Erstellung von Lärmkarten gemäß EG-Umgebungslärmrichtlinie für Bayern 2027

Was wird ausgeschrieben
Das Bayerische Landesamt für Umwelt schreibt die Erstellung von Lärmkarten für die fünfte Stufe der EG-Umgebungslärmrichtlinie aus. Der Auftrag umfasst acht Lose, die sich auf Hauptverkehrsstraßen, Großflughäfen sowie diverse bayerische Ballungsräume verteilen. Die Leistungen beinhalten die Kartierung von Straßen-, Schienen-, Industrie- und Gewerbelärm für das Bezugsjahr 2026.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Im Rahmen der fünften Stufe der Lärmkartierung nach EG-Durch das Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom 24. Juni 2005 sowie die Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV), zuletzt geändert am 28. Mai 2021, wurde die Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom 25. Juni 2002 (EG-Umgebungslärmrichtlinie – EG-ULR) in deutsches Recht umgesetzt. Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG) sind Lärmkarten für ca. 8.000 km Hauptverkehrsstraßen außerhalb der Ballungsräume, der beiden Großflughäfen München und Nürnberg sowie der Ballungsräume mit mehr als 100.000 Einwohnern in Bayern zu erstellen.
Das Bayerische Landesamt für Umwelt sucht Dienstleister für die Erstellung von Lärmkarten, die für die fünfte Stufe der EU-Umgebungslärmrichtlinie erforderlich sind. Die Ausschreibung ist in acht Lose unterteilt, die unterschiedliche geografische Bereiche in Bayern abdecken: ein Los für Hauptverkehrsstraßen, eines für die Flughäfen München und Nürnberg sowie sechs Lose für verschiedene Ballungsräume wie München, Augsburg oder Nürnberg. Die Auftragnehmer müssen den Lärm durch Straßen, Schienen sowie Industrie- und Gewerbebetriebe für das Jahr 2026 erfassen und kartieren. Da die Vergabe in acht separaten Losen erfolgt, können sich Unternehmen gezielt auf einzelne Regionen oder Infrastrukturtypen bewerben.
Zentrale Anforderungen
3 Punkte- Eigenerklärung zum Nichtbestehen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
- Vorlage einer Verpflichtungserklärung bei Eignungsleihe durch Nachunternehmer
- Eigenerklärung zum Nichtbestehen von Ausschlussgründen hinsichtlich russischer Beteiligungen gemäß EU-Verordnung 833/2014
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Gemäß §§ 123, 124 GWB; §§ 57, 42 Abs. 1 VgV bzw. falls einschlägig § 16 VOB/A. - Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft und beteiligte Nachunternehmer mit Eignungsleihe (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten – als Bestätigung wird die Beantwortung einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung gefordert). - Die Eigenerklärung über das Nichtbestehen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB wird von beteiligten Nachunternehmen ohne Eignungsleihe nur von zu bezuschlagenden Bietern vor Zuschlagserteilung eingeholt. - Eine Verpflichtungserklärung der beteiligten Nachunternehmer ist von jenen mit Eignungsleihe mit dem Angebot (bzw. in zweistufigen Verfahren mit Teilnahmeantrag) vorzulegen (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten). Von Nachunternehmern ohne Eignungsleihe wird die Erklärung nur von zu bezuschlagenden Bietern vor Zuschlagserteilung eingeholt. - ggf. Abgabe einer Eigenerklärung, warum bestehende fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht zum Ausschluss führen sollen; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft und beteiligte Nachunternehmer (Darlegung im Rahmen einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung möglich). - Die Vergabestelle des Auftraggebers wird vor Zuschlagserteilung eine aktuelle Auskunft aus dem Wettbewerbsregister einholen. - Ein Ausschluss aufgrund der Regelungen der §§ 123 und 124 GWB ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens möglich. - Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von Ausschlussgründen hinsichtlich der Beteiligung russischer Unternehmen bzw. Personen im Sinne des Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft abzugeben (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten – als Bestätigung wird die Beantwortung einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung gefordert). Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Aufteilung in Lose
8 LoteVom Auftragnehmer sind Lärmkartierungen für alle Hauptverkehrsstraßen in Bayern außerhalb von Ballungsräumen mit mehr als 100.000 Einwohnern durchzuführen und die Projektergebnisse an den Auftraggeber zu übergeben. Hauptverkehrsstraßen sind in erster Linie Bundesautobahnen, Bundes- und Staatsstraßen mit einer Verkehrsbelastung von mehr als 3 Mio. Kfz pro Jahr bezogen auf die Straßenverkehrszäh-lung (SVZ) 2025. Unseren vorläufigen Auswertungen nach sind insgesamt ca. 7.800 km Straßen betroffen, wobei rd. 2.600 km auf Autobahnen entfallen. Hierbei sind neben den in der Leistungsbeschreibung genannten Berechnungsvorschriften insbesondere die Anforderungen der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EG-ULR), die der §§ 47 a – f BImSchG sowie die der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) vom 28.05.2021 zu beachten.
Vom Auftragnehmer sind für die Großflughäfen München und Nürnberg Lärmkartierungen durchzuführen und die Projektergebnisse an den Auftraggeber zu übergeben. In der 2027 durchzuführenden fünften Runde der Lärmkartierung sind als Großflughäfen erneut die Verkehrsflughäfen München und Nürnberg zu kartieren. Die Erstellung der hierfür benötigten DES ist Teil der Leistung. Das Betriebsjahr 2026 ist als maßgeblicher Beurteilungszeitraum zu verwenden.
Vom Auftragnehmer sind für das Stadtgebiet Augsburg in seinen kommunalen Grenzen Lärmkartierungen gemäß EG-ULR durchzuführen und die Projektergebnisse an den Auftraggeber zu übergeben. Lärmkartierungen sind Staßenverkehrslärm, Schienenverkehrslärm sowie Industrie- und Gewerbelärm. Details sind der Leistungsbeschreibung des Los 3 zu entnehmen.
Vom Auftragnehmer sind für das Stadtgebiet Ingolstadt in seinen kommunalen Grenzen Lärmkartierungen gemäß EG-ULR durchzuführen und die Projektergebnisse an den Auftraggeber zu übergeben. Lärmkartierungen sind Staßenverkehrslärm, Schienenverkehrslärm sowie Industrie- und Gewerbelärm. Details sind der Leistungsbeschreibung des Los 4 zu entnehmen.
Vom Auftragnehmer sind für das Stadtgebiet München in seinen kommunalen Grenzen Lärmkartierungen gemäß EG-ULR durchzuführen und die Projektergebnisse an den Auftraggeber zu übergeben. Lärmkartierungen sind Staßenverkehrslärm, Schienenverkehrslärm sowie Industrie- und Gewerbelärm. Details sind der Leistungsbeschreibung des Los 5 zu entnehmen.
Vom Auftragnehmer sind für die Ballungsräume Nürnberg, Fürth und Erlangen in ihren kommunalen Grenzen Lärmkartierungen gemäß EG-ULR durchzuführen und die Projektergebnisse an den Auftraggeber zu übergeben. Lärmkartierungen sind Staßenverkehrslärm, Schienenverkehrslärm sowie Industrie- und Gewerbelärm. Details sind der Leistungsbeschreibung des Los 6 zu entnehmen.
Vom Auftragnehmer sind für das Stadtgebiet Regensburg in seinen kommunalen Grenzen Lärmkartierungen gemäß EG-ULR durchzuführen und die Projektergebnisse an den Auftraggeber zu übergeben. Lärmkartierungen sind Staßenverkehrslärm, Schienenverkehrslärm sowie Industrie- und Gewerbelärm. Details sind der Leistungsbeschreibung des Los 7 zu entnehmen.
Vom Auftragnehmer sind für das Stadtgebiet Würzburg in seinen kommunalen Grenzen Lärmkartierungen gemäß EG-ULR durchzuführen und die Projektergebnisse an den Auftraggeber zu übergeben. Lärmkartierungen sind Staßenverkehrslärm, Schienenverkehrslärm sowie Industrie- und Gewerbelärm. Details sind der Leistungsbeschreibung des Los 8 zu entnehmen.
Zuschlagskriterien
8 Kriterien- price100%
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Zeitplan
- 7. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 6. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung