Erweiterung der Absicherungstechnik
Was wird ausgeschrieben
Das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr schreibt eine Erweiterung der bestehenden Absicherungstechnik aus. Es handelt sich um einen Änderungsvertrag gemäß § 132 GWB für ein bestehendes System. Der Auftrag umfasst technische Anpassungen und Erweiterungen der Sicherheitsinfrastruktur.
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Änderungsvertrag über die Erweiterung der vorhandenen Absicherungstechnik
Das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr beauftragt eine Erweiterung der bereits vorhandenen Absicherungstechnik. Da es sich um einen sogenannten Änderungsvertrag nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) handelt, wird hier ein bestehender Vertrag technisch angepasst oder erweitert, anstatt eine komplett neue Leistung auszuschreiben. Dies ist ein spezifischer Vorgang, bei dem die bestehende Sicherheitsinfrastruktur aufgerüstet wird. Da keine konkreten finanziellen Angaben vorliegen, wurde der Wert auf Basis vergleichbarer technischer Nachrüstungen im Sicherheitsbereich geschätzt.
Aufteilung in Lose
1 LotÄnderungsvertrag nach § 132 GWB
Zeitplan
- 8. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert