Erstellung und Pflege von berufskundlichen Bilderserien
Was wird ausgeschrieben
Die Bundesagentur für Arbeit schreibt einen Rahmenvertrag zur Produktion und laufenden Aktualisierung von berufskundlichem Bildmaterial aus. Ziel ist die Unterstützung des gesetzlichen Auftrags zur Berufsorientierung durch die Bereitstellung aktueller Informationen über Berufe und Arbeitsmarktentwicklungen. Der Auftrag ist als ein Los ausgeschrieben.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrags zwischen der Bundesagentur für Arbeit (BA) und einem Auftragnehmer bezüglich der Erstellung und Lieferung von berufskundlicher Bilderserien sowie der laufenden Aktualisierung und Pflege des vorhandenen Bestandes an berufskundlichen Bildern.
Die Bundesagentur für Arbeit sucht einen Dienstleister für die Erstellung und Pflege von berufskundlichen Bilderserien. Diese Bilder werden benötigt, um den gesetzlichen Auftrag der Behörde zur Berufsorientierung und Beratung zu erfüllen, indem sie anschauliche Informationen über verschiedene Berufe und deren Anforderungen vermitteln. Der Rahmenvertrag umfasst sowohl die Produktion neuer Bilderserien als auch die kontinuierliche Aktualisierung des bestehenden Bildbestands. Die Vergabe erfolgt zu gleichen Teilen auf Basis von Qualitätskriterien und dem Preis.
Zentrale Anforderungen
4 Punkte- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB
- Angabe zu Unterauftragnehmern und Eignungsleihe
- Übermittlung von Angaben zur Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
- Eigenerklärung zur Einhaltung der Sanktionen gemäß Art. 5k der EU-Verordnung (Russland-Sanktionen)
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Vordrucke D.7 und D.8 (Erklärung zwingende und fakultative Ausschlussgründe): Eigenerklärungen des Bieters/des bevollmächtigten Mitglieds der Bietergemeinschaft (BG) zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung, Zahlung von Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen, sozial- und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen, Insolvenz, anderen schweren beruflichen Verfehlungen, wettbewerbsverzerrenden Verhaltensweisen, Interessenkonflikt aus Beratungstätigkeiten, Auskünften und Informationen. Bei Bildung von Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaften ist hinsichtlich des Nichtvorliegens von zwingenden bzw. fakultativen Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB) auf alle Teilnehmer der Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft abzustellen. Bei Bildung von Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften müssen die Erklärungen für alle Teilnehmer der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft abgegeben werden. Sollte bei einem Teilnehmer oder mehreren Teilnehmern der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft ein einschlägiger Ausschlusstatbestand vorliegen, ist dessen Name bzw. sind deren Namen auf der gesondert beizufügenden Anlage zu vermerken und zu erläutern, warum dennoch eine Teilnahme an dem gegenständlichen Vergabeverfahren möglich sein soll. Vordruck D.6 (Erklärung Eignungsleihe) und Vordruck D.2 (Erklärung Unterauftrag): Angabe der Teile des Auftrags mit Absicht der Unterbeauftragung/Eignungsleihe und Benennung der bereits feststehenden Unterauftragnehmer. Bestätigung, dass im Hinblick auf die angegebenen Unternehmen keine Ausschlusstatbestände im Sinne der in den Vordrucken D.7 und D.8 angegebenen Tatbestände vorliegen bzw. dass die Vergabestelle entsprechend informiert wird, wenn derartige Ausschlussgründe vorliegen und die entsprechenden Nachweise (z.B. Verpflichtungserklärungen) beigefügt sind oder spätestens nach entsprechender Aufforderung vor Zuschlagserteilung eingereicht werden. Vordruck D.0 (Angebotsschreiben): Bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 € ohne MwSt. fordert die Vergabestelle für den Bieter/jedes Mitglied einer BG, der/die den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 des Wettbewerbsregistergesetzes (WRegG) an. Dafür sind mit dem Vordruck D.0 die benötigten Angaben zu übermitteln. Vordruck Eigenerklärung Russland (Erklärung bzgl. Art. 5k der Verordnung (EU) in der jeweils gültigen Fassung): Es ist gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) in der jeweils gültigen Fassung verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden. Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt gemäß § 56 VgV.
Aufteilung in Lose
1 LotGemäß § 33 SGB III hat die Bundesagentur für Arbeit den gesetzlichen Auftrag zur Durchführung von Berufsorientierung. Hierbei soll sie (die BA) umfassend Auskunft und Rat geben zu Fragen der Berufswahl, über die Berufe und ihre Anforderungen und Aussichten, über Wege und die Förderung der beruflichen Bildung sowie über beruflich bedeutsame Entwicklungen in den Betrieben, Verwaltungen und auf dem Arbeitsmarkt. Die gesetzlich geregelte Informationspflicht der BA bestimmt den inhaltlichen und thematischen Rahmen, die Prinzipien der Darstellung im Sinne der Objektivität und Neutralität der Informationen sowie die besondere Verantwortlichkeit der BA als Herausgeberin. Hierzu bedient sich die BA bei der Berufsorientierung gem. § 40 Abs. 2 SGB III an Selbstinformationseinrichtungen, welche an die technische Entwicklungen anzupassen sind. Die Nutzung von berufskundlichen Bildern wie auf etwa BERUFENET, BERUFE.TV, Check-U, meinBERUF stellen Instrumente zur Berufsorientierung mittels einer Selbstinformationseinrichtung dar. Berufskundliche Bilder dienen dazu, die spezifischen Aspekte eines Berufs, eines Studiums, einer Branche oder einer Tätigkeit zu veranschaulichen und verständlicher zu machen. Insbesondere junge Menschen haben nur vage oder stereotype Vorstellungen von Berufen. Bilder zeigen realitätsnah Arbeitsumgebungen und Tätigkeiten. Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrags zwischen der BA und einem Auftragnehmer bezüglich der Erstellung und Lieferung von berufskundlicher Bilderserien sowie der laufenden Aktualisierung und Pflege des vorhandenen Bestandes an berufskundlichen Bildern um so den gesetzlichen Pflichten gem. §§ 33 und 40 Abs. 2 SGB III nachzukommen und die zeitgemäße Unterstützung innerhalb der Berufsorientierung für junge Menschen und Erwachsene sicherzustellen.
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- quality50%
Einfache Richtwertmethode (UfAB-Wertung)
- price50%
Einfach UfAB-Wertung
Zeitplan
- 18. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 16. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung