeln, deren Bewertung Teil der Zuschlagskriterien ist. Jede:r Bieter:in erhält dafür eine Aufwandsentschädigung von 5.000,- EUR netto, sofern ein formal nicht auszuschliessendes Angebot abgegeben wird.

VergabeHero-Einschätzung

Die Gemeinde Nordstemmen plant die Sanierung und Erweiterung der Asternschule, um den Ganztagsbetrieb zu ermöglichen. Gesucht wird ein Generalplaner, der die Objektplanung, Tragwerksplanung, technische Ausrüstung sowie Freianlagenplanung übernimmt. Das Projekt umfasst einen Erweiterungsneubau mit einer Bruttogeschossfläche von etwa 1.575 Quadratmetern und eine Mensa für den Zweischichtbetrieb. Die Planungsleistungen erstrecken sich über einen Zeitraum von rund drei Jahren. Interessierte Bieter müssen im Rahmen der Angebotsphase eine Lösungsskizze einreichen, für die eine Aufwandsentschädigung gezahlt wird.

Eignung

Zentrale Anforderungen

4 Punkte
  • Eigenerklärung zu EU-Sanktionen (Russland)
  • Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 48 VgV / §§ 123, 124 GWB
  • Erklärung zur Nicht-Insolvenz oder Liquidation
  • Erklärung gemäß § 4 Abs. 1 NTVerG

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

Eigenerklärung zu 5. EU-Sanktionspaket - RUS-Sanktionen // Verbot von Auftragserteilungen an russische Unternehmen notwendig. Eigenerklärung, dass keine Person, deren Verhalten unseren Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig aufgrund von in VgV § 48 / § 123 GWB genannten Tatbeständen verurteilt worden ist, notwendig. AUSSCHLUSSKRITERIEN NACH § 48 VGV / 123, 124 GWB Erklärung, dass keine Person, deren Verhalten unseren Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig aufgrund von in VgV § 48 / § 123 GWB genannten Tatbeständen verurteilt worden ist, notwendig. // Erklärung, dass sich das jeweiliges Unternehmen nicht im Insolvenzverfahren oder in Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat oder sich aufgrund eines in den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften vorgesehenen gleichartigen Verfahren in einer entsprechenden Lage befindet, aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, das die berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt, im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit einer schweren Verfehlung schuldig gemacht hat, die vom Auftraggebenden nachweislich festgestellt wurde, der Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben entzogen hat, bei der Erteilung von Auskünften, die gemäß dem § 48 VgV eingeholt werden können, in erheblichem Maß falscher Erklärungen schuldig gemacht hat oder diese Auskünfte unberechtigterweise nicht erteilt. // Erklärung zu § 4 ABS. 1 NTVerG notwendig. /// Eigenerklärung zu 5. EU-Sanktionspaket - RUS-Sanktionen, Verbot von Auftragserteilungen an russische Unternehmen, notwendig. Die Auftraggeberin behält sich vor, bei mehr als 5 wertungsfähigen Bewerbungen auf Nachforderungen zu verzichten.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Erweiterung Grundschule Nordstemmen // Generalplanung

Gegenstand des Verfahrens sind Generalplanungsleistungen in der - Objektplanung Gebäude gem. §§ 33 ff. HOAI, LPH 1-9; - Tragwerksplanung gem. §§ 49 ff. HOAI, LPH 1-6 und - Technischen Ausrüstung gem. §§ 53 ff. HOAI, LPH 1-9, - Freianlagenplanung gem. §§ 38 ff. HOAI, LPH 1-9 sowie - Bauphysik, hier Wärmeschutz/ Energiebilanzierung, Bau- und Raumakustik gem. Anlage 1.2 HOAI, - Fachplanung bauordnungsrechtlicher Brandschutz in Anlehnung Heft 17 AHO. /// Die Leistungen der Generalplanung umfassen alle erforderlichen o.g. Planungsleistungen im Zusammenhang mit der Sanierung und Erweiterung der Grundschule. /// Die Beauftragung erfolgt als Pauschalhonorarvertrag.

CPV 71200000, 71327000, 71321000, 712220001080 Tage Laufzeit
Bewertung

Zuschlagskriterien

4 Kriterien
  • quality

    Das Kriterium "Lösungsskizze" ist untergliedert in: A) Funktionalität & Flächeneffizienz mit 15% B) Wirtschaftlichkeit & Realisierbarkeit mit 15% C) Räumliche & gestalterische Qualitäten mit 05% D) projektspezifische Aspekte zum Schulbau mit 05% E) projektspezifische Aspekte zum kostengünstigen Bauen mit 05% F) projektspezifische Aspekte zu integralen Energieversorgungskonzepten mit 05%

    50%
  • quality

    Das Kriterium "Projektteam" ist untergliedert in: A) Projektleitung Generalplanung mit 5% B) Projektleitung Technische Ausrüstung mit 5%

    10%
  • quality

    Das Kriterium "Termine / Kosten / Qualitäten" ist untergliedert in: A) projektspezifische Methoden zur Einhaltung der Steuerung und Sicherung von Terminen, Kosten und Qualitäten mit 05% B) Präsenz vor Ort (Die Verfügbarkeit vor Ort ist zumindest für die Leistungsphase 8 der HOAI sowie der Bauüberwachung zwingend erforderlich. Die Verfügbarkeit wird entsprechend der Erfordernis des Bauablaufes durch Präsenz auf der Baustelle sowie einer Anwesenheit nach Aufforderung vorausgesetzt. Die Bietenden haben darzulegen, wie dies sichergestellt wird.) mit 05%

    10%
  • price

    Das günstigste Angebot erhält die volle Punktzahl (5), das 1,5-fache des günstigsten Angebotes ergibt die geringste Punktzahl (0). Dazwischen liegende Angebote werden linear interpoliert und mit einer Nachkommastelle (x,y) gewertet. Über dem 1,5-fachen des günstigsten Angebotes liegende Angebote werden ebenfalls mit 0 bewertet. Die erzielte Punktzahl wird mit der Gewichtung multipliziert.

    30%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 19. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 22. Juli 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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