Maschinelle Ausrüstung zur Schlammbehandlung für die Kläranlage Denkendorf
Was wird ausgeschrieben
Die Gemeinde Denkendorf vergibt im offenen Verfahren die maschinelle Ausrüstung (Teil 5) für die Schlammbehandlung der zu erweiternden Kläranlage Denkendorf. Das Los umfasst die Maschinentechnik für die Schlammbehandlung. Der Zuschlag erfolgt ausschließlich nach dem günstigsten Preis. Die Angebotsfrist endet am 03.06.2026.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Das Verfahren beinhaltet die Erweiterung der Kläranlage Denkendorf.
Die Gemeinde Denkendorf in Bayern erweitert ihre Kläranlage und vergibt dafür die maschinelle Ausrüstung für die Schlammbehandlung — also die Technik, die benötigt wird, um den anfallenden Klärschlamm zu entwässern, zu verdicken und für die Entsorgung oder Weiterverarbeitung vorzubereiten. Es handelt sich um ein einzelnes Los im offenen Verfahren, bei dem der günstigste Preis den Zuschlag erhält. Die Schlammbehandlung ist ein energie- und maschinenintensiver Teilbereich jeder Kläranlage, weshalb erfahrene Fachfirmen aus dem Anlagenbau gesucht werden. Ein geschätzter Auftragswert im mittleren einstelligen Millionenbereich ist für diese Art von Maschinentechnik in kommunalen Kläranlagen üblich.
Zentrale Anforderungen
4 Punkte- Nachweis der Eignung gemäß §§ 123 bis 126 GWB (keine Ausschlussgründe)
- Keine Vorstrafen wegen Schwarzarbeit, Arbeitnehmerentsendegesetz oder Mindestlohngesetz in den letzten zwei Jahren
- Nachweis vergleichbarer Referenzen im Bereich Kläranlagenbau oder Schlammbehandlungstechnik
- Bieterunterlagen vollständig einzureichen (Nachreichung nach Ermessen des Auftraggebers möglich)
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Es gelten zusätzlich die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetzmit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Aufteilung in Lose
1 LotDie maschinelle Ausrüstung - Teil 5 beinhalten die Maschinentechnik für die Schlammbehandlung der Kläranlage Denkendorf.
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price
Alleiniges Zuschlagkriterium ist der günstigste Preis
Zeitplan
- 30. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 3. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung