Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: Kampen-Bau GmbH

Auftragswert

€205k

Zuschlag am

30. Juli 2026

TED·535128-2026

Fliesen- und Plattenarbeiten für die Erweiterung der Gesamtschule Verl

BauleistungenÖffentliche VerwaltungBildungswesenFliesenarbeitenBauleistungenSchulbauOeffentliche AusschreibungHandwerk
Auftragswert
~€160k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Zentrale Vergabestelle der Städte Rietberg, Verl und der Gemeinde Langenberg schreibt Fliesen- und Plattenarbeiten für die Erweiterung der Gesamtschule Verl aus. Der Auftrag umfasst das Verlegen von insgesamt ca. 2.243 Quadratmetern Fliesenbelag. Die Ausführung soll innerhalb von 50 Werktagen nach Beauftragung erfolgen.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Fliesen- und Plattenarbeiten

VergabeHero-Einschätzung

Die Städte Rietberg, Verl und die Gemeinde Langenberg suchen einen Handwerksbetrieb für Fliesen- und Plattenarbeiten im Rahmen der Erweiterung der Gesamtschule Verl. Konkret geht es um das Verlegen von etwa 2.112 Quadratmetern Bodenfliesen sowie 131 Quadratmetern Wandfliesen. Der Auftrag wird als ein einzelnes Los vergeben und ist innerhalb von 50 Werktagen nach Beginn umzusetzen. Da das einzige Zuschlagskriterium der Preis ist, gewinnt das wirtschaftlichste Angebot.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Erw. Gesamtschule Verl; Fliesen- und Plattenarbeiten

Verlegen von ca. 2112 qm Bodenfliesen und ca. 131 qm Wandfliesen Ausführungsbeginn innerhalb von 12 Werktagen; Die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis zum 25.06.2025 gestellt. Die Leistung ist zu vollenden innerhalb von insgesamt 50 Werktagen.

CPV 45431000
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Preis

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 3. Aug. 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 30. Juli 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an Kampen-Bau GmbH · €205k

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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