Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: unbekannt

Auftragswert

unbekannt

TED·540517-2026

Erweiterung der Grundschule Rossäcker und Neubau einer Zweifeldsporthalle in Weinsberg

Baden-Württemberg
Weinsberg, Germany·Veröffentlicht 5. Aug. 2026
BauleistungenPlanungsleistungenÖffentliche VerwaltungBildungswesenSchulbauSportstaettenbauHochbauOeffentliche AuftraegePlanungsleistungenBauleistungen
Auftragswert
~€6.5M
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Stadt Weinsberg schreibt Planungs- und Bauleistungen für die Erweiterung der Grundschule Rossäcker sowie den Neubau einer dreiteilbaren Zweifeldsporthalle aus. Das Projekt umfasst sowohl architektonische Planungsleistungen als auch die bauliche Umsetzung. Es handelt sich um ein kombiniertes Bauvorhaben im Bildungs- und Sportbereich.

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Planungs- und Bauleistungen für die Erweiterung der Grundschule Rossäcker und den Neubau einer dreiteilbaren Zweifeldsporthalle

VergabeHero-Einschätzung

Die Stadt Weinsberg plant die Erweiterung der Grundschule Rossäcker sowie den Neubau einer neuen Zweifeldsporthalle, die dreiteilbar ist. Das Projekt umfasst sowohl die architektonische Planung als auch die eigentliche bauliche Ausführung. Da es sich um ein öffentliches Bauvorhaben handelt, werden neben dem Preis auch die Entwurfsqualität und das Management des Bauablaufs als Zuschlagskriterien bewertet. Das Vorhaben dient der Verbesserung der schulischen Infrastruktur und des Sportangebots in der Region Weinsberg.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000BIZWBG-ERW - Erweiterung Grundschule und Neubau Sporthalle

Erweiterung der Grundschule Weinsberg und Neubau einer Sporthalle

CPV 45214200, 45212225
Bewertung

Zuschlagskriterien

3 Kriterien
  • quality

    Entwurfsqualität

    40%
  • quality

    Managementqualitäten

    10%
  • price

    Preis

    50%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 5. Aug. 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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