Erweiterung der Tarifanerkennung im Schienenpersonenfernverkehr auf der Strecke Rostock – Hamburg
Was wird ausgeschrieben
Das Land Mecklenburg-Vorpommern erweitert einen bestehenden Tarifkooperationsvertrag um den Streckenabschnitt Rostock – Hamburg. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auf dieser Strecke Nahverkehrstarife wie das Deutschlandticket in seinen Fernverkehrsleistungen anzuerkennen. Die Erweiterung umfasst ca. 130.000 Zugkilometer pro Jahr für einen Zeitraum von 24 Monaten.
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Der Tarifkooperationsvertrag vom 12.12.2025 (vgl. Auftragsbekanntmachung 446906-2025 vom 09.07.2025 – OJ S 129/2025, in der Fassung der Änderungsbekanntmachung 475125-2025 vom 21.07.2025 – OJ S 137/2025, und Vergabebekanntmachung 16033-2026 vom 12.01.2026 – OJ S 7/2026) wird gemäß § 132 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 GWB um zusätzliche Leistungen erweitert. Aufgrund des Tarifkooperationsvertrags erkennt der Auftragnehmer in den von ihm auf der Eisenbahnstrecke zwischen Rostock Hbf und Stralsund Hbf eigenwirtschaftlich erbrachten Fernverkehrsleistungen folgende Nahverkehrstarife an: - Deutschlandtarif (außer Sonderangebote), - Deutschlandticket. Der Leistungszeitraum beginnt mit der Aufhebung der derzeitigen Vollsperrung der Eisenbahnstrecke zwischen Hamburg und Berlin und endet zum Fahrplanwechsel im Dezember des Jahres 2030. Der Auftrag wird in einem planmäßigen Umfang von ca. 130.000 Zugkilometer pro Jahr auf den Linienabschnitt zwischen Rostock Hbf und Hamburg Hbf erweitert. Die Leistung wird planmäßig ganzjährig an sechs Tagen pro Woche in Tagesrandlagen durch ein weiteres Fahrtenpaar erbracht. Die Erweiterung ist beschränkt auf einen Zeitraum von 24 Monaten ab dem Leistungsbeginn am 15.05.2026 (Planungsstand zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung).
Das Land Mecklenburg-Vorpommern weitet eine bestehende Kooperation mit einem Eisenbahnverkehrsunternehmen aus. Dabei geht es darum, dass Fahrgäste auf der Strecke zwischen Rostock und Hamburg auch im Fernverkehr Nahverkehrstickets, wie das Deutschlandticket, nutzen können. Die Erweiterung umfasst ein zusätzliches Fahrtenpaar an sechs Tagen pro Woche und ist auf zwei Jahre befristet. Dies dient der Sicherstellung von Mobilitätsangeboten in Tagesrandzeiten, während der bestehende Vertrag für die Strecke Rostock – Stralsund ergänzt wird.
Aufteilung in Lose
1 LotDer Tarifkooperationsvertrag vom 12.12.2025 (vgl. Auftragsbekanntmachung 446906-2025 vom 09.07.2025 – OJ S 129/2025, in der Fassung der Änderungsbekanntmachung 475125-2025 vom 21.07.2025 – OJ S 137/2025, und Vergabebekanntmachung 16033-2026 vom 12.01.2026 – OJ S 7/2026) wird gemäß § 132 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 GWB um zusätzliche Leistungen erweitert. Aufgrund des Tarifkooperationsvertrags erkennt der Auftragnehmer in den von ihm auf der Eisenbahnstrecke zwischen Rostock Hbf und Stralsund Hbf eigenwirtschaftlich erbrachten Fernverkehrsleistungen folgende Nahverkehrstarife an: - Deutschlandtarif (außer Sonderangebote), - Deutschlandticket. Der Leistungszeitraum beginnt mit der Aufhebung der derzeitigen Vollsperrung der Eisenbahnstrecke zwischen Hamburg und Berlin und endet zum Fahrplanwechsel im Dezember des Jahres 2030. Der Auftrag wird in einem planmäßigen Umfang von ca. 130.000 Zugkilometer pro Jahr auf den Linienabschnitt zwischen Rostock Hbf und Hamburg Hbf erweitert. Die Leistung wird planmäßig ganzjährig an sechs Tagen pro Woche in Tagesrandlagen durch ein weiteres Fahrtenpaar erbracht. Die Erweiterung ist beschränkt auf einen Zeitraum von 24 Monaten ab dem Leistungsbeginn am 15.05.2026 (Planungsstand zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung).
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price
Das alleinige Zuschlagskriterium in dieser Vergabe war zu 100% der Preis.
Zeitplan
- 5. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert